Rechtsprechung
BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Selbstverbrauchsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vertrauensschutz - Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses - Exakte Uhrzeit
Verfahrensgang
- BFH, 04.10.1989 - V R 144/84
- BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2877
- NVwZ 1992, 1185 (Ls.)
- SGb 1993, 313
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]).In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit ein (BVerfGE 72, 200 [242 f.]).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]). - BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
Vielmehr machen sie das nach ihrer Verkündung liegende Eintreten von Rechtsfolgen (Pflicht zur Zahlung von Selbstverbrauchsteuer) von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig (vgl. dazu BVerfGE 63, 343 [353 ff.]; 72, 200 [242 f.]; 76, 256 [345 ff.]). - BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
In Anbetracht dessen läßt sich nicht feststellen, daß dem Vertrauen der Beschwerdeführerin auf den bisherigen Rechtszustand aus verfassungsrechtlichen Gründen Vorrang vor dem mit der tatbestandlichen Rückanknüpfung verfolgten Gemeinwohlinteresse zukäme (vgl. BVerfGE 30, 250 [268]). - BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 2 BvR 1824/89
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß jedenfalls eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung nicht stets und immer begründet werden muß (vgl. BVerfGE 50, 287 [289 f.]).
- BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329). - BFH, 02.08.2006 - XI R 30/03
Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend …
a) Bei Veranlagungssteuern wie der Einkommensteuer hat sich das BVerfG auf den Standpunkt gestellt, aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfte- und Einkommensermittlung trete die durch das Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöste Rechtsfolge erst in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerschuld entsteht (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253, BStBl II 1986, 628, unter C.II.2.b; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729; vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329). - BFH, 19.04.2007 - IV R 4/06
BFH ruft BVerfG an: Rückwirkende Einschränkung des gewerbesteuerrechtlichen …
e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer).
- BFH, 19.04.2007 - IV R 59/05
Rückwirkende Kürzung der gewerbesteuerrechtlichen Verlustabzugs bei Ausscheiden …
e) Für die Unterscheidung, ob eine echte oder eine unechte Rückwirkung vorliegt, stellt das BVerfG bei Veranlagungssteuern --zu denen auch die Gewerbesteuer gehört (§§ 14 Satz 1, 18 GewStG)-- aufgrund der Jahresbezogenheit der Einkünfteermittlung (vgl. § 14 Satz 2 GewStG) grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld ab (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 72, 200, 252 für die veranlagte Einkommensteuer, ebenso z.B. BVerfG-Beschluss vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 729 für die Umsatzsteuer). - BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 46/03 R
Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Entgeltpunktebegrenzung - rückwirkende …
Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten;… vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862;… Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 RJ 30/02
Rentenversicherung
Das BVerfG hat bereits in mehreren Entscheidungen anerkannt, dass auch ein früherer Anknüpfungspunkt als der endgültige Gesetzesbeschluss zulässig sein kann (vgl. BVerfGE 97, 67, 81 f.; BVerfG NJW 1992, 2877 f.; BVerfGE 95, 64, 89; BVerfGE 76, 220).Bereits im Beschluss vom 15.01.1992 (NJW 1992, 2877) hatte das BVerfG für den Fall einer tatbestandlichen Rückanknüpfung durch das Steueränderungsgesetz 1973, der Wirkung für eine Investitionsentscheidung der Beschwerdeführerin zugemessen worden war, die bereits zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, als noch nicht einmal die Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden war, die tatbestandliche Rückanknüpfung als Ziel der Regierung akzeptiert, den Ankündigungseffekt zu vermeiden.
- BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 2/03 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktebegrenzung für Spätaussiedler
Ausnahmsweise hat das BVerfG aber für die Frage, ab wann ein Betroffener mit einer Neuregelung hat rechnen müssen, bereits auf den Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses über die in Aussicht genommene und durchgeführte Gesetzesänderung abgestellt (vgl BVerfG NJW 1992, 2877, 2878; s auch BVerfGE 95, 64, 88; BVerfGE 97, 67, 82 - betreffend die Vermeidung von Ankündigungseffekten;… vgl hierzu auch Fischer, aaO, 862;… Jarass, aaO, Art. 20 RdNr 72). - OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 52/90
Rückwirkende Abschaffung; Anzeige-Hochschule; Niedersachsen; Verfassungsmäßigkeit
Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v 15.1.1992 -2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280; 72, 200, 242 f.; 72, 141, 154 f.;… Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl. 1992, Art. 20 RdNrn. 49, 52, 54).Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschl. v. 15.1.1992, aaO., S. 2878).
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
ff) Außerdem sind Ausnahmen zur Vermeidung von sog. "Ankündigungseffekten" zugelassen worden (z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67; vom 15. Januar 1992 2 BvR 1824/89, HFR 1992, 729), die auch schon von Presseberichten über Gesetzesvorhaben ausgehen können (vgl. BVerfG-Beschluss vom 8. Februar 1993 2 BvR 1765/92, HFR 1993, 329). - OVG Niedersachsen, 18.05.1993 - 10 L 92/90 Schließlich muß der Gesetzgeber aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung treffen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992 - 2 BvR 1824/89 -, NJW 1992, 2877, 2878; BVerfGE 75, 246, 280 [=DVBl. 1988, 93]; 72, 200, 242 f. [= DVBl. 1986, 814]; 72, 141, 154 f.;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 2. Aufl., Art. 20 Rdnrn. 49, 52, 54).
Denn die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer tatbestandlichen Rückanknüpfung ist an demjenigen Grundrecht zu messen, das mit der Verwirklichung des betreffenden Tatbestandsmerkmals vor Verkündung der Norm ins Werk gesetzt wurde (BVerfG, Beschluß vom 15.1.1992, aaO, S. 2878).
- SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
- FG Münster, 08.05.2007 - 1 K 4916/05
Anwendbarkeit von § 11 Abs. 2 S. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der im …
- SG Magdeburg, 15.05.2012 - S 46 R 90105/09
Ausschluss der Berücksichtigung von Schichtzulage, Verpflegungsgeld und …
- FG Baden-Württemberg, 31.08.2000 - 1 V 46/00
Verlusteinschränkung in Umwandlungsfällen
Rechtsprechung
BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92, 1 BvR 1764/92, 1 BvR 1777/92, 1 BvR 1798/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche aus einem Zusatzversorgungssystem für Ärzte in die Rentenversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SGb 1993, 313
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschriften rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, muß der Beschwerdeführer grundsätzlich zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.).
Die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG liegen - auch im Hinblick auf das Alter der Beschwerdeführer, die bereits Rentner sind (vgl. BVerfGE 72, 39 [45 f.]) nicht vor.
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit gehabt hätten oder hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.).Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die verfassungsrechtliche Prüfung auf umfassend geklärte Tatsachen und auf fachgerichtliche Rechtsausführungen stützen kann (vgl. BVerfGE 74, 69 [75]).
- BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15).Das Interesse an der fachgerichtlichen Vorklärung wiegt hier so schwer, daß das allgemeine Interesse an der sofortigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurücktreten muß (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992, a.a.O., Umdruck S. 15/16).
- BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Die allgemeine Bedeutung auftretender Fragen, auch in dem Sinne, daß eine Entscheidung Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schaffen könnte, ist nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 [349]; BVerfG, Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 -, Umdruck S. 15). - BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Es ist hier nicht ersichtlich, daß die Beschwerdeführer hinsichtlich der ihnen erteilten Umwertungsbescheide über die Überführung ihrer Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem in die Rentenversicherung ab 1. Januar 1992 keine Möglichkeit gehabt hätten oder hätten, zur Abwehr der behaupteten Grundrechtsverletzung zunächst die Fachgerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 73, 40 [69 f.]; 74, 69 [74 f.] m.w.N.). - BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
Auszug aus BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Das Erfordernis der unmittelbaren Betroffenheit bedeutet, daß das Gesetz unmittelbar, also ohne einen weiteren vermittelnden Akt, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers einwirkt (vgl. BVerfGE 72, 39 [43] m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 10. März 1992, 1 BvR 454/91 u.a. - Umdruck S. 40/41).
- BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anrechnung der Kindererziehungszeit einer …
Denn die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub setze eine bestehende Erwerbstätigkeit voraus (vgl § 15 BErzGG), während die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten nach dem RRG 1992 ebenso wie das Erziehungsgeld für inländische Eltern nicht an eine Erwerbstätigkeit geknüpft sei (so insbesondere Igl/Fuchsloch, SGb 1993, 313 ff, 397).