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   VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05.NW   

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https://dejure.org/2005,12612
VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05.NW (https://dejure.org/2005,12612)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.07.2005 - 3 L 1181/05.NW (https://dejure.org/2005,12612)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 3 L 1181/05.NW (https://dejure.org/2005,12612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung - Nachvollziehbarkeit des Gutachtens

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Erfordernis der Überprüfbarkeit des Gutachtens zur Ermittlung der Fahreignung nach Cannabiskonsum

Papierfundstellen

  • SVR 2006, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
    So folgt z.B. bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung einschließt (vgl. BVerfGE 46, 325 (334); 49, 220 (225); zum Gebot fairer Verfahrensführung vgl. ferner BVerfGE 46, 202 (210) mwN).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
    So folgt z.B. bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung einschließt (vgl. BVerfGE 46, 325 (334); 49, 220 (225); zum Gebot fairer Verfahrensführung vgl. ferner BVerfGE 46, 202 (210) mwN).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2003 - 7 B 11599/03
    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
    Dieser setzt aber nach der Rechtsprechung einen täglichen oder nahezu täglichen Konsum voraus (OVG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2003 - 7 B 11599/03.OVG - m.w.N., veröffentlicht in: ESOVGRP).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
    Eine verfassungskonforme Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts gebietet ebenso das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 324 = EuGRZ 1979, S 470; Beschluss vom 3. Oktober 1979, NJW 1979, S 2607).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus VG Neustadt, 27.07.2005 - 3 L 1181/05
    So folgt z.B. bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG die Pflicht, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren, der den Anspruch auf faire Verfahrensführung einschließt (vgl. BVerfGE 46, 325 (334); 49, 220 (225); zum Gebot fairer Verfahrensführung vgl. ferner BVerfGE 46, 202 (210) mwN).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Eine Herausgabe des Gutachtens durch die Begutachtungsstelle an die Fahrerlaubnisbehörde kommt im Hinblick auf das - gemäß § 203 StGB auch strafrechtlich geschützte - Vertrauensverhältnis (vgl. Bouska/Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht 3. Aufl. § 11 FeV Anm. 32), das zwischen dem Betroffenen und der Begutachtungsstelle besteht, ohne Einverständnis des Betroffenen nicht in Betracht (vgl. VG Neustadt SVR 2006, 273, 275).
  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde entweder den Betroffenen zur weiterer Aufklärung veranlassen oder sich seine Einwilligung geben lassen, sich direkt an die Gutachterstelle wenden zu dürfen (VG Neustadt , B.v. 27.7.2005 - 3 L 1181/05.NW - SVR 2006, 273; Laeverenz, SVR 2006, 275 f.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. 2013, § 11 FeV Rn. 49; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 3 StVG Rn. 7f.).

    Des Weiteren verstoßen Mitteilungen der Begutachtungsstelle direkt an die Fahrerlaubnisbehörde ohne Einwilligung des Betroffenen nicht nur gegen das Datenschutzrecht, sondern auch gegen das Berufsgeheimnis (vgl. näher VG Neustadt, B.v. 27.7.2005 - 3 L 1181/05.NW - SVR 2006, 273 mit Anmerkung von Laeverenz, SVR 2006, 275, 276).

  • VG Neustadt, 25.01.2006 - 3 L 123/06
    Der Antrag des Antragstellers gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, den Beschluss des Gerichts vom 27. Juli 2005 - 3 L 1181/05.NW- abzuändern und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung vom 3. Juni 2005 wiederherzustellen, bleibt erfolglos.

    Dem Antragsteller fehlt vorliegend das Rechtsschutzbedürfnis für die von ihm begehrte Abänderung des Beschlusses vom 27. Juli 2005 - 3 L 1181/05.NW- auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Fahrerlaubnisentziehung vom 3. Juni 2005 ohne die darin ausgesprochene Auflage, sich innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Beschlusses zweimal auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde einem Drogenscreening auf Drogen zu unterziehen.

    Der Beschluss wurde nämlich ausweislich der sich in der Gerichtsakte 3 L 1181/05.NW befindlichen Empfangsbekenntnisse sowohl der Antragsgegnerin als auch den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers jeweils am 2. August 2005 zugestellt.

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 11 CS 23.125

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und Entziehung der

    Macht der Betroffene zu Recht geltend, dass das Gutachten nicht den dort aufgestellten Grundsätzen entspricht, hat die Behörde diesem Gelegenheit zu geben, von dem Gutachter eine Nachbesserung zu verlangen, oder kann sie sich mit Einverständnis des Betroffenen direkt an den Gutachter wenden (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2021 a.a.O. Rn. 24; Geiger, a.a.O. S. 22; Dauer, a.a.O., § 11 FeV Rn. 49b; VG Neustadt, B.v. 27.7.2005 - 3 L 1181/05.NW - SVR 2006, 27 = juris Rn. 15 f.).
  • VG Neustadt, 25.01.2006 - 3 L 33/06
    Der Antrag der Antragstellerin gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 27. Juli 2005 - 3 L 1181/05.NW - abzuändern und die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung vom 3. Juni 2005 anzuordnen, bleibt ohne Erfolg.

    In der Sache ist eine Änderung der ursprünglichen Ermessensentscheidung des Gerichts in dem Beschluss vom 27. Juli 2005 (Az.: 3 L 1181/05.NW) nicht angezeigt.

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