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   OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09 - 83   

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OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09 - 83 (https://dejure.org/2009,2709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2009 - 4 U 294/09 - 83 (https://dejure.org/2009,2709)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 4 U 294/09 - 83 (https://dejure.org/2009,2709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tatrichterliche Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; § 287 ZPO

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Mietkosten werden aus dem arithmetischen Mittel zwischen Schwacke und Fraunhofer ermittelt

  • RA Kotz

    Mietwagentarif - Schätzung durch Richter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 S. 1
    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 541
  • NZV 2010, 242
  • SVR 2010, 103
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Wählt der Tatrichter stattdessen den Weg der Schätzung nach § 287 ZPO, so scheidet der Schwacke-Mietpreisspiegel des Jahres 2006 als Schätzgrundlage aus, wenn die Parteien aufgrund konkreter Tatsachen Mängel der Schätzgrundlage aufzeigen (vgl. BGH NJW 2009, 58).

    Der Bundesgerichtshof habe in einer Entscheidung vom 14.10.2008 (VI ZR 308/07) darauf hingewiesen, dass Tatrichter bei Bedenken gegen die Schwacke-Liste 2006 auf andere Schätzgrundlagen zurückgreifen dürfen.

    Allerdings beschränkt § 249 Abs. 2 S.1 BGB den Ersatzanspruch auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58 f.; 2008, 1519 f.).

    Jedoch darf die Schätzung nicht aufgrund zweifelhafter oder gar offenkundig falscher Markterhebungen beruhen Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln kann (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht aufgrund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Allerdings beschränkt § 249 Abs. 2 S.1 BGB den Ersatzanspruch auf den erforderlichen Herstellungsaufwand, also die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 2009, 58 f.; 2008, 1519 f.).

    Jedoch darf die Schätzung nicht aufgrund zweifelhafter oder gar offenkundig falscher Markterhebungen beruhen Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln kann (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht aufgrund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Jedoch darf die Schätzung nicht aufgrund zweifelhafter oder gar offenkundig falscher Markterhebungen beruhen Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln kann (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht aufgrund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Der Geschädigte kann Mietwagenkosten, die den Normaltarif übersteigen, nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und soweit erforderlich beweist, dass es ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht möglich war, auf dem örtlich und zeitlich relevanten Markt einen PKW preisgünstiger zu mieten (BGH NJW 2998, 1519; 2007, 1124).
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2007 - 4 U 714/03

    Ausgleich unfallbezogener Mehrleistungen aus Unfallersatztarif durch pauschalen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Jedoch ist die allgemeine Preissteigerung in Rechnung zu stellen und hat der Senat zum Schwacke-Mietpreisspeigel 2003 entschieden, dass Unfallgeschädigte Mietwagenkosten je nach Lage des Falles mit einem prozentualen Aufschlag (25 %) ersetzt verlangen können (Senatsurteil vom 17.7.2007 - 4 U 714/03-11/05-).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Jedoch darf die Schätzung nicht aufgrund zweifelhafter oder gar offenkundig falscher Markterhebungen beruhen Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass der Tatrichter in Ausübung seines Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch anhand des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ermitteln kann (BGH NJW 2007, 1449, 3782; 2006, 2106), so lange nicht aufgrund konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH NJW 2009, 58; 2008, 1519).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    (bb) Nicht umsonst mehren sich die Stimmen in Fachkreisen, Schrifttum und Rechtsprechung (OLG München RuS 2008, 439), die sich gegen die Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels 2006 als Schätzgrundlage aussprechen (vgl. hierzu die weiteren Rechtsprechungsbeispiele bei Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. Rn. 31 zu § 249).
  • BGH, 21.09.1978 - X ZR 56/77

    Entschädigung wegen eines enteignungsgleichen Eingriffs in Gestalt der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
    Denn Ansprüche, über die das angefochtene Urteil nicht entschieden hat, fallen in der Berufungsinstanz nicht an (BGH NJW 1979, 101).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    Die vom Landgericht vorgenommene Schätzung nach dem Mittelwert von Schwacke-Mietpreisspiegel und Marktspiegel des Fraunhofer Instituts entspricht der Rechtsprechung des Senat (NJW-RR 2010, 541, 543) und ist in der Berufungsinstanz nicht angegriffen.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    cc) Nach alledem schätzt das Berufungsgericht gemäß § 287 ZPO die in den streitgegenständlichen Fällen angemessenen Mietwagenkosten - entsprechend der zutreffenden und vom Bundesgerichtshof ausdrücklich (auch) für grundsätzlich zulässig erklärten (BGH NJW-RR 2010, 1251; 2011, 823) Senatsrechtsprechung (Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11, NJW-RR 2012, 26 = NZV 2011, 553), an der festgehalten wird, durch Bildung des arithmetischen Mittels der sich aus dem gewichteten Mittel/Modus des jeweiligen Schwacke-Mietpreisspiegels einerseits und der zeitlich einschlägigen Fraunhofer-Liste andererseits ergebenden Werte (ebenso u. a. auch OLG Celle, a. a. O.; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541).
  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).

    Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).

    Schon gegenüber den Ausgaben der Schwacke-Liste aus den Jahren 2003 und 2006 wurde geltend gemacht, dass sich Preisanstiege ergäben, die mit tatsächlichen Veränderungen am regionalen Mietwagenmarkt, etwa der allgemeinen Preissteigerung in Handel und Industrie in den Jahren 2003 bis 2006, nicht zu erklären seien (vgl. u.a. OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.).

    Zudem würde eine solche pauschalierte Berechnung die Bedenken, die gegen die als Grundlage für die Pauschalierung herangezogene Mietpreisübersicht vorgetragen werden, nicht hinreichend relativieren (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.).

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