Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER (https://dejure.org/2003,25426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER (https://dejure.org/2003,25426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - L 15 AL 23/03 ER (https://dejure.org/2003,25426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen Anordnungsanspruch; Absetzung von mit einer Lebensversicherung im Zusammenhang stehende Darlehen bei Überschreitung der Freibeträge der Arbeitslosenhilfeverordnung (AlhiV); Anforderungen an den Nachweis der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen Anordnungsanspruch; Absetzung von mit einer Lebensversicherung im Zusammenhang stehende Darlehen bei Überschreitung der Freibeträge der Arbeitslosenhilfeverordnung (AlhiV); Anforderungen an den Nachweis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2004, 44
  • SGb 2004, 44 (Volltext)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03
    Eine Saldierung ist hier - anders als bei noch nicht fälligen Forderungen ohne inneren Zusammenhang (vgl. BSG vom 21.11.02 - B 11 AL 10/02 R = SozR 3-4220, § 6 Nr. 3 bezüglich einer zu erwartenden Steuerforderung) - aufgrund des engen Zusammenhangs gerechtfertigt (vgl. dazu Gagel, SGB III, § 193 Rn 116).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Ist die Klage offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (LSG Nds-Bremen v. 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44; LSG RP v. 12.2.2010 - L 1 SO 84/09 B ER; Thür. LSG aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 123 Rn. 25); auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden (LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005, L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).
  • SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
    Je nach Wahrscheinlichkeit des Erfolges in der Hauptsache können die Anforderungen an den Anordnungsgrund geringer sein (LSG Niedersachsen-Bremen, Bes. v. 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 AS 4197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Überprüfung bestandskräftiger Bescheide -

    Je nach Wahrscheinlichkeit des Erfolges in der Hauptsache können die Anforderungen an den Anordnungsgrund geringer sein und umgekehrt (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2010 - L 7 SO 3067/10 - ; LSG Niedersachsen-Bremen SGb 2004, 44).
  • LSG Thüringen, 03.01.2006 - L 6 R 886/05

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung auf Zuerkennung einer höheren Rente

    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 20. Oktober 2003 - Az.: L 15 AL 23/03 ER in: SGb 2004, 44) und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in der Regel stattzugeben (vgl. Senatsbeschluss vom 2. April 2002, a.a.O.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Auflage 2003, § 123 Rdnr. 25 m.w.N.); allerdings wird auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Wenn das Rechtsverhältnis offensichtlich gegeben ist, dann ist der Anordnungsanspruch zu bejahen; gleichzeitig vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.10.2993, L 14 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44).
  • SG Lüneburg, 16.02.2010 - S 45 AS 34/10

    Übernahme der Heizkosten in tatsächlicher Höhe zzgl. der Warmwasserpauschale

    Auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht gänzlich verzichtet werden, weil dieser insoweit das einzige spezifische Erfordernis ist, das den einstweiligen Rechtsschutz vom Hauptsacheverfahren unterscheidet (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20.10.2003, Az. L 15 AL 23/03 ER = SGb 2004, 44 und info also 2004, 140; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86b Rn. 29 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05

    Krankenkassenverband - Arzneimittelversorgung - keine Berechtigung zum Abschluss

    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 20.10.2003, L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung häufig stattzugeben (vgl LSG Thüringen, aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 123, Rz 25), wobei allerdings auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann.
  • SG München, 02.11.2020 - S 13 AS 1724/20

    Keine Mietschuldenübernahme nach Freizügigkeitsrechtsverlust

    Ist die Klage offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 86b, Rn. 27 ff.; Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 86b SGG, Stand: 30.06.2020, Rn. 328, 407, 415; LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER, Rn. 9, juris; LSG Rheinland-Pfalz, B. v. 12.02.2012 - L 1 SO 84/09 B ER, Rn. 23 ff., juris; Bayer. LSG, B. v. 30.07.2014 - L 11 AS 491/14 B ER, Rn. 9 f., juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003, L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung idR stattzugeben (vgl LSG Thüringen, aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 123, Rz 25), wobei allerdings auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2010 - L 7 SO 2430/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme von Beiträgen zur privaten

    Je nach Wahrscheinlichkeit des Erfolges in der Hauptsache können die Anforderungen an den Anordnungsgrund geringer sein und umgekehrt (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2010 - L 7 SO 3067/10 - ; LSG Niedersachsen-Bremen SGb 2004, 44).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 5 ER 75/04

    Streitwert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 11 AS 1369/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2011 - L 11 AS 169/11
  • LSG Thüringen, 13.01.2011 - L 6 R 1366/10

    Regelaltersrente - Zuerkennung einer höheren Rente - einstweilige Anordnung -

  • SG Braunschweig, 04.03.2015 - S 32 SO 24/15

    Berücksichtigung eines Mehrbedarfs wegen dezentraler Warmwassererzeugung bei der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 3 KA 72/05
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 5 KR 75/04
  • SG Lüneburg, 03.12.2008 - S 33 R 457/08
  • SG Lüneburg, 19.01.2010 - S 90 AS 1742/09
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16246
LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01 (https://dejure.org/2003,16246)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2003 - L 2 U 180/01 (https://dejure.org/2003,16246)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - L 2 U 180/01 (https://dejure.org/2003,16246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen der Berufskrankheit durch eine Hepatitis-C-Infektion ; Einbeziehung einer Reinigungskraft eines Gesundheitsamtes in den "Gesundheitsdienst"; Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Hepatitis-C-Infektion einer in den Räumen eines Gesundheitsamtes tätigen Reinigungskraft ist eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 - Beweisanforderung - Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhanges - Abgrenzung BK zum Begriff des Arbeitsunfalles

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2004, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 15/97

    HIV-Infektion bei einer Ärztin als Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    Jedenfalls dann, wenn die Infektion sich hinsichtlich des Zeitpunktes und der direkten Infektionsquelle nicht feststellen lässt, ist jedoch nicht von einem Arbeitsunfall auszugehen, sondern die BKV anzuwenden (BSG, Urt v 18.11.1997, Az 2 RU 15/97 = BB 1998, 327).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    In Bezug auf die Hepatitis B wird eine besondere Hepatitisgefährdung bejaht, wenn davon auszugehen ist, dass jedenfalls regelmäßig ein gewisser Prozentsatz der Patienten im Arbeitsbereich des Versicherten unerkannt an Hepatitis B erkrankt ist (BSG, NZA 1988, 823).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 64/89

    Arbeitsunfall; Berufskrankheit; Infektionserkrankung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    Voraussetzung dafür ist, dass die zur Erkrankung führende Infektion innerhalb einer Arbeitsschicht an einem bestimmten, wenn auch kalendermäßig nicht genau bestimmbaren Tag eingetreten ist (BSG, Urt v 28.8.1990, Az 2 RU 64/89).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 32/82

    Annahme einer Berufskrankheit; Erkrankung einer Diätassistentin; Hepatitis

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    Zu Tätigkeiten in Krankenhäusern hat das Bundessozialgericht (BSG) - für die Vorgängervorschrift der BK Nr. 3101, die Nr. 37 der Anlage 1 zur 7. BKVO - entschieden, dass deshalb keine Einschränkung des geschützten Personenkreises auf "unmittelbar, dh mit direkter Patientenberührung" beschäftigte Versicherte gerechtfertigt sei, weil bei Krankenhäusern allgemein Ansteckungsgefahren in besonderem Umfang vorhanden seien (BSG, Urt v 15.12.1982, Az 2 RU 32/82).
  • BSG, 11.06.1993 - 2 BU 46/93
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt v 29.1.1974, Az 8/7 RU 58/71, Beschl v 11.6.1993, Az 2 BU 46/93 = HVBG-Info 1993, 2155) reicht der Umstand, dass bei medizinischem Personal für die Hepatitis insgesamt eine wesentlich höhere Erkrankungsquote als bei der Durchschnittsbevölkerung besteht, für sich allein nicht aus, um im Einzelfall den ursächlichen Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeit zu begründen.
  • BSG, 29.01.1974 - 7 RU 58/71
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 180/01
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt v 29.1.1974, Az 8/7 RU 58/71, Beschl v 11.6.1993, Az 2 BU 46/93 = HVBG-Info 1993, 2155) reicht der Umstand, dass bei medizinischem Personal für die Hepatitis insgesamt eine wesentlich höhere Erkrankungsquote als bei der Durchschnittsbevölkerung besteht, für sich allein nicht aus, um im Einzelfall den ursächlichen Zusammenhang mit Wahrscheinlichkeit zu begründen.
  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Hierbei muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass durch eine Missachtung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften die Arbeitsbedingungen zwar nicht allgemein, aber im Einzelfall durchaus mit einer konkreten Gefährdung verbunden sein können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28. Januar 2003 - L 2 U 180/01 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2007 - L 3 U 212/05 - juris).
  • LSG Hessen, 01.12.2010 - L 9 U 47/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - betrieblich veranlasste Impfung

    Lässt sich die Infektion hinsichtlich des Zeitpunktes und der direkten Infektionsquelle nicht feststellen, ist nicht von einem Arbeitsunfall auszugehen, sondern von einer BK (BSG, Urteil vom 18. November 1997, Az.: 2 RU 15/97; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2003, Az.: L 2 U 180/01; vgl. auch HLSG, Urteil vom 23. Juli 2003, Az.: L 3 U 1145/00).
  • VG Regensburg, 29.11.2022 - RN 12 K 20.3147

    Dienstunfall wegen Corona-Infektion

    Bei Tätigkeiten in Krankenhäuser soll nämlich nach Ansicht des Bundessozialgerichts keine Einschränkung des geschützten Personenkreises auf "unmittelbar, das heißt mit direkter Patientenberührung" beschäftigte Versicherte gerechtfertigt sein, da bei Krankhäusern allgemein Ansteckungsgefahren in besonderem Umfang vorhanden sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 28.01.2003 - L 2 U 180/01 mit Verweis auf BSG, Urt. v. 15.12.1982 - 2 RU 32/82).
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Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2003 - L 5 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32792
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2003 - L 5 U 18/02 (https://dejure.org/2003,32792)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.10.2003 - L 5 U 18/02 (https://dejure.org/2003,32792)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - L 5 U 18/02 (https://dejure.org/2003,32792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung und Entschädigung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit; Bestehen eines Anspruchs auf Verletztenrente; Geltung der allgemeine Kausalitätsnorm der gesetzlichen Unfallversicherung; Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Umfang ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2004, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

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