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   SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22 ER   

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https://dejure.org/2022,38547
SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22 ER (https://dejure.org/2022,38547)
SG Berlin, Entscheidung vom 06.12.2022 - S 83 KA 141/22 ER (https://dejure.org/2022,38547)
SG Berlin, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - S 83 KA 141/22 ER (https://dejure.org/2022,38547)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.09.2021 - 7 C 21.2253

    Verwaltungsrechtsweg für presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen

    Auszug aus SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22
    Von § 51 Abs. 1 Nr. 2 HS 1 SGG erfasst wird damit das gesamte Vertragsarztrecht sowie auch die Rechtsbeziehungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu ihren Mitgliedern sowie zu sonstigen Leistungserbringern, die innerhalb des vertragsärztlichen Systems Leistungen erbringen und über die KV abrechnen (BayVGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 7 C 21.2253).

    Hieran gemessen liegt keine Streitigkeit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung vor, weil durch den Gegenstand des Streits keine Maßnahmen betroffen sind, die unmittelbar der Erfüllung der den Krankenkassen nach dem SGB V obliegenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben dienen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 7 C 21.2253, Rn 14f. zum Auskunftsrecht gegenüber der KV).

    Maßgeblicher Bezugspunkt für die Prüfung des Rechtswegs ist die Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der streitgegenständliche Anspruch hergeleitet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. September 2021 - 7 C 21.2253, Rn 14.f. zum Auskunftsrecht gegenüber der KV).

  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 5/20 R

    Mitwirkung von Nichtvertragsärzten an einem von einer KÄV allein organisierten

    Auszug aus SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22
    Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung sind Streitigkeiten, die entweder die versicherungs- oder leistungsrechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu ihren Mitgliedern und zu den Leistungserbringern auf der Grundlage des SGB V oder auch die Beziehungen der Leistungserbringer untereinander betreffen (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 5/20 R, Rn. 31).
  • BSG, 05.05.2021 - B 6 SF 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten -

    Auszug aus SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22
    Die Zuweisung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG erfasst alle Rechtsstreitigkeiten, bei denen die vom Kläger hergeleitete Rechtsfolge ihre Grundlage im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung haben kann (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Mai 2021 - B 6 SF 1/20 R (sämtliche Rechtsprechung hier und folgend zitiert nach juris)).
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Auszug aus SG Berlin, 06.12.2022 - S 83 KA 141/22
    Das Rechtsverhältnis richtet sich nicht nach den Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. zum Pflegebonus nach § 150a SGB XI, der durch die Arbeitgeber ausgezahlt wird: BAG, Beschluss vom 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 Rn. 16; a.A. Bockholdt in: Schlegel/Meßling/Bockholdt, Corona-Gesetzgebung, § 14 Testung und Impfung, Rn. 51).
  • BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R

    Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von

    a) Ob für Streitigkeiten zwischen einem Erbringer von Testleistungen und der KÄV über die Abrechnung und Vergütung der Leistungen auf Grundlage der TestV der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten oder der Rechtsweg zu den Sozialgerichten zulässig ist, ist umstritten (für Verwaltungsgerichte zB: VG Frankfurt Beschluss vom 20.12.2022 - 5 L 3332/22.F - juris; SG Berlin Beschluss vom 6.12.2022 - S 83 KA 141/22 ER - juris; Flint in jurisPK-SGG, 2. Aufl 2022, Stand 9.6.2023, § 51 RdNr 154; Kießling, SGb 2021, 730, 737; Schifferdecker, NZS 2023, 387, 388; für Sozialgerichte zB: LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 28.10.2022 - L 16 KR 433/22 B ER; Hessischer VGH Beschluss vom 29.3.2023 - 8 B 20/23 - juris; VG Berlin Beschluss vom 14.2.2023 - 14 L 23/23 - juris; VG Göttingen Beschluss vom 15.10.2021 - 4 A 169/21; Bockholdt in Schlegel/Meßling/Bockholdt, COVID-19 Corona-Gesetzgebung, 2. Aufl 2022, § 14 RdNr 51; offengelassen BVerwG Beschluss vom 24.4.2023 - 3 AV 1/23 - juris RdNr 4) .
  • VG Weimar, 07.08.2023 - 8 E 213/23

    Coronateststelle; unplausibel hohe Zahl durchgeführter Testungen; Aussetzung der

    In dem sich anschließenden Rechtsstreit hinsichtlich des zulässigen Rechtswegs erklärte das Sozialgericht Berlin, an das das Verfahren vom Sozialgericht Gotha verwiesen worden war, in seinem Beschluss vom 6. Dezember 2022 (S 83 KA 141/22 ER) den Rechtsweg zu den Sozialgerichten für unzulässig und verwies den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Berlin.
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