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   OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12   

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https://dejure.org/2014,536
OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12 (https://dejure.org/2014,536)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.01.2014 - 4 U 429/12 (https://dejure.org/2014,536)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 4 U 429/12 (https://dejure.org/2014,536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 293 S 2 Halbs 1 ZPO, Art 40 Abs 1 S 1 BGBEG
    Auslandsunfall: Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienst- bzw. Nutzungsausfalls nach französischem Recht im Rahmen des Direktanspruchs gegen den französischen Haftpflichtversicherer bei Beschädigung eines gewerblich genutzten LKW-Sattelauflegers; Umfang der ...

  • verkehrslexikon.de

    Auslandsunfall - Ersatz des Verdienst- bzw. Nutzungsausfalls nach französischem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzumfang des Nutzungsausfallschadens für die Beschädigung eines Sattelaufliegers in Frankreich

  • rabüro.de

    Zum Nutzungsausfalls nach französischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 40 Abs. 1; ZPO § 293 S. 2 Hs. 1
    Ersatz des Nutzausfallschadens für die Beschädigung eines Sattelaufliegers in Frankreich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallschaden für Beschädigung eines Sattelaufliegers in Frankreich erfordert Darlegung des Schadens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzungsausfallschaden für Beschädigung eines Sattelaufliegers in Frankreich erfordert Darlegung des Schadens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SVR 2014, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.09.1995 - VII ZR 248/94

    Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts in Fällen mit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    aa) Das Berufungsgericht ist aufgrund einer zulässigen Berufung grundsätzlich verpflichtet, die Anwendung des fremden materiellen Rechts auf ein Rechtsverhältnis durch das erstinstanzliche Gericht unabhängig von einer Rüge von Amts wegen zu überprüfen (vgl. BGH NJW 1996, 54, 55).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2001 - 1 U 215/01

    Rechtswahl bei schuldrechtlichen Verträgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1991, 1418, 1419; ZIP 2001, 675; SaarlOLG NJW 2002, 1209).
  • OLG Nürnberg, 10.04.2012 - 3 U 2318/11

    Internationale Zuständigkeit: Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Das gilt ohne Unterschied auch für die Klage eines Unternehmers (vgl. OLG Nürnberg NZV 2013, 32).
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 50/90

    Pflicht zur Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1991, 1418, 1419; ZIP 2001, 675; SaarlOLG NJW 2002, 1209).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-463/06

    DAS OPFER EINES VERKEHRSUNFALLS KANN VOR DEM GERICHT DES ORTES SEINES WOHNSITZES

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 lit. b EuGVVO kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats hat (EuGH NJW 2008, 819, 821 Rn. 31).
  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 143/74

    Ermittlung des ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Der deutsche Richter darf die Anwendung ausländischen Rechts nicht nach dem reinen Gesetzeswortlaut oder nach eigenem Verständnis vornehmen, sondern hat ausländisches Recht so anzuwenden, wie der Richter des betreffenden Landes es auslegt und anwendet (BGH NJW 1976, 1581; BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Ausländisches Recht 4).
  • LG Hanau, 09.06.2011 - 4 O 28/09

    Verkehrsunfall in Frankreich: Beweislast für Schaden nach französischem Recht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Dabei kann offen bleiben, ob insoweit, wie das Landgericht angenommen hat (Bd. II Bl. 313 d. A. unten), zu Gunsten des Geschädigten § 287 ZPO eingreift (so auch LG Saarbrücken (13. Zivilkammer) NJW-RR 2012, 885, 886 m. w. Nachw.) oder ob auch insoweit französisches Recht gilt (so LG Hanau, Urt. v. 09.06.2011 - 4 O 28/09, juris Rn. 42).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 357/99

    Ermittlung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH NJW 1991, 1418, 1419; ZIP 2001, 675; SaarlOLG NJW 2002, 1209).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZR 158/89

    Schiedsfähigkeit von Wechselansprüchen nach schweizerischem Recht - Pflicht zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Der deutsche Richter darf die Anwendung ausländischen Rechts nicht nach dem reinen Gesetzeswortlaut oder nach eigenem Verständnis vornehmen, sondern hat ausländisches Recht so anzuwenden, wie der Richter des betreffenden Landes es auslegt und anwendet (BGH NJW 1976, 1581; BGHR ZPO § 549 Abs. 1 Ausländisches Recht 4).
  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 13 S 51/11

    Anwendbares Recht hinsichtlich des Beweismaßes: Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.01.2014 - 4 U 429/12
    Dabei kann offen bleiben, ob insoweit, wie das Landgericht angenommen hat (Bd. II Bl. 313 d. A. unten), zu Gunsten des Geschädigten § 287 ZPO eingreift (so auch LG Saarbrücken (13. Zivilkammer) NJW-RR 2012, 885, 886 m. w. Nachw.) oder ob auch insoweit französisches Recht gilt (so LG Hanau, Urt. v. 09.06.2011 - 4 O 28/09, juris Rn. 42).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.2020 - 4 U 33/18

    (Anzuwendendes Recht bei einem Verkehrsunfall im Ausland zwischen Personen mit

    Das entbindet das Gericht aber grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, die für die Entscheidung des Falles erheblichen Vorschriften des anwendbaren ausländischen Rechts von Amts wegen zu ermitteln und anzuwenden (BGH, Beschluss vom 06.10.2016 - I ZB 13/15 - NJW-RR 2017, 313; BGH, Beschluss vom 09.02.2017 - V ZB 166/15 - NZG 2017, 546, OLG Saarbrücken; Urteil vom 16.01.2014, 4 U 429/12 - juris).

    Die Ermittlungspflicht des deutschen Richters umfasst daher gerade auch die ausländische Rechtspraxis, wie sie in der Rechtsprechung der Gerichte des betreffenden Landes zum Ausdruck kommt (BGH, Urteil vom 30.01.2001 - XI ZR 357/99, ZIP 2001, 675; Senat, Urteil vom 19.09.2001 - 4 U 215/01, NJW 2002, 1209; Senat, Urteil vom 16.01.2014, 4 U 429/12 - juris).

    Auf eine etwaige Bindung des Berufungsgerichts gemäß § 529 Abs. 1 ZPO kommt es nicht an, weil die Auslegung der in § 293 ZPO aufgeführten Rechtsnormen keine Tatsachenfeststellung ist; somit hat das Berufungsgericht sowohl die Ermittlung als auch die Anwendung des ausländischen Rechts in vollem Umfang zu überprüfen und gegebenenfalls durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. OLG Saarbrücken; Urteil vom 16.01.2014, 4 U 429/12 - juris, Zöller/Greger, ZPO, § 293 Rn. 10; Stein/Jonas, ZPO, § 293 Rn. 70; Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, § 293 Rn. 25).

  • LG Saarbrücken, 11.05.2015 - 13 S 21/15

    Haftung bei Verkehrsunfall in Frankreich: Anwendbarkeit des in Deutschland

    Die Kammer sieht sich zur Beurteilung der im vorliegenden Fall relevanten Fragen des französischen Rechts - einschließlich der gebotenen Ermittlung der Rechtspraxis der Gerichte des betroffenen Landes (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 357/99, ZIP 2001, 675; Saarländisches Oberlandesgericht SVR 2014, 228 ff.) - aufgrund eigener Sachkunde imstande.
  • OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 198/19

    Höhe des Haushaltsführungsschadens nach einem Verkehrsunfall in Frankreich

    Nach Art. 11 Abs. 1 lit. b i. V. m. Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (fortan: EuGVVO; vom Landgericht in der bis zum 09.01.2015 gültigen, jedoch mit Rücksicht auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung hier gemäß Art. 66 Abs. 1 EuGVVO 2015 nicht anzuwendenden Fassung zitiert) kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates hat (vgl. EuGH, Urteil v. 13.12.2007 - C 463/06, NJW 2008, 819, 821 Rn. 31; OLG Saarbrücken, Urteil v. 16.01.2014 - 4 U 429/12, IPRspr 2014, Nr. 57, S. 121; jeweils zur EuGVVO a.F.).
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