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   OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10   

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OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10 (https://dejure.org/2011,11578)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.2011 - 34 Sch 8/10 (https://dejure.org/2011,11578)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 2011 - 34 Sch 8/10 (https://dejure.org/2011,11578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schiedsgerichtsverfahren: Vollstreckbarkeitserklärung eines Schiedsspruchs; Verletzung rechtlichen Gehörs; Schadensschätzung durch das Schiedsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarerklärung eines nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO § 1051 Abs. 3, §1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, d, Nr. 2 Buchst. b, § 1062 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Vollstreckbarkeit eines Schiedspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsverfahren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckbarerklärung eines im Inland nach den Regeln der ICC-Schiedsgerichtsordnung ergangenen Schiedsspruchs

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2011, 159
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Einwand der Aufhebung

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Hinweispflichten werden indes durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht begründet (vgl. Lachmann aaO.; BGHZ 85, 288/291; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49).

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Richter ohne vorherigen Hinweis von einer bereits geäußerten oder sonst erkenntlich gemachten Rechtsansicht abweicht und die Parteien im Vertrauen auf die ursprüngliche Äußerung davon abgesehen haben, weiter vorzutragen (vgl. OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53 f.).

  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Hinweispflichten werden indes durch den Grundsatz des rechtlichen Gehörs nicht begründet (vgl. Lachmann aaO.; BGHZ 85, 288/291; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Das Recht auf rechtliches Gehör ist allerdings dann verletzt, wenn deutlich wird, dass Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. Lachmann Rn. 1354; dazu BVerfG NJW 1999, 1387/1388).
  • OLG München, 25.09.2006 - 34 Sch 12/06

    Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs zur Räumung und

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Der Prüfungsumfang ist daher beschränkt auf die Vereinbarkeit mit dem ordre public (vgl. Senat vom 25.9.2006, 34 Sch 012/06 = OLG-Report 2006, 906) und - bei Rüge - auf verfahrensfehlerfreies Zustandekommen.
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Im Übrigen ist auch ein staatliches Gericht bei Anwendung der ZPO nicht in jedem Falle daran gehindert, seine Überzeugung allein auf eine - gegebenenfalls mit Urkunden unterstützte, wenn dadurch auch nicht ausreichend belegte - Parteibehauptung zu stützen, wenn es nach dem Gesamtergebnis keine Zweifel an der Wahrheit hat (BGHZ 82, 13/20; vgl. Zöller/Greger § 286 Rn. 14 m. w. N.).
  • OLG München, 22.06.2005 - 34 Sch 10/05

    Billigkeitsentscheidung im Schiedsverfahren ohne ausdrückliche Ermächtigung

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    (2) Eine Billigkeitsentscheidung ohne Ermächtigung durch die Parteien (§ 1051 Abs. 3 ZPO) - anstatt der gebotenen Rechtsentscheidung - würde jedenfalls bei bewusstem und willkürlichem Überschreiten der Ermächtigungsgrundlage den Schiedsspruch aufhebbar machen (Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = SchiedsVZ 2005, 308; vgl. Zöller/Geimer § 1051 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus OLG München, 14.03.2011 - 34 Sch 8/10
    Vorliegend hat das Schiedsgericht die Schadenshöhe aufgrund von Anhaltspunkten ermittelt und sich dazu auf deutsche höchstrichterliche Rechtsprechung berufen (Rn. 123; BGH NJW-RR 1992, 202/203).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Eine Aufforderung oder Fristsetzung verlangt das Gebot des rechtlichen Gehörs nicht (Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 8/10 = SchiedsVZ 2011, 159/166; Zöller/Greger vor § 128 Rn. 6; Wieczorek/Schütze § 1042 Rn. 11; Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 1057 Rn. 23).

    Dieser besteht darin, die Parteien über die tragenden Erwägungen des Schiedsgerichts zu informieren und dem staatlichen Gericht eine Nachprüfung (nur) unter dem Gesichtspunkt des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO zu ermöglichen (BGH NJW 1986, 1436/1437 f.; Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 8/10 = SchiedsVZ 2011, 159/167; Schwab/Walter Kap. 19 Rn. 11 f.; Zöller/Geimer § 1054 Rn. 8; MüKo/Münch § 1054 Rn. 29 f.).

  • BGH, 16.12.2015 - I ZB 109/14

    Rechtsbeschwerde gegen Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs:

    Eine Billigkeitsentscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sich das Schiedsgericht nicht von rechtlichen Maßstäben leiten lässt (vgl. OLG München, SchiedsVZ 2011, 159, 166; Wilske/Markert in Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Stand: 1. März 2015, § 1051 Rn. 12; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1051 Rn. 24).

    Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs kann nicht überprüft werden, ob die herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (vgl. OLG München, SchiedsVZ 2011, 159, 166).

  • OLG Frankfurt, 14.03.2019 - 26 Sch 10/18

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung - Abgrenzung von Zuständigkeiten nach GWB

    Ebenso wie die staatlichen Gerichte sind jedoch auch die Schiedsgerichte nicht verpflichtet, sich in den Entscheidungsgründen mit jedem Vorbringen zu befassen (OLG München, SchiedsVZ 2011, 159 ff. [BGH 25.01.2011 - XI ZR 350/08] ).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Dieser besteht darin, die Parteien über die tragenden Erwägungen des Schiedsgerichts zu informieren und dem staatlichen Gericht eine Nachprüfung (nur) unter dem Gesichtspunkt des § 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO zu ermöglichen (BGH NJW 1986, 1436/1437 f.; Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 8/10 = SchVZ 2011, 159/167; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 19 Rn. 11 f.; Zöller/Geimer § 1054 Rn. 8; MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1054 Rn. 29 f.).

    (3) Eine Billigkeitsentscheidung ohne Ermächtigung durch die Parteien (§ 1051 Abs. 3 ZPO) - anstatt der gebotenen Rechtsentscheidung nach dem vereinbarten materiellen Recht - würde jedenfalls bei bewusstem oder willkürlichem Überschreiten der Ermächtigungsgrundlage den Schiedsspruch aufhebbar machen (BGH NJW 1986, 1436/1437; Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 8/10 = SchiedsVZ 2011, 159/166; Senat vom 22.6.2005, 34 Sch 10/05 = SchiedsVZ 2005, 308/309; vgl. Zöller/Geimer § 1051 Rn. 7 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs

    Dies genügt, denn ob die herangezogenen Grundlagen ausreichten und das Ergebnis auch materiell richtig ist, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht überprüft werden (OLG München, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 34 Sch 8/10, zitiert nach BeckRS).
  • OLG Bremen, 10.10.2014 - 2 Sch 2/14

    Wirksamkeit des Schiedsspruchs trotz fehlender oder fehlerhaft erteilter

    Denn ob die herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht überprüft werden (vgl. OLG München, Beschl. v. 14.3.2011 - 34 Sch 8/10, BeckRS 2011, 05904).
  • OLG München, 31.08.2015 - 34 Sch 11/13

    Schadensersatz wegen unterbliebener Abnahme von Strom

    In diesem Rahmen ist Schadensschätzung (vgl. § 287 ZPO) keine Entscheidung nach Billigkeit, sondern eine solche nach Gesetz (vgl. Senat vom 14.3.2011, 34 Sch 08/10 = SchiedsVZ 2011, 159/166).
  • OLG Hamm, 28.03.2022 - 31 Sch 6/19
    Ob die vorhandene Tatsachengrundlage einem staatlichen Gericht für die Anwendung des § 287 I S.1 ZPO hätte genügen dürfen, bedarf keiner Klärung, denn im Aufhebungsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob die herangezogenen Grundlagen ausreichen und das Ergebnis auch materiell richtig ist (vgl. so für das Vollstreckbarerklärungsverfahren OLG München, Beschluss vom 14.03.2011, 34 Sch 8/10, Rdnr.119; BGH, Beschluss vom 16.12.2015, I ZB 109/14, Rdnr.30).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2018 - 26 Sch 10/17

    Keine Verletzung des verfahrensrechtlichen ordre public durch Vorwurf des

    Ungeachtet dessen, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs keinen Anspruch darauf gibt, die Rechtsauffassung des Schiedsgerichts vorab kennenzulernen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: 34 Sch 8/10, zitiert nach BeckRS m.w.N.) ist auch völlig offen, welcher ergänzende Vortrag von der Antragsgegnerin zu erwarten gewesen wäre und inwieweit dieser Vortrag das Schiedsgericht zu einer anderweitigen Einschätzung veranlasst hätte (vgl. zum Kausalitätserfordernis: Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 40 zu § 1059 ZPO m.w.N.).
  • BayObLG, 17.05.2023 - 102 Sch 44/22

    Aufhebungsverfahren - inländischer Schiedsspruch

    Entscheidet ein Schiedsgericht ohne ausdrückliche Ermächtigung nach Billigkeitsgesichtspunkten (§ 1051 Abs. 3 ZPO), anstatt eine Rechtsentscheidung zu fällen, begründet dies einen Verfahrensfehler, der eine Aufhebung des Schiedsspruchs rechtfertigt (OLG München, Beschluss vom 24. März 2011, 34 Sch 8/10, SchiedsVZ 2011, 159 [juris Rn. 116]; Beschluss vom 22. Juni 2005, 34 Sch 10/05, SchiedsVZ 2005, 308 [juris Rn. 20 ff.]; Geimer in Zöller, ZPO, § 1051 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 26 Sch 20/12

    Schiedsgerichtsverfahren: Verletzung rechtlichen Gehörs und ordre-public-Verstoß

  • OLG München, 27.07.2010 - 34 Sch 17/10

    Aufhebungsantrag trotz Antrag auf Vollstreckbarerklärung zulässig

  • OLG Frankfurt, 28.06.2012 - 26 Sch 24/11
  • OLG München, 06.03.2012 - 34 Sch 3/10
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