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   BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97   

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https://dejure.org/1998,1744
BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 (https://dejure.org/1998,1744)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 (https://dejure.org/1998,1744)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 (https://dejure.org/1998,1744)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; TVG § 4 - Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§âEUR...133, 157; TVG §âEUR...4
    Verrechnung von übertariflichen Zulagen mit Tariflohnerhöhungen: Keine Ausdehnung auf tariflichen Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung (Rechtsprechungsänderung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage; "Aufsaugung" von übertariflichen Lohnanteilen; Berechtigung zur Kürzung einerübertariflichen Zulage; Ganz oder teilweiser Widerruf einer übertariflichen Zulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 208
  • BB 1999, 2140
  • DB 1999, 102
  • SAE 1999, 199
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95

    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97
    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG - Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 832, 833).

    Von einer "Tariflohnerhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG Urteil vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 484; BAG Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 832, 833).

    Ihre Aufsaugung durch eine Tariflohnerhöhung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn sich das Gesamtvolumen des Tarifentgelts erhöht, nicht aber bei einer bloßen Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich (BAG, Urteil vom 7. Februar 1996, aaO).

  • LAG Hessen, 23.06.1997 - 11 Sa 2315/96

    Anrechnung übertariflicher Lohnzulagen auf Tariflohnerhöhungen;

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 11 Sa 2315/96 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1997 - 11 Sa 2315/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 116/89

    Arbeitsentgelt: Anrechenbarkeit von übertariflichem Lohn auf eine

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97
    Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber nicht, auch den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Abweichung von der Rechtsprechung des Vierten Senats, zuletzt im Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).

    c) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt grundsätzlich erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Metallindustrie); jedenfalls dann, wenn der übertarifliche Lohnanteil arbeitsvertraglich nicht ebenfalls als Wochenlohn, sondern als Stundenlohn vereinbart worden sei, führe die Arbeitszeitverkürzung automatisch zur Anrechnung (BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).

  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97
    Von einer "Tariflohnerhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG Urteil vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 484; BAG Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 832, 833).
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97
    c) Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt grundsätzlich erfaßte Tariflohnerhöhung liege auch insoweit vor, als diese ausschließlich auf einer Arbeitszeitverkürzung beruhe (BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP Nr. 58 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Metallindustrie); jedenfalls dann, wenn der übertarifliche Lohnanteil arbeitsvertraglich nicht ebenfalls als Wochenlohn, sondern als Stundenlohn vereinbart worden sei, führe die Arbeitszeitverkürzung automatisch zur Anrechnung (BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/89 - n.v.).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Eine arbeitsvertragliche Abrede über die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf eine übertarifliche Zulage berechtigt den Arbeitgeber auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht, den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf die Zulage anzurechnen (Fortführung von BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34).

    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    Für den Fall eines tariflich geschuldeten Wochenlohns hat der Senat das mit Urteil vom 3. Juni 1998 (- 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34) bereits entschieden.

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 AZR 308/03

    Anrechnung der zweiten Stufe einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Anrechnung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41, zu A II 1 a der Gründe mwN; 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33).
  • BAG, 30.10.2001 - 1 ABR 8/01

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - Verlängerung der Arbeitszeit ohne

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts läßt sich das Fehlen einer einseitig veränderten und damit mitbestimmungswidrigen Aufstellung eines neuen Entlohnungsgrundsatzes nicht mit der Rechtsprechung des Fünften Senats zur Anrechnungsbefugnis des Arbeitgebers bei übertariflichen Zulagen begründen (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertarifliche Lohn- und Gehaltserhöhung Nr. 34 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33 und 15. März 2000 - 5 AZR 557/98 - BAGE 94, 58).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33; 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 558/98
    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsau gung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG A P TVG § 4 Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    1. Für den Fall eines tariflich geschuldeten Wochenlohns hat der Senat das mit Urteil vom 3. Juni 1998 (- 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34) bereits entschieden.

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: M e tallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 6 1 6 /9 7 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2007 - 11 Sa 86/07

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulagen

    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien die Anrechnung von außertariflichen Zulagen zulassen wollen (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, AP Nr. 34 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG, Urteil vom 09.02.1997 - 1 AZR 330/97, AP Nr. 3 zu 77 BetrVG Regelungsabrede).

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnteile dem Willen der Parteien entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1998 a. a. O.).

  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 15 Sa 1721/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Krankengymnast) auf Zahlung von Vergütungsdifferenzen;

    Handelt es sich bei der Besitzstandszulage damit um eine übertarifliche Zulage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so kann sie grundsätzlich mit künftigen Erhöhungen der zu zahlenden tariflichen Vergütung verrechnet werden (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, NZA 93, 668; Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95, NZA 96, 832; Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97, NZA 98, 609; Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, NZA 99, 208).

    Unter Tariferhöhung ist die Erhöhung des tariflich geschuldeten Entgeltbetrages zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, NZA 99, 208, 209; Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95, NZA 96, 832, 833).

  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

    Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung; Anrechnung

    Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 35.; im Anschluß an BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG § 4 Übertarifl.
  • LAG Hamburg, 22.01.2001 - 8 TaBV 10/00

    Durchführung von Neueinstellungen auf der Grundlage einer höheren

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  • LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09

    Anrechnungsverbot für individualvertraglich gewährte übertarifliche

    Die Anrechenbarkeit derartiger Zulagen aus Anlass einer tariflichen Entgelterhöhung ist vom Bundesarbeitsgericht bereits seit längerem grundlegend entschieden und wird grundsätzlich bejaht (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97 - NZA 1998, 609; BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 - NZA 1999, 208; vgl. im Übrigen Küttner/Kreitner Personalbuch 2009, 16. Aufl., Anrechnung übertarifliche Entgelte, Rz. 2 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • LAG Düsseldorf, 24.02.2015 - 8 Sa 1080/14

    Verrechnung einer Zulage mit einer Tariflohnerhöhung im Gebäudereiniger-Handwerk

  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2295/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2

  • LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 15 Sa 1041/98

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2

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