Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 17.07.1996 | BSG, 18.12.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,251
BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95 (https://dejure.org/1996,251)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95 (https://dejure.org/1996,251)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1996 - 2 BvR 2600/95 (https://dejure.org/1996,251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Überraschungsentscheidungen

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG: Anspruch auf faires Verfahren;

Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Faires Verfahren - Rechtlicher Hinweis - Änderung - Rechtliche Beurteilung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3202
  • NVwZ 1997, 158 (Ls.)
  • SGb 1997, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]).

    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 [210 f.]; 64, 135 [143]; 65, 227 [234]; 86, 133 [144]).

    Kommt es nämlich der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (so BVerfGE 86, 133 [144 f.]), so gilt dies erst recht, wenn das Gericht einen rechtlichen Hinweis zu einer entscheidungserheblichen Frage erteilt und im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben.

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Auch der in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]; 74, 1 [4 f.]).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]; 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluß auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 84, 188 [190]; 86, 133 [144]).

    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährleistung rechtlichen Gehörs setzt jedoch voraus, daß ein Verfahrensbeteiligter bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. für tatsächliche Gesichtspunkte BVerfGE 84, 188 [190]).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Mögen in diesem Zusammenhang Erwägungen, die in erster Linie für den von der Amtsermittlungspflicht beherrschten Strafprozeß angestellt worden sind, im verfahrensrechtlich anders ausgestalteten Zivilprozeß, speziell im Erkenntnisverfahren, auch nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen, so obliegt jedoch auch dem Zivilrichter die Pflicht, das Verfahren so zu gestalten, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 51, 188 [192]; 52, 131 [156]; 60, 1 [6]; 69, 381 [387]; 75, 183 [190]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]; 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Mögen in diesem Zusammenhang Erwägungen, die in erster Linie für den von der Amtsermittlungspflicht beherrschten Strafprozeß angestellt worden sind, im verfahrensrechtlich anders ausgestalteten Zivilprozeß, speziell im Erkenntnisverfahren, auch nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen, so obliegt jedoch auch dem Zivilrichter die Pflicht, das Verfahren so zu gestalten, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 51, 188 [192]; 52, 131 [156]; 60, 1 [6]; 69, 381 [387]; 75, 183 [190]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Mögen in diesem Zusammenhang Erwägungen, die in erster Linie für den von der Amtsermittlungspflicht beherrschten Strafprozeß angestellt worden sind, im verfahrensrechtlich anders ausgestalteten Zivilprozeß, speziell im Erkenntnisverfahren, auch nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen, so obliegt jedoch auch dem Zivilrichter die Pflicht, das Verfahren so zu gestalten, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 51, 188 [192]; 52, 131 [156]; 60, 1 [6]; 69, 381 [387]; 75, 183 [190]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muß daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 31, 364 [370]; 66, 116 [147]; 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Mögen in diesem Zusammenhang Erwägungen, die in erster Linie für den von der Amtsermittlungspflicht beherrschten Strafprozeß angestellt worden sind, im verfahrensrechtlich anders ausgestalteten Zivilprozeß, speziell im Erkenntnisverfahren, auch nicht uneingeschränkt Geltung beanspruchen, so obliegt jedoch auch dem Zivilrichter die Pflicht, das Verfahren so zu gestalten, wie es die Parteien von ihm erwarten dürfen: Er darf sich nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern und Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfGE 38, 105 [111 ff.]; 40, 95 [98 f.]; 46, 202 [210]; 51, 188 [192]; 52, 131 [156]; 60, 1 [6]; 69, 381 [387]; 75, 183 [190]; 78, 123 [126]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95
    Auch der in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist eine Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerfGE 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]; 74, 1 [4 f.]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Mangelbedingter Nutzungsausfall erfordert nicht das Vorliegen der

    Das gilt auch dann, wenn der Hinweis die rechtliche Beurteilung betrifft (vgl. nur BVerfG NJW 1996, 3202 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15. März 2006, IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 139 Rdn. 5 u. 18).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 654/15

    Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Gutachtenbasis: Berechnung des vom

    Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (Senatsbeschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, r + s 2014, 427 mwN; BVerfG, NJW 1996, 3202).
  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZR 86/10, NJW-RR 2011, 1009; BVerfG, NJW 1996, 3202, juris Rn. 22 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2612
BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Urteilsbegründung; Berücksichtigung des Parteivorbringens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 310 § 516 § 552
    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete Urteilsabsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Urteil - Absetzungsfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3203
  • NVwZ 1997, 158 (Ls.)
  • SGb 1997, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Von einem völligen Fehlen des Erinnerungszusammenhangs kann jedenfalls innerhalb der den §§ 516, 552 ZPO entnommenen und vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anerkannten Fünfmonatsfrist nicht ausgegangen werden (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27.4.1993, NJW 1993, 2603 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Der Nachweis für einen Gehörsverstoß gilt aber auch als erbracht, wenn das Gericht in seiner Begründung auf ein zentrales Vorbringen einer Partei nicht eingeht (BVerfGE 86, 133, 146; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Daher wird auch das völlige Fehlen einer vom Gesetz vorgeschriebenen Begründung als ausreichendes Indiz für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angesehen werden müssen, sofern auf eine Begründung nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Dass das Gericht Parteivortrag der Beschwerdeführerin nicht hinreichend berücksichtigt habe, hat die Beschwerdeführerin nicht gerügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 1996, 1 BvR 55/96, NJW 1996, S. 3203).
  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Rn. 4; jeweils juris).
  • BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Das LSG sei auf den wesentlichen Kern seines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung nicht eingegangen; dies lasse auf eine Nichtberücksichtigung schließen, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich bzw offensichtlich unsubstantiiert sei (BVerfG, NJW 1996, 3203; NJW 1999, 3287; NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 28; BVerfG, Beschluss vom 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3) .
  • BGH, 17.04.2008 - VI ZR 147/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Mängel von Saatgut mangels

    Dass das Gericht entscheidungserheblichen Parteivortrag des Klägers nicht hinreichend berücksichtigt habe, hat die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 - NJW 1996, 3203).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16

    Abbaurichtung; Abgase; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität;

    Hiermit verbunden ist zum einen das Recht der Prozessbeteiligten zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage und zum anderen die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 26.1.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.7.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris), ohne dass ihnen in jedem Fall in der Sache gefolgt werden müsste.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15

    Beauftragung; Berufsfreiheit; Hauptverwaltungsbeamter; Kommune; Kündigung;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 1 LA 190/17

    Abwägung; Bebauungsplan; Gesundheitsgefährdung; Lärm; Schallreflexion;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1983 - 1 BvR 614/80 -, juris, Rn. 16; Beschl. v. 17.7.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2014 - 13 LA 50/14

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer selbst beantragten

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2012 - 13 LA 92/12

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 13 LA 157/14

    Ahndung kriminellen Unrechts; Bundesamt; Kindeswohl; Kleinkind; Passpflicht;

  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs-

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 77/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 3 S 2677/96

    Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung; örtliche Gestaltungsvorschrift zur

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 245/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3338
BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95 (https://dejure.org/1996,3338)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 9 RV 17/95 (https://dejure.org/1996,3338)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 9 RV 17/95 (https://dejure.org/1996,3338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Einäugigkeit - Schwerhörigkeit - Höhe der MdE - Rechtsmaßstab für die Bildung der Gesamt-MdE - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschätzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit innerhalb des Rahmens tatrichterlicher Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung ohne revisionsgerichtliche Überprüfungsmöglichkeit; Bildung einer Gesamtquote der Minderung der Erwerbsfähigkeit für eine ...

  • vsbinfo.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SGb 1997, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95
    Sie wirken sich aber in der Verwaltungspraxis normähnlich aus und sind im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung wie untergesetzliche Rechtsnormen von den Gerichten anzuwenden, bis der Gesetzgeber die erforderliche Ermächtigungsnorm mit klaren gesetzlichen Vorgaben - insbesondere im Hinblick auf die parlamentarische Verantwortung für die im Verordnungswege zu erlassenden, jetzt in den Anhaltspunkten enthaltenen wertenden Regelungen - geschaffen hat (vgl BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, dazu BVerfG, Beschluß vom 6. März 1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).

    Wenn die für einzelne Behinderungen veranschlagten MdE-Grade sich nicht immer allein aus der reinen Funktionsbeeinträchtigung erklären lassen, sondern andere Gesichtspunkte einfließen wie zB die Entschädigung für einen Organverlust auch ohne funktionelle Auswirkungen, beweist dies nur die Notwendigkeit, solche Bewertungen durch den Gesetzgeber zu treffen oder im Verordnungswege unter parlamentarischer Verantwortung vorzunehmen, wie sie der Senat bereits wiederholt angemahnt hat (vgl BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Änderungen der Anhaltspunkte wirken sich deshalb wie Änderungen der Rechtsverhältnisse im Sinne des § 48 SGB X aus (BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95
    Das LSG hat auch zusätzlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Ausführungen in den Anhaltspunkten, die von dem erkennenden Senat bereits als zutreffend anerkannt worden sind (vgl BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 9), zur Ergebniskontrolle überprüft, welche vergleichbaren Funktionsbeeinträchtigungen nach den Anhaltspunkten diesen MdE-Grad ergeben.
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95
    Der besondere Bestandsschutz für ältere Versorgungsempfänger bei Änderungen im Versorgungsleiden oder zu Unrecht anerkanntem Versorgungsleiden (vgl BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1), den § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG gewährt, käme hier nicht in Betracht.
  • BVerfG, 06.03.1995 - 1 BvR 60/95

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Änderungen der vom Bundesministerium

    Auszug aus BSG, 18.12.1996 - 9 RV 17/95
    Sie wirken sich aber in der Verwaltungspraxis normähnlich aus und sind im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung wie untergesetzliche Rechtsnormen von den Gerichten anzuwenden, bis der Gesetzgeber die erforderliche Ermächtigungsnorm mit klaren gesetzlichen Vorgaben - insbesondere im Hinblick auf die parlamentarische Verantwortung für die im Verordnungswege zu erlassenden, jetzt in den Anhaltspunkten enthaltenen wertenden Regelungen - geschaffen hat (vgl BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; SozR 3-3870 § 3 Nr. 5, dazu BVerfG, Beschluß vom 6. März 1995, SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVs 15/96

    Feststellung der GdB im Schwerbehindertenrecht nur für den Gesamtzustand

    Den für die Festsetzung des Gesamt-GdB im Bescheid vom 10. Januar 1994 zugrunde gelegten Einzelgraden der Behinderung kommt keine Bindungswirkung zu (vgl BSG SozR Nr. 44 zu § 77 SGG; SozR 3870 § 4 Nr. 1; SozR 3-3870 § 4 Nr. 5; Urteil vom 18. Dezember 1996 - 9 RV 17/95 -, SGb 1997, 165).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2012 - L 13 SB 127/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass der von den VG geforderte Gesamtvergleich im Einzelfall schwer fallen oder nicht überzeugend durchgeführt werden kann (vgl. BSG, Urt. v. 18.12.1996 - 9 RV 17/95, juris Rn. 13; Straßfeld, a.a.O., 617).
  • LSG Saarland, 05.06.2019 - L 5 SB 30/16

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Gehbehinderung -

    Sie wirkten sich in der Praxis normähnlich aus und waren im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung wie untergesetzliche Rechtsnormen von den Gerichten anzuwenden, bis der Gesetzgeber die erforderliche Ermächtigungsnorm geschaffen hatte (vgl. insoweit BSG-Urteil vom 23.06.1993, Az.: 9/9 a RVs 1/91 und vom 18.12.1996, Az.: 9 RV 17/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht