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   SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05   

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https://dejure.org/2005,7249
SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05 (https://dejure.org/2005,7249)
SG Aachen, Entscheidung vom 27.10.2005 - S 9 AS 31/05 (https://dejure.org/2005,7249)
SG Aachen, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - S 9 AS 31/05 (https://dejure.org/2005,7249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Höherwertige Mittelklassefahrzeuge sind bei ALG-II-Empfängern als Vermögen zu berücksichtigen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Aurich, 24.02.2005 - S 15 AS 11/05

    Auslegung des Begriffs eines angemessenen Kraftfahrzeugs i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05
    Ein Audi A3 gehöre einem völlig anderen Preissegment an, als der Skoda aus der vom Kläger ebenfalls zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung des Sozialgerichts Aurich vom 24.02.2005 (S 15 AS 11/05 ER).

    Allerdings ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass schon aus der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessen" abgeleitet werden kann, dass entgegen der Auffassung der Beklagten eine starre Wertgrenze - wie sie die Beklagte bei 5.000,- EUR ansetzt - nicht Bewertungsmaßstab sein kann (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B; Sozialgericht Aurich, S 15 AS 11/05 ER, Beschluss vom 25.02.05).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

    Auszug aus SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05
    Allerdings ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass schon aus der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessen" abgeleitet werden kann, dass entgegen der Auffassung der Beklagten eine starre Wertgrenze - wie sie die Beklagte bei 5.000,- EUR ansetzt - nicht Bewertungsmaßstab sein kann (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B; Sozialgericht Aurich, S 15 AS 11/05 ER, Beschluss vom 25.02.05).
  • SG Detmold, 21.06.2005 - S 4 AS 17/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05
    Auch folgt die Kammer den zitierten Entscheidungen und dem Sozialgericht Detmold (Gerichtsbescheid vom 21.06.2005, S 4 AS 17/05) darin, dass Zweck der Ausnahmevorschrift in § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II ist, den Arbeitsuchenden die für eine Arbeitsaufnahme erforderliche Mobilität und damit die Möglichkeit zur Annahme auch weiter entfernter Arbeitsangebote zu erhalten, weshalb Kraftfahrzeuge angemessen sind, die ein zuverlässiger, möglichst wenig reparaturanfälliger, sicherer und arbeitstäglich benutzbarer Gebrauchsgegenstand sind.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Ebenso wenig überzeugen Ansätze, die jeweils auf die gesamten Umstände des Einzelfalls abstellen wollen (vgl insbesondere LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. August 2005 - L 8 B 67/05 AS; SG Aachen, Urteil vom 27. Oktober 2005 - S 9 AS 31/05; Schmidt in Oestreicher SGB XII/SGB II, § 12 RdNr 77 - Stand 2005).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft; Wohngemeinschaft

    Diese Flächenwerte sind Höchst-, keine Mindestwerte (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/05 ER).
  • SG Aachen, 07.09.2006 - S 9 AS 89/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es gibt auch keinen Grund, insoweit Grundstücke anders zu behandeln, als die ebenfalls nicht als Vermögen zu berücksichtigenden angemessenen PKW (§ 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II), die - obwohl sie ganz sicher nicht teilbar sind - im Rahmen der Vermögensprüfung in der Verwaltungspraxis offenbar nur mit dem den angemessenen Wert übersteigenden Teil berücksichtigt werden (vgl. den Sachverhalt bei SG Aachen, S 9 AS 31/05, Urteil v. 27.10.2005).
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