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   VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591   

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VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591 (https://dejure.org/2009,21212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2009 - 11 CS 08.2591 (https://dejure.org/2009,21212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 11 CS 08.2591 (https://dejure.org/2009,21212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung; Fristsetzung nach dem erforderlichen Abstinenznachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2009, 111
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung nach sich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 13.12.2005 11 CS 05.1350; vom 27.2.2007 11 CS 06.3132).

    Den Belangen der Verkehrssicherheit kann entweder dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst ein von der Behörde überwachtes Drogenscreening angeordnet wird und anschließend noch die erforderliche psychologische Begutachtung oder die Behörde die medizinisch-psychologische Begutachtung mit längerer Fristsetzung anordnet und Vorlagefristen für die medizinischen Nachweise - ggf. nach Absprache mit der Untersuchungsstelle - vorsieht (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O., vom 7.12.2006 11 CS 06.1350, vom 27.2.2007 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann die wegen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003 ZfS 2004, 93 f., OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.3.2004 VRS 107, 229 f.).

    Soweit zum Teil hier eine andere Auffassung vertreten wird, wird für eine angenommene Nachweisobliegenheit des Betroffenen (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003 a.a.O.) keine gesetzliche Vorschrift genannt.

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Den Belangen der Verkehrssicherheit kann entweder dadurch Rechnung getragen werden, dass zunächst ein von der Behörde überwachtes Drogenscreening angeordnet wird und anschließend noch die erforderliche psychologische Begutachtung oder die Behörde die medizinisch-psychologische Begutachtung mit längerer Fristsetzung anordnet und Vorlagefristen für die medizinischen Nachweise - ggf. nach Absprache mit der Untersuchungsstelle - vorsieht (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 a.a.O., vom 7.12.2006 11 CS 06.1350, vom 27.2.2007 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 19 B 29/04

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Amfetamin,

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Soweit auf eine Beweislast des Betroffenen abgestellt wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.1.2004 19 B 29/04), ist zu berücksichtigen, dass die Behörde im Entziehungsverfahren die Ungeeignetheit des Fahrerlaubnisinhabers belegen muss und auf die gesetzliche Regelvermutung der Ungeeignetheit (vgl. Nr. 9.1 und 9.5 der Anlage 4 zur FeV) nicht mehr als feststehend abgestellt werden kann, wenn der Betroffene eine einjährige Abstinenz seit dem letzten Drogenkonsum geltend macht.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • VGH Bayern, 13.12.2005 - 11 CS 05.1350

    behauptete Vertauschung von Blutproben; behaupteter unbewusster Konsum von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung nach sich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 13.12.2005 11 CS 05.1350; vom 27.2.2007 11 CS 06.3132).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2004 - 1 M 2/04

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Drogen; Betäubungsmittel; Konsum; Amphetamin;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann die wegen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003 ZfS 2004, 93 f., OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.3.2004 VRS 107, 229 f.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 3 C 25/04, NJW 2005, 3081 f.; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014 f.).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 11 CS 07.2965

    Forderung nach einjähriger Betäubungsmittelabstinenz bei nicht drogenabhängigen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 11 CS 08.2591
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann die wegen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008 11 CS 07.2965; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003 ZfS 2004, 93 f., OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.3.2004 VRS 107, 229 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. grundlegend Beschluss vom 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl. 2006, 18; sowie Beschlüsse vom 04.02.2009 - 11 CS 08.2591 - juris; vom 17.06.2010 - 11 CS 10.991 - juris) sowie nunmehr auch des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 14.06.2013 - 3 M 68/13 - NJW 2013, 3113) steht ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Betäubungsmittelabstinenz genannt hat oder von dem an unabhängig von einem solchen Vorbringen Anhaltspunkte für eine dahingehende Entwicklung vorliegen, nicht mehr im Sinne des § 11 Abs. 7 FeV fest, dass der Betroffene noch fahrungeeignet ist.

    Lediglich nach dem Verstreichen einer noch größeren Zeitspanne wandele sich auch bei fehlender Behauptung einer Verhaltensänderung ein zunächst im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV feststehender Sachverhalt in eine Fallgestaltung, bei der ein Entzug der Fahrerlaubnis die Einholung eines Gutachtens voraussetze (vgl. näher BayVGH, Beschluss vom 04.02.2009, a.a.O.).

    Konsequenterweise geht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. ausdrücklich Beschluss vom 04.02.2009 - 11 CS 08.2591 - a.a.O.) in der hier vorliegenden Fallkonstellation davon aus, dass die Fristsetzung bei der Gutachtensanordnung dem Nachweiserfordernis Rechnung tragen muss und so zu bemessen ist, dass der erforderliche Abstinenznachweis für die Dauer eines Jahres bis zur Begutachtung erbracht werden kann.

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris; B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 11 CS 10.227

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Begründung des Sofortvollzugs; Drogenkonsum

    Die wegen Betäubungsmittelkonsums verloren gegangene Fahreignung kann in der Regel erst nach einjähriger, nachgewiesener Abstinenz wieder erlangt werden (vgl. BayVGH vom 9.5.2005 BayVBl 2006, 218 f.; vom 4.2.2008 Az. 11 CS 07.2965; vom 4.2.2009 Az. 11 CS 08.2591; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 30.9.2003 ZfS 2004, 93 f., OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.3.2004 VRS 107, 229 f.).

    Dabei muss eine Gutachtensaufforderung mit ihrer Fristsetzung für die Vorlage des Gutachtens dem erforderlichen Abstinenzzeitraum Rechnung tragen (vgl. BayVGH vom 4.2.2009 a.a.O.).

    Wird die Zeitspanne, innerhalb derer ein Gutachten vorzulegen ist, das dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelkonsum dienen soll, so knapp bemessen, dass sich bis zu ihrem Ablauf der von Rechts wegen erforderliche Abstinenznachweis nicht führen lässt, so zieht das die Rechtswidrigkeit der Gutachtensaufforderung nach sich (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 13.12.2005 Az. 11 CS 05.1350; vom 27.2.2007 Az. 11 CS 06.3132, vom 4.2.2009 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    Der Senat widerspricht insoweit ausdrücklich der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2005 11 CS 04.2526 , VRS 109 (2005), 64 = BayVBl. 2006, 18 = Juris (Rn. 26), und vom 4. Februar 2009 11 CS 08.2591 , Juris (Rn. 17); ähnlich OVG Rheinl.Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2009 10 B 10508/09 , Blutalkohol 46 (2009), 436 = Juris (Rn. 9), wonach die in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV genannte ("materiellrechtliche") Zeitspanne für die zur Wiedererlangung der Fahreignung nachzuweisende Betäubungsmittelabstinenz auch eine verfahrensrechtliche Bedeutung dergestalt habe, dass ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Abstinenz (oder eines nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV hinnehmbaren Cannabiskonsums) genannt hat, nicht mehr iSv § 11 Abs. 7 FeV von einer weiterhin bestehenden Fahrungeeignetheit ausgegangen werden dürfe.
  • VG Ansbach, 11.10.2010 - AN 10 K 10.00857

    Entziehung der Fahrerlaubnis; 3 Jahre zurückliegender Betäubungsmittelkonsum;

    Da somit eine Haaranalyse als Methode nicht zur Verfügung gestanden sei, hätte der Klägerin auf Grund des langen Zeitraums zwischen Konsum und Gutachtensanforderung gemäß der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (11 CS 08.2591 vom 4.2.2009) eine ausreichende Zeit eingeräumt werden müssen, um ihre wiedererlangte Fahrtüchtigkeit nachzuweisen.

    Der Sache nach hat die Behörde damit auch die Vorgaben der Rechtsprechung (vgl. insbesondere BayVGH vom 4.2.2009 - Az. 11 CS 08.2591) erfüllt, denn sie hat ab Kenntnis von der Tatsache, dass sich die Klägerin zum einen auf eine Betäubungsmittelabstinenz seit Mitte 2006 beruft und zum anderen, dass eine - derzeitige - positive Begutachtung maßgeblich am noch fehlenden Nachweis einer insgesamt einjährigen Betäubungsmittelabstinenz scheiterte, der Klägerin die Möglichkeit eingeräumt, unter einstweiliger Belassung der Fahrerlaubnis ihre fortwährende Abstinenz über den ... hinaus durch Urinscreenings nachzuweisen.

    Da Voraussetzung für eine positive Begutachtung regelmäßig der Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittel-Abstinenz ist, hat dem die Fahrerlaubnisbehörde durch die Einräumung einer entsprechenden Frist zur Vorlage des Gutachtens dies zu berücksichtigen, denn ein Betroffener ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht verpflichtet, Abstinenznachweise gleichsam "auf Vorrat" oder "auf Verdacht" sich zu beschaffen und vorzuhalten (vgl. BayVGH vom 4.2.2009 - Az. 11 CS 08.2591 und vom 9.5.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 11 CS 23.1413

    Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Konsum von Amphetamin

    Dabei ging der Senat - ersichtlich vor dem Hintergrund, dass geringe Konsummengen bei der Haaranalyse nicht notwendigerweise zweifelsfrei nachzuweisen sind (vgl. Schubert/Huetten/Reimann/Graw, Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, S. 304; so auch die Beurteilungskriterien, 4. Aufl. 2022, S. 315 für den einmaligen Konsum; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien ["vier Laboruntersuchungen"]) - davon aus, dem Betroffenen müsse in der Regel die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm für die Dauer eines Jahres ermöglicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 = juris Rn. 25 ff., 34; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 18 f.; ebenso OVG LSA, B.v. 14.6.2013 - 3 M 68/13 - NJW 2013, 3113 = juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen

    Wegen der seit dem Drogenkonsum verstrichenen Zeit (mehr als zwei Jahre) ging die Antragsgegnerin im Jahre 2015 nicht mehr ohne Weiteres von der Fahrungeeignetheit des Antragstellers aus, sondern forderte ihn unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf eine etwaige Wiedererlangung der Fahreignung (vgl. Anlage 4 Nr. 9.5 zur FeV) zunächst zu einem engmaschigen, behördlich überwachten Drogenscreening mit anschließender medizinisch-psycho- logischer Untersuchung auf (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B. v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; B. v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris Rn. 21 ff.; OVG LSA, B. v. 1.10.2014 - 3 M 406.14 - juris Rn. 15 f.; a.A. VGH BW, B. v. 7.4.2014 - 10 S 404.14 - NJW 2014, 2517 Rn. 10, wonach im Rahmen eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens ohne Beachtung einer "verfahrensrechtlichen" Jahresfrist bzw. sonstiger starrer zeitlicher Vorgaben grundsätzlich vom Fortbestand einer zuvor festgestellten oder feststellbaren Fahrungeeignetheit auszugehen ist, solange der materielle Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung nicht erbracht worden ist).

    Hier kann dahinstehen, ob die Fahrerlaubnisbehörde trotz des erheblichen Drogenkonsums des Antragstellers im zweiten Halbjahr 2013 allein wegen des Zeitablaufs (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris; B. v. 24.6.2015 - 11 CS 15.802 - juris Rn. 9) gehalten war, anstelle der sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten mit einjährigem Drogenabstinenzprogramm anzuordnen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahren unter erhöhtem THC-Carbonsäurewert; Zeitpunkt des Beginns der

    der Anlage 4 zur FeV genannten materiellrechtlichen Zeitspanne zur Wiedererlangung der Fahreignung auch eine verfahrensrechtliche Bedeutung dahin zuspricht, dass ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Abstinenzbeginn behauptet, gleichsam automatisch nicht mehr vom Fortbestehen der fehlenden Fahreignung ausgegangen werden dürfe (sog. verfahrensrechtliche Jahresfrist vgl. BayVGH Beschluss vom 4. Februar 2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 17 und Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 - juris Rn. 20, 26; offenlassend aber Beschluss vom 27. Februar 2017 - 11 CS 16.2316 - juris Rn. 25) dringt sie nicht durch.
  • OVG Thüringen, 09.07.2014 - 2 EO 589/13

    Konsum harter Drogen; Fahrerlaubnisentzug; Wiedererlangung der Fahreignung

    Der Senat folgt damit nicht der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach die in Ziffer 9.5 der Anlage 4 zur FeV genannte materiellrechtliche Zeitspanne für die zur Wiedererlangung der Fahreignung nachzuweisende Betäubungsmittelabstinenz auch eine verfahrensrechtliche Bedeutung in der Weise habe, dass ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Abstinenz (oder im Fall gelegentlichen Cannabiskonsums als Beginn des Übergangs zu einem nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV hinnehmbaren Cannabiskonsum) genannt hat oder von dem an unabhängig von einem solchen Vorbringen Anhaltspunkte für eine dahin gehende Entwicklung vorliegen, nicht mehr im Sinne von § 11 Abs. 7 FeV von einer weiterhin bestehenden Fahrungeeignetheit ausgegangen werden dürfe (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 CS 04.2526 - Juris, Rn. 20, 26; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 11 CS 08.2591 - Juris, Rn. 17).
  • VGH Bayern, 24.06.2015 - 11 CS 15.802

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

    Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag, den der Betroffene als den Beginn der Betäubungsmittelabstinenz angegeben hat, oder von dem an, unabhängig von einem solchen Vorbringen, Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung vorliegen (BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 CS 15.145 - juris Rn. 17; B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 ff.; B.v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; B.v. 4.2.2009 - 11 CS 08.2591 - juris Rn. 16 ff.; v. 17.6.2010 - 11 CS 10.991 - juris; OVG LSA, B.v. 1.10.2014 - 3 M 406/14 - VerkMitt 2015, Nr. 11).
  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 CS 15.145

    Wer während eines Drogenkontrollprogramms trotz ausdrücklichen Hinweises auf eine

  • VGH Bayern, 14.11.2018 - 11 CS 18.963

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Heroinkonsums

  • VG Ansbach, 02.04.2012 - AN 10 S 12.00330

    Entzug der Fahrerlaubnis; Führen eines Kfz mit 1,7 ng/ml THC und 5,6 ng/ml

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 11 CS 21.2179

    Anforderungen an den Nachweis von Drogenkonsum nach Ablauf der

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

  • VG Würzburg, 05.01.2016 - W 6 S 15.1440

    Keine Fahreignung aufgrund Drogenkonsums

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2014 - 16 B 1195/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund des Konsums harter Drogen

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 11 CS 19.2421

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Würzburg, 28.04.2016 - W 6 S 16.406

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

  • VG Düsseldorf, 01.10.2013 - 14 L 1810/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums;

  • VG Würzburg, 26.10.2015 - W 6 S 15.932

    Entziehung Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

  • VG Würzburg, 28.06.2017 - W 6 K 16.1168

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach behauptetem unwillentlichem und unwissentlichem

  • VGH Bayern, 01.07.2015 - 11 CS 15.1151

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Sofortvollzug; (keine) Ausnahme vom

  • VG Würzburg, 14.08.2015 - W 6 S 15.640

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Schlüssigkeit eines toxikologischen Gutachtens

  • VG Würzburg, 13.10.2015 - W 6 S 15.954

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln

  • VG Würzburg, 13.05.2015 - W 6 S 15.389

    Sofortverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 14 L 586/14

    Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund des Konsums von Cannabis

  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 7 L 82/22
  • VG Düsseldorf, 12.08.2013 - 14 L 1411/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit zum Führen von Kfz wegen eines

  • VG Gelsenkirchen, 13.06.2018 - 7 K 12261/17

    Fahrerlaubnis Entziehung verfahrensrechtliche Einjahresfrist Drogenabstinenz

  • VG Würzburg, 24.02.2017 - W 6 S 17.143

    Annahme der Fahrungeeignetheit bei Drogenkonsum in der Vergangenheit

  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 11 CS 13.548

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetaminen

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 6 S 15.248

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung verneint; Fahren unter

  • VG München, 17.03.2009 - M 1 K 08.3881

    Verstoß gegen § 3 Abs. 3 StVG; gelegentlicher Cannabiskonsum; behauptete

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 1 S 101.18

    Fahrerlaubnisentzug; Konsum harter Drogen; Eignungsbewertung; Abstinenz;

  • VG Düsseldorf, 02.04.2014 - 14 L 651/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis durch Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen von Kfz

  • VGH Bayern, 28.02.2013 - 11 CS 12.2190

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin;

  • VG München, 17.06.2019 - M 26 S 19.1809

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VG Würzburg, 13.05.2015 - W 6 K 14.539

    Entziehung der Fahrerlaubnis; teilweise Unzulässigkeit der Klage (Rückgabe des

  • VG Würzburg, 30.04.2015 - W 6 S 15.341

    Sofortverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Augsburg, 09.03.2012 - Au 7 S 12.259

    Entzug der Fahrerlaubnis; (einmaliger) Konsum von Amphetamin

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2426

    Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgebliche Sach- und Rechtslage; unmittelbare

  • VG Augsburg, 03.11.2010 - Au 7 S 10.1397

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin; Abstinenzzeit von einem Jahr

  • VG München, 23.07.2010 - M 1 S 10.2874

    Einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung der Fahrerlaubnis; regelmäßiger

  • VG München, 18.01.2010 - M 6b S 09.5496

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; THC-Konzentration im

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 ZB 09.1022

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; Wiedererlangung

  • VG München, 08.06.2009 - M 1 S 09.2139

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; Wiedererlangung der Fahreignung

  • VG München, 29.07.2010 - M 1 S 10.3205

    Einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher

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