Rechtsprechung
SG Berlin, 26.06.2018 - S 95 AY 91/18 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialhilfeleistungen für Auszubildende nur in Härtefällen, Zumutbarkeit der Untervermietung eines Schlafplatzes in einer Einzimmerwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Sozialhilfeanspruch neben "BaföG-Leistung": Auszubildende müssen sich etwas hinzuverdienen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Untervermietung eines Schlafplatzes in Einzimmerwohnung kann zumutbar sein!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auszubildenden ist Untervermietung eines Schlafplatzes in ca. 28 qm großer Einzimmerwohnung zur Deckung des Lebensbedarfs zumutbar - Kein Anspruch auf Sozialhilfe wegen Vorliegens einer Härte