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   OLG Hamm, 08.02.1993 - 3 U 222/92   

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https://dejure.org/1993,10430
OLG Hamm, 08.02.1993 - 3 U 222/92 (https://dejure.org/1993,10430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.1993 - 3 U 222/92 (https://dejure.org/1993,10430)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 3 U 222/92 (https://dejure.org/1993,10430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Fehler beim Abbiegevorgang; Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensteile; Haftungsquote 50:50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SP 1994, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

    Denn aus dem Vorliegen zweier jeweils zu Lasten der Unfallbeteiligten streitenden Anscheinsbeweise folgt lediglich, dass für den jeweiligen Unfallbeteiligten - wie dargelegt - davon auszugehen ist, dass dieser den Unfall mitverschuldet hat und dementsprechend von einer Haftungsquote, in der Regel 50:50, ausgegangen werden muss, wenn die Unfallbeteiligten den jeweils gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis nicht zu widerlegen vermögen (zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 08.02.1993 - 3 U 222/92, SP 1994, 140 f.; KG, Urt. v. 25.06.1992 - 12 U 3343/91 LG Essen, Urt. v. 18.05.1993 - 13 S 35/93, SP 1993, 373 f.).
  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG ist bei einem Aufeinandertreffen eines Anscheinsbeweises für ein alleiniges Verschulden des jeweiligen Unfallbeteiligten vielmehr von einer Haftungsquote von 50:50 auszugehen, wenn die Unfallbeteiligten den jeweils gegen sie sprechenden Anscheinsbeweis nicht zu widerlegen vermögen, sondern der genaue Unfallhergang letztlich unaufklärbar bleibt (zutreffend OLG Hamm, Urt. v. 08.02.1993 - 3 U 222/92, SP 1994, 140 f.; KG, Urt. v. 25.06.1992 - 12 U 3343/91; LG Essen, Urt. v. 18.05.1993 - 13 S 35/93, SP 1993, 373 f.; AG Oldenburg (Holstein), Urt. v. 25.08.2009 - 23 (22) C 1052/07).
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