Rechtsprechung
AG Kerpen, 01.04.2005 - 24 C 121/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Schadensersatzes aus einem Verkehrsunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem im Baustellenbereich abgestellten LKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Schaden-Praxis 2005, 191
Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem linksabbiegenden Bus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Schaden-Praxis 2005, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 09.11.1998 - 6 U 147/98
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig auf einem …
Auszug aus AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04
Dieses dient regelmäßig dazu, den Straßenverkehr flüssiger und sicherer zu machen sowie das Abbiegen zu erleichtern (OLG Hamm, ZfS 1999, 146 = NZV 1999, 291 ) und ist ein Schutzgesetz i.S. des § 823 BGB (…Hentschel, 37. Aufl., § 12 StVO Rdn. 29). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04
Es ist eine zusätzliche Darlegung und ggf. Beweisführung dahingehend erforderlich, dass eine Reparatur ohne diese Kosten bei Inanspruchnahme einer markengebundenen Fachwerkstatt (BGH, NJW 2003, 2086 = VersR 2003, 920 ; LG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2003 - 2 S 219/02) nicht möglich wäre. - LG Saarbrücken, 25.09.2003 - 2 S 219/02
Auszug aus AG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 C 676/04
Es ist eine zusätzliche Darlegung und ggf. Beweisführung dahingehend erforderlich, dass eine Reparatur ohne diese Kosten bei Inanspruchnahme einer markengebundenen Fachwerkstatt (BGH, NJW 2003, 2086 = VersR 2003, 920 ; LG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2003 - 2 S 219/02) nicht möglich wäre.
- OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 1 U 107/13
Mithaftung wegen Parkens im absoluten Halteverbot; Zubilligung eines …
Die von den Beklagten angeführten Entscheidungen, in denen auf eine Mithaftung des Halters eines verbotswidrig haltenden Fahrzeugs erkannt wurde, sind im Streitfall nicht einschlägig, weil ihnen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen Fahrzeuge an engen Straßenstellen abgestellt waren und/oder andere Verkehrsteilnehmer beim Vorbeifahren (LG Nürnberg-Fürth, NZV 1991, 434; LG Stuttgart, VersR 1980, 754; AG Bremen, Urteil vom 06.12.2013, Az. 25 C 357/13, zitiert nach juris), beim Abbiegen (AG Saarbrücken, Schaden-Praxis 2005, 191; AG Ahaus, Schaden-Praxis 2011, 140), beim Einparken (AG Lörrach, VersR 2006, 384) oder beim Ausfahren aus einer Grundstückausfahrt (AG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2013, 252) behinderten.