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   OLG Saarbrücken, 29.10.2002 - 4 Sch 2/02   

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OLG Saarbrücken, 29.10.2002 - 4 Sch 2/02 (https://dejure.org/2002,28752)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.10.2002 - 4 Sch 2/02 (https://dejure.org/2002,28752)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 4 Sch 2/02 (https://dejure.org/2002,28752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2003, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.10.2002 - 4 Sch 2/02
    Eine Erledigungserklärung im Sinne des § 91 a ZPO lag nämlich nicht vor, weil der Antragsteller die Ablehnung eines Schiedsrichters als Verfahrensfehler geltend gemacht hat mit der Folge der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens (vgl. hierzu BGH, MDR 1999, 755, 756 re. Sp.], der einen Verfahrensfehler i.S. von § 1041 Abs. 1 Nr. 1 ZPO [a.F.] angenommen hat).
  • BGH, 11.12.2014 - I ZB 23/14

    Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Verfahrensfehlerhafte Besetzung des

    Sie ist bereits erfüllt, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Schiedsgericht ohne den Verfahrensverstoß anders entschieden hätte (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 360; OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2003, 92, 93 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. September 2011 - 10 Sch 1/11, juris Rn. 35; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1059 Rn. 24; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1059 Rn. 34; Musielak/Voit aaO § 1059 Rn. 22; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 24 Rn. 30; vgl. allgemein zur Ursächlichkeit von Verfahrensfehlern BGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - III ZB 83/07, IHR 2009, 225 Rn. 7 = SchiedsVZ 2009, 126 mwN).

    Es ist immer möglich, dass das Verhalten eines Richters bei der Beratung und der Abstimmung die Meinungsbildung und das Abstimmungsverhalten der anderen Richter beeinflusst (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 360; OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2003, 92, 94; aA Prütting/Gehrlein/Raeschke-Kessler, ZPO, 6. Aufl., § 1059 Rn. 41).

  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 31 Sch 6/19
    Dies soll so rechtzeitig erfolgen, dass die Parteien die Möglichkeit haben, vor der Abstimmung noch auf den Schiedsrichter einzuwirken oder ihn abzuberufen (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.10.2002, 4 Sch 2/02, Rdnr. 13, juris; Musielak/ Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 1052, Rdnr. 8; Saenger, ZPO, 8. Aufl. 2019, § 1052, Rdnr.5).

    Eine Auswirkung soll aber bereits dann vorliegen, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass das Schiedsgericht ohne diesen Verfahrensverstoß anders entschieden hätte (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.10.2002 - 4 Sch 2/02, SchiedsVZ 2003, S. 92 beck-online).

    In diesem Fall bestünde die Möglichkeit, dass ein abweichendes Votum des sich verweigernden Schiedsrichters oder das Votum eines Ersatzschiedsrichters die übrigen Mitglieder des Schiedsgerichts derart beeinflusst, dass auch sie ihre Meinung ändern und es zu einer dem Antragsteller günstigeren Entscheidung gekommen wäre (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 29.10.2002, 4 Sch 2/02, SchiedsVZ 2003, S.94).

  • OLG Köln, 23.12.2011 - 19 Sch 27/10
    Dies ist der Fall, wenn die Möglichkeit besteht, dass ohne den Verfahrensverstoß anders entschieden worden wäre (vgl. Saarländisches OLG vom 29.10.2002 - 4 Sch 2/02 - Rn. 14, zitiert nach juris; Schwab/Walter a.a.O. Rn. 30; Voit a.a.O. Rn. 22).
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