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   SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10   

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SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10 (https://dejure.org/2011,591)
SG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2011 - S 98 U 178/10 (https://dejure.org/2011,591)
SG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - S 98 U 178/10 (https://dejure.org/2011,591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorgang der Nahrungsaufnahme ist grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall versichert; Versicherung des Vorgangs der Nahrungsaufnahme als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rabüro.de

    Vorgang der Nahrungsaufnahme ist grundsätzlich nicht unfallversichert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auch bei der Arbeit gilt: Eisgenuss auf eigene Gefahr

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verschlucken beim Eisschlecken ist kein Arbeitsunfall

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Eis essen als Arbeitsunfall?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der Verzehr von Speiseeis ist zur Wiedererlangung der Arbeitskraft nicht erforderlich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Sich Verschlucken" ist kein Arbeitsunfall

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Vorsicht beim Verzehr von Eis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Herzinfarkt beim Eis-Essen - ein Fall für die Unfallversicherung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sich-Verschlucken beim Eisessen stellt keinen Arbeitsunfall dar - Nahrungsaufnahme ist grundsätzlich unversichert

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verschlucken beim Eisschlecken ist kein Arbeitsunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Zwar ist in dem Verfügungssatz des Bescheids auch ganz generell von "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" die Rede, jedoch beinhaltet diese allgemein gehaltene Formulierung für sich genommen noch keine Entscheidung über konkrete Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 45/03 - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 = juris, dort Rn. 12, sowie B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 = juris, dort Rn. 11).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der wesentlichen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 2. April 2009 - B 2 U 29/07 R - juris).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Geht es dem Versicherten um die vom Unfallversicherungsträger abgelehnte Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls, so kann er wählen, ob er dieses Begehren durch die Verbindung einer Anfechtungs- mit einer Feststellungsklage durchsetzt, also unmittelbar eine gerichtliche Feststellung des Versicherungsfalls erstrebt, oder ob er - wie hier - eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erhebt, gerichtet auf die Verpflichtung der Behörde, den Versicherungsfall festzustellen (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris; BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - juris).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Vor Klageerhebung ist (auch) im Falle einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage zunächst in einem Verwaltungsverfahren, das mit einem Verwaltungsakt abschließt, über die begehrte Sozialleistung zu befinden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R - SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 = juris, dort Rn. 11).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung bestimmter Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - juris m. w. N.).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Zwar ist in dem Verfügungssatz des Bescheids auch ganz generell von "Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" die Rede, jedoch beinhaltet diese allgemein gehaltene Formulierung für sich genommen noch keine Entscheidung über konkrete Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteile vom 7. September 2004 - B 2 U 45/03 - SozR 4-2700 § 2 Nr. 2 = juris, dort Rn. 12, sowie B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 = juris, dort Rn. 11).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Berlin, 21.10.2011 - S 98 U 178/10
    Geht es dem Versicherten um die vom Unfallversicherungsträger abgelehnte Feststellung des Vorliegens eines Versicherungsfalls, so kann er wählen, ob er dieses Begehren durch die Verbindung einer Anfechtungs- mit einer Feststellungsklage durchsetzt, also unmittelbar eine gerichtliche Feststellung des Versicherungsfalls erstrebt, oder ob er - wie hier - eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erhebt, gerichtet auf die Verpflichtung der Behörde, den Versicherungsfall festzustellen (BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris; BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - juris).
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