Weitere Entscheidungen unten: BSG, 21.10.1998 | BSG, 15.10.1998

Rechtsprechung
   BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1834
BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R (https://dejure.org/1998,1834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen - erneute Vernehmung im Berufungsverfahren - Ermessensreduzierung auf Null - Opferentschädigung - Mitverursachung - Unbilligkeit - grobe Fahrlässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten iVm dem Bundesversorgungsgesetz - Wiederholte Vernehmung eines Zeugen - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Verfahrensfehler - Richterliche Ermessensausübung - Ermessensreduzierung auf Null - ...

  • Judicialis

    SGG § 128 Abs 1; ; SGG § 118 Abs 1; ; ZPO § 398 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2767 (Ls.)
  • SGb 1999, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Bei der Mitverursachung (vgl § 2 Abs. 1 1. Alternative OEG) handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl BSGE 66, 115, 117f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 sowie BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), und der vor einer etwaigen Unbilligkeit der Versorgungsgewährung zu prüfen ist (vgl BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4).

    Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, wie etwa begangene Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, dh nach dort genannten Strafrahmen, zu bestrafen sind (vgl BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).

    Im vorliegenden Fall ist deshalb insbesondere aufzuklären, ob die Klägerin aufgrund der der Gewalttat vorausgegangenen Auseinandersetzung mit K und W und ggfs deshalb weil sie K am Wegfahren gehindert hat, mit einer so schwerwiegenden Gewalttat des K hätte rechnen müssen (vgl hierzu BSGE 79, 87, 90 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Die rechtlichen Ausführungen des LSG seien zudem nicht mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 66, 115 = SozR 3800 § 2 Nr. 7) zu vereinbaren.

    Bei der Mitverursachung (vgl § 2 Abs. 1 1. Alternative OEG) handelt es sich um einen Sonderfall der Unbilligkeit, der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl BSGE 66, 115, 117f = SozR 3800 § 2 Nr. 7 sowie BSGE 79, 87, 88 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5), und der vor einer etwaigen Unbilligkeit der Versorgungsgewährung zu prüfen ist (vgl BSG SozR 3800 § 2 Nr. 4).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dabei kann für die Bewertung beiderseitiger Tatbeiträge darauf abgestellt werden, wie etwa begangene Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch, dh nach dort genannten Strafrahmen, zu bestrafen sind (vgl BSGE 79, 87, 91 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie BSG SozR 3-3800 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Ein Leistungsausschluß kommt hier nach § 2 Abs. 1 OEG nur in Betracht, wenn das Verhalten der Klägerin wesentlich mitursächlich im Sinne der im Versorgungs- und OEG-Recht geltenden Kausalitätsnorm, dh in etwa gleichwertig mit dem Tatbeitrag des Schädigers gewesen sein sollte (vgl BSGE 78, 270, 272 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Auch wenn das Opfer der Gewalttat nicht selbst einen Straftatbestand erfüllt hat, kann ein Leistungsausschluß wegen Mitverursachung in Betracht kommen, zB wenn der Geschädigte sich entweder grob fahrlässig (leichtfertig) oder gar vorsätzlich (bewußt) der Gefahr einer Gewalttat ausgesetzt und dadurch selbst gefährdet hätte (vgl das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R -), etwa durch Provokation.
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 26.01.1994 - 9a RV 35/92

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Notwendigkeit einer

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R
    Dies ist zB anzunehmen, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vor dem Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl zB NJW 1991, 3284, 3285; BSGE 63, 43, 44 = SozR 2200 § 368a Nr. 21 sowie das unveröffentlichte Senatsurteil vom 26. Januar 1994 - 9/9a RV 35/92 -).
  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Denn mit der Zulassung ist die Revision in vollem Umfang eröffnet, so dass der Revisionsführer auch Verfahrensfehler rügen kann (BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl BSGE 77, 18, 20 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 3; BSGE 83, 62, 67 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9; BSGE 79, 87, 88 f = SozR 3-3800 § 2 Nr. 5 sowie das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2000 - L 7 VG 27/98

    Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    Es handelt sich um einen Sonderfall des Ausschlußgrundes der Unbilligkeit (§ 2 Abs. 1 OEG), der abschließend regelt, wann eine unmittelbare Tatbeteiligung der Geschädigten Leistungen ausschließt (vgl. BSG Urteil vom 08.12.1998, B 9 VG 8/97 R; vom 21.10.1998, B 9 VG 6/97 R, vom 21.10.1998, B 9 VG 2/97 R m. w. N.).

    Dies gilt auch für ein Opfer, das sich einer erkannten oder leichtfertig verkannten Gefahr nicht entzieht, obwohl ihm dies zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998 B 9 VG 2/97 R; Urteil vom 28.11.1996, B 9 VG 6/97 R; vom 12.05.1997, B 9 VG 8797 R m. w. N.).

    Dabei ist zu prüfen, ob das Opfer die Selbstgefährdung erkennen und vermeiden konnte und ob es - unter Berücksichtigung seiner persönlichen Erkenntnisfähgikeit - in besonders schwerem Maße Sorgfaltspflichten verletzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998, B 9 VG 2/97 R; vom 09.12.1998 B 9 VG 8/97 R m. w. N.).

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B

    Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das richterliche Ermessen reduziert sich jedoch ua dann "auf Null", wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom Vordergericht gemachten Zeugenaussagen in Betracht zieht (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 12 mwN).

    Denn jedenfalls wird eine wiederholte Vernehmung in entsprechender Anwendung des § 398 Abs. 1 ZPO dann geboten sein, wenn es wegen Widersprüchlichkeit der Zeugenaussagen auf die Glaubwürdigkeit von Zeugen ankommt und sie - wie hier - zB vor einem Strafgericht ausgesagt haben (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998, aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 30.03.2005 - L 2 VG 1/03

    Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG);

    In diesem Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darauf abzustellen, ob der Geschädigte wegen seines provokativen Verhaltens mit einer so schwerwiegenden Gewalttat hätte rechnen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 1996, a.a.O.; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R - SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).

    Allerdings setzt das Vorliegen einer leichtfertigen Selbstgefährdung nach der Rechtsprechung des BSG nicht nur voraus, dass der Geschädigte erkennen konnte, dass er sich überhaupt in Gefahr begibt, sondern darüber hinaus, dass er mit einer so schweren Gewalttat rechnen musste (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 VG 3/97 R - USK 99120; BSG, Urteile vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 2/97 R und B 9 VG 6/97 R -, a.a.O.).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Zum Bereich der Mitursächlichkeit gehören alle unmittelbaren, nach natürlicher Betrachtungsweise mit dem eigentlichen schädigenden Tatgeschehen, insbesondere auch zeitlich, eng verbundenen Umstände, während alle nicht unmittelbaren, lediglich erfolgsfördernden Umstände, dh typischerweise die Vorgeschichte der eigentlichen Gewalttat, im Rahmen der Unbilligkeit zu prüfen sind (vgl das genannte Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 = BSGE 83, 62, 65 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 9 sowie das Urteil vom selben Tag - B 9 VG 2/97 R -, Breithaupt 1999, 645, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen gewalttätiger Übergriffe des Vaters in der

    Das ergibt sich aus §§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 398 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), der im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren zumindest entsprechend anwendbar ist (BSG Urt. v. 21. Okt. 1998, B 9 VG 2/97 R, juris-Rn. 15; Urt. v. 5. Sept. 2006, B 7a AL 78/06 B, juris-Rn. 6).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 78/06 B

    Notwendigkeit der Wiederholung von Zeugenvernehmungen im sozialgerichtlichen

    Sie ist aber dann notwendig, wenn das Berufungsgericht von der Würdigung der persönlichen Glaubwürdigkeit durch das Erstgericht abweicht, insbesondere die bejahte Glaubwürdigkeit in Zweifel zieht, oder eine protokollierte Aussage anders als das Erstgericht verstehen oder die Aussage eines Zeugen oder Beteiligten hinsichtlich des Inhalts und der Tragweite seiner Bekundungen anders würdigen will (vgl BSGE 63, 43; BSG SozR 1750 § 398 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 13 AL 3481/00

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

    Die Voraussetzungen, unter denen in der Rechtsmittelinstanz die schon von der Vorinstanz gehörten Zeugen erneut zu vernehmen sind (vgl. z. B. BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 12; Bundesgerichtshof LM ZPO § 398 Nr. 46) sind nicht erfüllt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2004 - L 10 VG 21/02

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG);

    Das richterliche Ermessen reduziert jedoch dann auf Null, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen hat und eine abweichende Würdigung der vom SG gemachten Zeugenaussage in Betracht zieht (BSG vom 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R - vgl. auch Senatsbeschluss vom 26.09.2002 - L 10 VG 21/01 -).
  • BSG, 09.02.2000 - B 9 VG 8/99 B

    Ermessen bei erneuter Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 16/05

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2008 - L 2 VG 33/07

    Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - L 18 AL 20/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - Beweiserhebung - Verwertung von

  • LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 VG 5/01
  • BSG, 30.10.2013 - B 5 RS 32/13 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 - L 10 VS 1/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 U 3691/20
  • BSG, 27.05.2014 - B 9 V 68/13 B
  • SG Aachen, 29.11.2010 - S 12 (3) VG 55/09

    Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bei freiwilligem

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 205/10 B
  • SG Stade, 10.06.2009 - S 21 VG 30/04

    Auschluss der Gewährung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 6 U 286/01
  • SG Stade, 12.10.2009 - S 21 VG 18/05
  • SG Oldenburg, 11.09.2006 - S 16 VG 37/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6518
BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R (https://dejure.org/1998,6518)
BSG, Entscheidung vom 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R (https://dejure.org/1998,6518)
BSG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 R (https://dejure.org/1998,6518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gewaltopfer - Ausschluß der Entschädigung - Versagungsgrund - leichtfertige Selbstgefährdung - Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung eines Anspruchs auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen Mitverursachung der Schädigung - Voraussetzungen für eine anspuchsausschließende Selbstgefährdung im Rahmen der Opferentschädigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R
    Er war am Geschehen unmittelbar beteiligt, hat als bereits verurteilter Straftäter kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 202 SGG iVm § 384 Nr. 2 Zivilprozeßordnung (ZPO) mehr (vgl BVerfG MDR 1985, 464 f) und ist, anders als bei seiner Äußerung zur Sache im Strafverfahren, nunmehr zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, sofern er auch kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 202 SGG iVm § 384 Nr. 1 ZPO haben oder davon keinen Gebrauch machen sollte.
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R
    Anders als der Beklagte vermag der Senat hierin allein allerdings noch nicht ohne weiteres einen Umstand zu erkennen, auf den sich der Vorwurf leichtfertiger Selbstgefährdung (zum Begriff der Leichtfertigkeit siehe das Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) stützen ließe, so daß der Anspruch auf Entschädigung als Gewaltopfer ausgeschlossen wäre.
  • BSG, 24.04.1980 - 9 RVg 1/79

    Entschädigungsausschluß - Beteiligung an einer Schlägerei - Mindestnormen der

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R
    Erst dann hätte der Kläger - wie von der Rechtsprechung für eine Leistungsversagung wegen Unbilligkeit bereits gefordert (BSGE 50, 95, 98 = SozR 3800 § 2 Nr. 2; SozR 3800 § 2 Nr. 6) - in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fahrlässiger Weise unterlassen, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen.
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R
    Denn die Beweislast dafür, daß der Tatbeitrag des Gewaltopfers wesentlich mitursächlich für die Schädigung war, trifft den Versorgungsträger (BSGE 78, 270, 272 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2022 - L 6 VG 1148/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gewalt in der Ehe - tätlicher

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftswidrig gehandelt und es in grobfährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 -, juris, Rz. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 -, juris, Rz. 15).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Als bereits verurteilter Straftäter hat er kein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 202 SGG iVm § 384 Nr. 2 Zivilprozeßordnung mehr (vgl Senatsurteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 R -, insoweit nicht veröffentlicht in SGb 1999, 27).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast -

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fahrlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftswidrig gehandelt und es in grobfährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 - zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 2379/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 -, juris, Rz. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1261/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Leistungsversagung -

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 -, juris, Rz. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2023 - L 6 VG 982/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sozialgerichtliches

    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftwidrig gehandelt und es in grob fährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 4/97 -, juris, Rz. 15).
  • SG Hamburg, 30.07.2014 - S 30 VE 8/13
    Mitursächlich ist in diesen Fällen ein in hohem Maß vernunftwidriges, an einem individuellen Sorgfaltsmaßstab gemessenes Verhalten des Opfers, das einem grob fahrlässigen Verhalten entspricht (vgl. BSG vom 21.10.1998, B 9 VG 4/97 R, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VG 5315/13
    Voraussetzung ist, dass das Opfer in hohem Maße vernunftswidrig gehandelt und es in grob fährlässiger Weise unterlassen hat, einer höchstwahrscheinlich zu erwartenden Gefahr auszuweichen (BSG, Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 - juris).
  • SG Nürnberg, 17.01.2023 - S 8 VG 9/20

    Unbilligkeit einer Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6868
BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R (https://dejure.org/1998,6868)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R (https://dejure.org/1998,6868)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - B 14/10 KG 22/96 R (https://dejure.org/1998,6868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß - Voraussetzung - kindergeldrechtliche Änderung - Vertrauensschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung und Rückforderung von gewährtem Kindergeld - Vorbehaltliche Leistung von Kindergeld wegen Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKKG) - Zur Möglichkeit der Berechtigtenbestimmung bei getrenntlebenden geschiedenen Eheleuten - Problem einer rückwirkenden ...

  • Judicialis

    BKGG § 3; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de

    Berechtigtenbestimmung beim Kindergeld verfassungsmäßig, Voraussetzungen für Vorlagebeschlüsse, Vertrauensschutz bei kindergeldrechtlichen Änderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SGb 1999, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Sie gibt keine Veranlassung, den Rechtsstreit auszusetzen und gemäß Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage zur Entscheidung vorzulegen, ob § 3 Abs. 3 BKGG in der ab 1. Januar 1994 gültigen Fassung durch Art. 5 Nr. 3b des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl S 2353 - BKGG 1994) mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, oder zumindest den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des BVerfG in einer anderen vom Senat vorgelegten Sache (vgl Beschluß vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 22/95 = SGb 1997, 417 = SozSich 1998, 79) auszusetzen.

    Der Beklagte war daher berechtigt, den Leistungsbescheid gegenüber dem nicht mehr bezugsberechtigten Elternteil (dem Kläger) aufzuheben und das Kg dem anderen Teil (der Mutter von D) auszuzahlen; das gilt auch für diejenigen Fälle, in denen die Eltern - wie hier - die Berechtigtenbestimmung schon vor dem Inkrafttreten der Neuregelung getroffen hatten (vgl im einzelnen hierzu den Beschluß des Senats vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 22/95).

    Denn anders als in dem dem BVerfG vorgelegten Fall vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 22/95) können weder der Kläger noch seine geschiedene Ehefrau Zählkindervorteile geltend machen.

    Nach den Materialien zum 1. SKWPG sollten durch Verhinderung fragwürdiger Berechtigtenbestimmungen finanzielle Mittel eingespart werden: Nach der früheren Regelung konnte durch Berechtigtenbestimmung zugunsten eines unverheirateten Elternteils, der weder die Personensorge noch die überwiegende Unterhaltspflicht, wohl aber sog Zählkinder aus anderen Beziehungen hatte, eine Erhöhung des Kg-Anspruchs erzielt werden; diese Möglichkeit sollte nunmehr als ungerechtfertigter Vorteil beseitigt werden (BT-Drucks 12/5502, S 19, 20, 45; Urteil des Senats vom 28. Mai 1997, 14/10 RKg 22/95).

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung gegenüber einem nicht mehr

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Ein innerfamiliärer Ausgleich der Unterhaltsleistungen bei zusammenlebenden Elternteilen, wegen dem der Senat eine andere Revision (14/10 RKg 39/95) zurückgewiesen habe, komme im vorliegenden Falle wegen seiner Scheidung nicht in Betracht.

    Obgleich der Kläger im Gegensatz zu einem weiteren - durch Zurückweisung der Revision entschiedenen - Fall vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 39/95 = SGb 1997, 418) nicht mehr mit der Mutter des Kindes und diesem selbst zusammenlebt, war durch Senkung der Unterhaltszahlung in Höhe des Kg auch hier ein vollständiger wirtschaftlicher Ausgleich möglich.

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Der Senat hat jedoch schon früher entschieden, daß es bei kindergeldrechtlichen Änderungen auch im Hinblick auf Art. 20 GG einen absoluten Vertrauensschutz nicht gibt, vielmehr eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen ist (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 38 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Die Bezugsberechtigung nur eines Elternteils mit Vorrang des Sorgeberechtigten oder des Zahlers einer Unterhaltsrente hat das BVerfG jedenfalls dann als zulässig angesehen, wenn sich diese Zuordnung innerfamiliär - über die Verrechnung mit Unterhaltszahlungen - ausgleicht und nicht auf die Höhe des Kg auswirkt (BVerfGE 45, 104, 130), wie das auch hier der Fall war.
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigen würde (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6); hier kann selbst das ausgeschlossen werden, wie noch darzulegen ist.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigen würde (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6); hier kann selbst das ausgeschlossen werden, wie noch darzulegen ist.
  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Dies ist nicht schon dann der Fall, wenn lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Gesetzgeber bei Änderung der Vorschrift, soweit sie für andere Betroffene verfassungswidrig ist, auch den Kläger begünstigen würde (vgl BVerfGE 66, 100; 67, 239; BSG SozR 3-5870 § 10 Nr. 6); hier kann selbst das ausgeschlossen werden, wie noch darzulegen ist.
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Der Senat hat jedoch schon früher entschieden, daß es bei kindergeldrechtlichen Änderungen auch im Hinblick auf Art. 20 GG einen absoluten Vertrauensschutz nicht gibt, vielmehr eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen ist (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 38 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 27/95

    Kindergeld - Einkommensgrenze - Ausbildungsvergütung - Ausbildungsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
    Der Senat hat jedoch schon früher entschieden, daß es bei kindergeldrechtlichen Änderungen auch im Hinblick auf Art. 20 GG einen absoluten Vertrauensschutz nicht gibt, vielmehr eine Abwägung zwischen dem Vertrauen des einzelnen in den Fortbestand der für ihn günstigen Rechtslage einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit andererseits vorzunehmen ist (BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 38 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 69, 84; 67, 1, 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht