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   VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67   

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VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67 (https://dejure.org/2010,12270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.05.2010 - 11 BV 10.67 (https://dejure.org/2010,12270)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 (https://dejure.org/2010,12270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines behördlichen feststellenden Einzelakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2010, 313
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Selbst das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilen vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 26.07 und 3 C 38.07) sehr vorsichtig offen gelassen, ob die "Geltung im Inland möglicherweise bereits nach § 28 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung ausgeschlossen war".

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 (BVerwGE 132, 315) ergibt sich nicht, dass die tschechische Fahrerlaubnis des Klägers in Deutschland nur dann ungültig ist, wenn ihm das Recht, von ihr im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, durch einen Entziehungs- bzw. Aberkennungsbescheid förmlich abgesprochen wurde.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies vor diesem Hintergrund im Urteil vom 11. Dezember 2008 (a.a.O., RdNr. 23) darauf hin, dass die Geltung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis des Klägers im Inland "möglicherweise bereits nach § 28 Abs. 4 FeV ausgeschlossen war", und stellte fest, dass die öffentliche Verwaltung hierdurch nicht gehindert wird, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, (vorsorglich) förmlich abzuerkennen.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Anders als das bei den beiden Urteilen des gleichen Gerichts vom 26. Juni 2008 (Rechtssache C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Rechtssache C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) und bei dem Beschluss vom 3. Juli 2008 (Rechtssache C-225/07, Blutalkohol 2008, 383) der Fall war, lagen in Bezug auf die ausländischen EU-Fahrerlaubnisse, deren Gültigkeit in Deutschland Gegenstand der Urteile vom 20. November 2008 und vom 19. Februar 2009 war, keine Verwaltungsakte vor, durch die den Inhabern dieser Fahrerlaubnisse das Recht aberkannt worden war, von ihnen im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

    Wenn der Europäischen Gerichtshof es im Urteil vom 26. Juni 2008 (Az. C-329/06 und C-343/06, a.a.O.) unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig bezeichnet hat, dass der Aufnahmemitgliedstaat die Fahrberechtigung des Inhabers einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis während einer gewissen Zeit aussetzt, so lässt sich daraus ebenfalls nicht herleiten, dass bezüglich solcher Fahrerlaubnisse ausschließlich im Wege administrativer Einzelfallentscheidungen vorgegangen werden darf.

    § 28 Abs. 4 Satz 1 FeV umschreibt in seien Nummern 2 und 3 die Voraussetzungen der Ungültigkeit derartiger Fahrerlaubnisse in Deutschland seit der durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 7. Januar 2009 (BGBl I S. 29) erfolgten Neufassung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV in einer Weise, die exakt der Auslegung des Gemeinschaftsrechts entspricht, wie sie sich aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) ergibt.

  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Insoweit wiederholte das Verwaltungsgericht die hierzu ergangene ständige Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.965).

    Hinsichtlich der vom Kläger angeführten Rechtsprechung des OVG NRW verweist er auf die gegenteilige Spruchpraxis des erkennenden Senats (z.B. Beschlüsse vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.965 und vom 28.7.2009 Az. 11 CS 09.1579).

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Beschlüsse vom 22.6.2009 Az. 11 CE 09.1089 und Az. 11 CE 09.965) nicht der Fall.

  • EuGH, 20.11.2008 - C-1/07

    Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Hierauf deuten vor allem die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 20. November 2008 (Rechtssache C-1/07, DAR 2009, 26) und vom 19. Februar 2009 (Rechtssache C-321/07, DAR 2009, 191) hin.

    Bedürfte es zu diesem Zweck eines durch den Aufnahmestaat zu erlassenden rechtsgestaltenden Verwaltungsakts, durch den die ausländische EU-Fahrerlaubnis mit konstitutiver Wirkung für ungültig erklärt wird, hätte sich nahezu unabweisbar aufgedrängt, dass der Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 20. November 2008 (a.a.O.) und vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) auf dieses Erfordernis hingewiesen hätte.

    Wenn der Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen vom 3. Juli 2008 (a.a.O., RdNr. 41) und vom 20. November 2008 (a.a.O., RdNr. 36) - anders als in den übrigen genannten Urteilen des gleichen Gerichts - jeweils einmal von einer "Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaates" sprach, unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis abzulehnen, so kann das vor diesem Hintergrund nur als Ausdruck der Tatsache verstanden werden, dass auch eine Norm, die den Eintritt dieser Rechtsfolge mit unmittelbarer Wirkung anordnet, dann des "nachgehenden" Vollzugs durch die Behörden und Gerichte des Aufnahmestaates bedarf, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge missachtet und er deswegen mit einer Sanktion belegt werden soll.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Ausdrücklich werde auf die Entscheidungsgründe des 16. Senats des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 12. Januar 2009 (Az. 16 E 1610/08 DAR 2009, 159 = Blutalkohol 46, 109) Bezug genommen.

    46 Der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Entscheidungen (Beschluss vom 12.1.2009 Az. 16 B 1610/08, DAR 2009, 159; Beschluss vom 5.2.2009 Az. 16 B 839/08; Urteil vom 8.5.2009 Az. 16 A 3373/07, VRS Bd. 116/09, 472) vertretenen Auffassung, § 28 Abs. 4 FeV sei nicht mit der Richtlinie 91/439/EWG vereinbar, folgt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung nicht.

  • EuGH, 03.07.2008 - C-225/07

    Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Anders als das bei den beiden Urteilen des gleichen Gerichts vom 26. Juni 2008 (Rechtssache C-329/06 und C-343/06, ZfS 2008, 473; Rechtssache C-334/06 bis C-336/06, DAR 2008, 459) und bei dem Beschluss vom 3. Juli 2008 (Rechtssache C-225/07, Blutalkohol 2008, 383) der Fall war, lagen in Bezug auf die ausländischen EU-Fahrerlaubnisse, deren Gültigkeit in Deutschland Gegenstand der Urteile vom 20. November 2008 und vom 19. Februar 2009 war, keine Verwaltungsakte vor, durch die den Inhabern dieser Fahrerlaubnisse das Recht aberkannt worden war, von ihnen im Bundesgebiet Gebrauch zu machen.

    Wenn der Europäischen Gerichtshof in den Entscheidungen vom 3. Juli 2008 (a.a.O., RdNr. 41) und vom 20. November 2008 (a.a.O., RdNr. 36) - anders als in den übrigen genannten Urteilen des gleichen Gerichts - jeweils einmal von einer "Befugnis der zuständigen Behörden und der Gerichte eines Mitgliedstaates" sprach, unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung der Gültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis abzulehnen, so kann das vor diesem Hintergrund nur als Ausdruck der Tatsache verstanden werden, dass auch eine Norm, die den Eintritt dieser Rechtsfolge mit unmittelbarer Wirkung anordnet, dann des "nachgehenden" Vollzugs durch die Behörden und Gerichte des Aufnahmestaates bedarf, wenn der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge missachtet und er deswegen mit einer Sanktion belegt werden soll.

  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Hierauf deuten vor allem die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 20. November 2008 (Rechtssache C-1/07, DAR 2009, 26) und vom 19. Februar 2009 (Rechtssache C-321/07, DAR 2009, 191) hin.

    Bedürfte es zu diesem Zweck eines durch den Aufnahmestaat zu erlassenden rechtsgestaltenden Verwaltungsakts, durch den die ausländische EU-Fahrerlaubnis mit konstitutiver Wirkung für ungültig erklärt wird, hätte sich nahezu unabweisbar aufgedrängt, dass der Europäischen Gerichtshof in den Urteilen vom 20. November 2008 (a.a.O.) und vom 19. Februar 2009 (a.a.O.) auf dieses Erfordernis hingewiesen hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07

    EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    46 Der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Entscheidungen (Beschluss vom 12.1.2009 Az. 16 B 1610/08, DAR 2009, 159; Beschluss vom 5.2.2009 Az. 16 B 839/08; Urteil vom 8.5.2009 Az. 16 A 3373/07, VRS Bd. 116/09, 472) vertretenen Auffassung, § 28 Abs. 4 FeV sei nicht mit der Richtlinie 91/439/EWG vereinbar, folgt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2009 - 16 B 839/08

    EU-Führerschein - EU-FE-Rechtsprechung Bundesgerichte - EU-FE-Rechtsprechung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    46 Der vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in mehreren Entscheidungen (Beschluss vom 12.1.2009 Az. 16 B 1610/08, DAR 2009, 159; Beschluss vom 5.2.2009 Az. 16 B 839/08; Urteil vom 8.5.2009 Az. 16 A 3373/07, VRS Bd. 116/09, 472) vertretenen Auffassung, § 28 Abs. 4 FeV sei nicht mit der Richtlinie 91/439/EWG vereinbar, folgt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung nicht.
  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Auszug aus VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
    Im erstgenannten Fall wäre § 28 Abs. 4 FeV wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts unanwendbar (vgl. z.B. BVerfG vom 18.11.2008 Az. 1 BvL 4/08, Juris, RdNr. 12).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1579

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren; fehlende Begründung für den

  • VGH Bayern, 16.02.2009 - 11 CS 09.20

    Aberkennung des Rechts von einer niederländischen Fahrerlaubnis in Deutschland

  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089

    Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen

  • EuGH, 26.06.2008 - C-334/06

    Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (ebenso OVG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10.OVG - SVR 2010, 351 = Blutalkohol 47, 366 und VGH München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 - 10 S 2640/10 -); dieser Auffassung ist - ausweislich der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses - auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Fahrerlaubnis-Verordnung und die maßgebliche Änderungsverordnung erlassen hat.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Das hat das Berufungsgericht zutreffend erkannt (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 A 185/10 - juris und VGH München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2011 a.a.O.); dieser Auffassung ist - ausweislich der Stellungnahme des Vertreters des Bundesinteresses - auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die Fahrerlaubnis-Verordnung und die maßgebliche Änderungsverordnung erlassen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2013 - 16 B 429/13

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. der vorläufigen

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 11 CE 09.426 -, juris, Rn. 15 ff., und vom 4. Januar 2010 - 11 CE 10.2898 -, juris, Rn. 15, Urteil vom 27. Mai 2010 - 11 BV 10.67 -, juris, Rn. 36 ff.; den besonderen Einzelfall eines Ungültigkeitsvermerks betreffend: Urteil vom 13. Dezember 2011 - 11 B 11.2336 -, NVwZ-RR 2012, 436 f.
  • VG Würzburg, 06.11.2014 - W 6 S 14.1022

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

    Fehlt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßenden EU-Fahrerlaubnis, bedarf es nach der Rechtsprechung keines weiteren konstitutiven Aktes zur Feststellung, sondern es ist die Inlandsungültigkeit von Anfang an kraft Gesetzes ohne weiteres anzunehmen (BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256; BayVGH, U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313).
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462

    Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 7.8.2008 DAR 2008, 662; vom 27.5.2010 SVR 2010, 313; vgl. auch VGH Baden-Württemberg vom 9.9.2008 DAR 2008, 660; OVG Rheinland-Pfalz vom 1.7.2009 DVBl 2009, 1118).
  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 6 S 14.1079

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Fehlt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland aufgrund einer gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßenden EU-Fahrerlaubnis, bedarf es nach der Rechtsprechung keines weiteren konstitutiven Aktes zur Feststellung, sondern es ist die Inlandsungültigkeit von Anfang an kraft Gesetzes ohne weiteres anzunehmen (BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 25/10 - BVerwGE 140, 256; BayVGH, U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313).
  • VGH Bayern, 04.01.2010 - 11 CE 10.2898

    Antrag nach § 123 VwGO mit dem Ziel der Entfernung eines Sperrvermerks von einem

    Eine schlüssige Widerlegung der Rechtsmeinung des Verwaltungsgerichts, wonach es keines Verwaltungsakts bedarf, durch den die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis einzelfallbezogen und mit rechtsgestaltender Wirkung herbeigeführt werden muss, erübrigte sich umso weniger, als sich das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss die Ausführungen in den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 2009 (Az. 11 CE 09.426 ) und vom 27. Mai 2010 (SVR 2010, 313) zu Eigen gemacht hat.
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.317

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis

    Fehlt die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Inland, bedarf es nach der Rechtsprechung keines weiteren konstitutiven Aktes zur Feststellung, sondern die Inlandsungültigkeit ist von Anfang an kraft Gesetzes ohne weiteres anzunehmen (BVerwG, Ue.v. 25.8.2011 - 3 C 25.10 - BVerwGE 140, 256; 3 C 28.10 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 9; 3 C 9.11 - Blutalkohol 49, 53; BayVGH, U.v. 27.5.2010 - 11 BV 10.67 - SVR 2010, 313).
  • VG München, 15.06.2010 - M 1 K 10.749

    Anerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis

    Schließlich bedarf es für die sich aus § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ergebende Rechtsfolge der Nichtanerkennung der in einem anderen Mitgliedstaat erteilten EU-Fahrerlaubnis keines rechtsgestaltenden und damit konstitutiv wirkenden Verwaltungsaktes (so BayVGH vom 22.6.2009, Az. 11 CE 09.965; BayVGH vom 27.05.2010, Az. 11 BV 10.67, beide Juris; a.A. OVG NRW vom 5.2.2009, Az. 16 B 839/08).
  • VGH Bayern, 20.02.2012 - 11 ZB 11.2621

    Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu

    Zwar ergibt sich die Ungültigkeit eines EU-Führerscheins in Deutschland unmittelbar aus der Regelung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 FeV, so dass es eines die Ungültigkeit konstitutiv begründenden Bescheids nicht bedarf (BVerwG vom 25.8.2010 Az. 3 C 25.10; BayVGH vom 27.5.2010 SVR 2010, 313; VGH BW vom 9.9.2008 DAR 2008, 660).
  • VG Würzburg, 10.06.2015 - W 6 K 14.1021

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

  • VG Würzburg, 01.07.2015 - W 6 K 14.1078

    Vorlagepflicht zur Eintragung eines inländischen Ungültigkeitsvermerks

  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 6 K 12.1002

    Erkenntnisquellen zur Feststellung eines Wohnsitzverstoßes

  • VGH Bayern, 31.10.2011 - 11 ZB 11.2032

    Tschechische Fahrerlaubnis; Wohnsitzverstoß; fehlende Berechtigung, mit dieser

  • VG Würzburg, 12.11.2013 - W 6 S 13.1066

    Nichtanerkennung der im Jahr 2008 erworbenen Klasse C trotz tschechischen

  • VG München, 10.01.2013 - M 6a E 12.4700

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Entfernung eines 2011

  • VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11

    Ungültigkeit eines EU-Führerscheins wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip

  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 11 CS 10.2363

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009;

  • VG Würzburg, 29.08.2011 - W 6 K 11.280

    Zulässige Feststellungsklage; keine Subsidiarität der Feststellungsklage

  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 11 CS 10.2687

    Feststellung der Nichtberechtigung, von einer unter Verstoß gegen das

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 11 C 10.1454

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

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