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   OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08   

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OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08 (https://dejure.org/2008,10565)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.05.2008 - 4 Sch 2/08 (https://dejure.org/2008,10565)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 4 Sch 2/08 (https://dejure.org/2008,10565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens in einer gesellschaftsrechtlichen Beschlussfeststellungsklage; Parallelität von Verfahren vor dem staatlichen Gericht und dem Schiedsgericht bei einem nach der Antragstellung gebildeten Schiedsgericht; Beschränkung des durch eine ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens; Schiedsfähigkeit: - Beschlussmängelstreitigkeiten

  • Judicialis

    GmbHG § 46 Nr. 8; ; ZPO § 1025 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 1032; ; ZPO § 1032 Abs. 1; ; ZPO § 1032 Abs. 2; ; ZPO § 1040 Abs. 2; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 1063 Abs. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässiges Schiedsverfahren in einer gesellschaftsrechtlichen Beschlussfeststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässiges Schiedsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Ausschluss, Beschlussmängel, Nichtigkeitsfeststellungsklage/Nichtigkeitsklage, Positive Beschlussfeststellungsklage, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2008, 313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    Die Frage, ob gesellschaftliche Nichtigkeitsklagen sowie positive Beschlussfeststellungsklagen grundsätzlich schiedsfähig sind, wenn die Schiedsvereinbarung keine gegenständliche Beschränkung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts enthält, wird kontrovers diskutiert (dagegen für das hier anzuwendende alte Recht: BGHZ 132, 278, 280 ff.; zum Meinungsstand: Zöller/Geimer, aaO., § 1030 Rdnr. 10 ff.).

    Mit dieser offenen Anlehnung an die Gesetzesformulierung greifen die Bedenken Platz, die der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des alten Rechts gegen die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten formulierte (BGHZ 132, 278): Diese resultieren im Kern daraus, dass es im staatlichen Recht an einer Regelung fehlt, die der Entscheidung des Schiedsgerichts Rechtskraft bzw. Bindungswirkung gegenüber Dritten verleiht, die nicht als Partei am Schiedsverfahren beteiligt sind.

  • OLG München, 04.09.2006 - 34 SchH 6/06

    Fortgeltung und Reichweite einer Schiedsklausel bei gekündigtem Hauptvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    a) Der durch eine Antragstellung nach § 1032 Abs. 2 ZPO eröffnete Prüfungsrahmen beschränkt sich darauf, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (OLG München, Beschl. v. 12.2.2008 - 34 SchG 6/07, zit. nach juris; BayObLG NJW-RR 2003, 323; OLGR Naumburg 2006, 76, 77; OLGR München 2006, 869, 870; MünchKomm(ZPO)/Münch, aaO., Rdnr. 25; Zöller/Geimer, aaO., Rdnr. 23).
  • OLG Naumburg, 20.01.2005 - 10 SchH 2/04

    Kündigung einer wirksam vereinbarten Schiedsklausel wegen wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    a) Der durch eine Antragstellung nach § 1032 Abs. 2 ZPO eröffnete Prüfungsrahmen beschränkt sich darauf, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung vorliegt, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt (OLG München, Beschl. v. 12.2.2008 - 34 SchG 6/07, zit. nach juris; BayObLG NJW-RR 2003, 323; OLGR Naumburg 2006, 76, 77; OLGR München 2006, 869, 870; MünchKomm(ZPO)/Münch, aaO., Rdnr. 25; Zöller/Geimer, aaO., Rdnr. 23).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    Nur dieses Verständnis steht mit der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik zum Ausschluss eines Gesellschafters in Einklang: aa) Der Ausschluss eines Gesellschafters setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus (statt aller: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., Anh. zu § 34 Rdnr. 33; BGHZ 9, 157, 177; 16, 317, 322).
  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 262/00

    Rechtzeitige Erhebung der Einrede der Schiedsvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    Diese Bedenken, denen die Formulierung der Schiedsvereinbarung Rechnung trägt, differenzieren nicht nach der Art der Antragstellung: Sie erfassen Beschlussmängelstreitigkeiten auch dann, wenn sie dem Schiedsgericht nicht in der äußeren Gestalt der kassatorischen Nichtigkeitsklage, sondern einer auf Gestaltung der gesellschaftlichen Rechtsverhältnisse gerichteten Feststellungsklage begegnen, sofern die Feststellungsklage im Sinne einer "gewöhnlichen" Feststellungsklage nicht lediglich das konkrete Prozessrechtsverhältnis erfasst und inter partes Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.2001 - III ZR 262/00, NJW 2001, 2176).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 65/03

    Geltungsbereich einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    Demgegenüber ist die Wirksamkeit der getroffenen Schiedsvereinbarung nach Maßgabe des vor Inkrafttreten des SchiedsVfG geltenden Rechts zu prüfen, da der Gesellschaftsvertrag im Jahr 1995, demnach vor Inkrafttreten des SchiedsVfG, abgeschlossen wurde (vgl. BGHZ 160, 127, 130).
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.05.2008 - 4 Sch 2/08
    Nur dieses Verständnis steht mit der gesellschaftsrechtlichen Dogmatik zum Ausschluss eines Gesellschafters in Einklang: aa) Der Ausschluss eines Gesellschafters setzt einen Gesellschafterbeschluss voraus (statt aller: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., Anh. zu § 34 Rdnr. 33; BGHZ 9, 157, 177; 16, 317, 322).
  • BGH, 30.06.2011 - III ZB 59/10

    Feststellung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens: Eingang des Antrags bei

    Entscheidend ist insoweit der Eingang bei Gericht, nicht die Zustellung des Antrags an die Gegenseite (vgl. auch OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2008, 313, 315; MünchKomm-ZPO/Münch, 3. Aufl., § 1032 Rn. 3, 28, 32; Musielak-Voit, ZPO, 8. Aufl., § 1032 Rn. 10; Schroeter, SchiedsVZ 2004, 288, 290).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Dass im Rahmen eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO lediglich geprüft wird, "ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens der Schiedsvereinbarung unterfällt", entspricht der ganz herrschenden Meinung (vgl. nur BayObLG in BayObLGZ 1999, 255, 268 f und NJW-RR 2002, 323, 324; OLG Frankfurt am Main SchiedsVZ 2006, 329, 331; OLG München OLGR 2009, 221; OLG Naumburg BauR 2005, 1509, 1510; OLG Saarbrücken SchiedsVZ 2008, 313, 315; Hk-ZPO/Saenger, 4. Aufl., § 1032 Rn. 14; MünchKommZPO/Münch, 3. Aufl., § 1032 Rn. 25; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1032 Rn. 21; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 33. Aufl., § 1032 Rn. 5; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 1032 Rn. 23).
  • OLG Köln, 01.10.2011 - 19 SchH 7/11

    Schiedsgericht entscheidet über Zulässigkeit und Begründetheit!

    Prüfungsgegenstand eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO ist allein, ob eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht, diese durchführbar ist und der Gegenstand des Schiedsverfahrens dieser Schiedsvereinbarung unterfällt (vgl. OLG München vom 07.01.2009 - 34 SchH 14/08 - Rn. 12; 12.02.2008 - 34 SchH 6/07 - Rn. 17; OLG Saarbrücken vom 29.05.2008 - 4 Sch 2/08 - Rn. 29; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 26 Sch 7/15

    Schiedsgericht: vorprozessualer Verzicht auf Geltendmachung von Aufhebungsgründen

    Die Antragsberechtigung für einen Aufhebungsantrag setzt nach herrschender Auffassung eine Beschwer durch die prozessualen Wirkungen des Schiedsspruchs voraus, wobei eine Beschwer im Kostenpunkt ausreichend ist (Zöller/Geimer, a.a.O., § 1059 Rn. 3; Münch, MüKo ZPO, 4. Aufl., § 1059 Rn. 55; OLG Saarbrücken, SchiedsVZ 2008, 313; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl., Kap. 25 Rn. 11).
  • KG, 13.09.2010 - 20 SCHH 3/09
    Soweit überwiegend vertreten wird, beide Verfahren könnten parallel betrieben werden, wenn sich das Schiedsgericht erst nach Antragstellung gebildet habe (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.5.08, 4 Sch 2/08, zitiert bei juris), folgt der Senat dieser Ansicht aus den genannten Gründen nicht.
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