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SG Dortmund, 12.02.2009 - S 9 KA 242/05 |
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Verfahrensgang
- SG Dortmund, 12.02.2009 - S 9 KA 242/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 49/09
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 11 KA 49/09
Vertragsarztangelegenheiten
Für den Kläger zu 1) und für die Klägerin zu 2) ist im Hinblick auf die Regelungen in den Punkten 1) bis 4) dieses gerichtlichen Vergleichs der Rechtsstreit S 9 KA 25/09 (vormals S 9 KA 242/05) endgültig erledigt; der Beklagte und die Beigeladenen zu 1) bis 3) und 6) erklären den Rechtsstreit ebenfalls für erledigt.Q (erstinstanzlich als Kläger zu 4) geführt) hat die unter dem Aktenzeichen S 9 KA 242/05 weitergeführte Klage am 13.03.2009 zurückgenommen.
Der Kläger hat in Fortsetzung des Verfahrens S 9 KA 242/05 nach dem Wortlaut der Sitzungsniederschrift vom 12.02.2009 beantragt, die Beschlüsse des Beklagten vom 09.05.2001 aufzuheben und ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
- BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 57/11 B
Vertragsärztliche Versorgung - Gemeinschaftspraxis - Verordnung von …
Die im Verfahren S 9 KA 242/05 verbliebene Klage des Klägers, mit der dieser insbesondere geltend gemacht hat, er könne sich wegen der im Jahr 2001 erfolgten grundlegenden Änderung der Rechtsprechung zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen, ist erfolglos geblieben (Urteil des SG vom 12.2.2009, Urteil des LSG vom 9.2.2011) .