Rechtsprechung
   OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5680
OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11 (https://dejure.org/2011,5680)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11 (https://dejure.org/2011,5680)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2011 - 34 Sch 10/11 (https://dejure.org/2011,5680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1. Zur Vollstreckbarerklärung eines im Ausland ergangenen Schiedsspruchs zwischen deutschen Parteien.2. Ein Grund, dem ausländischen Schiedsspruch im Inland die Anerkennung zu versagen, liegt nicht zwingend darin, dass das Schiedsgericht unabhängig von den Darlegungen in ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein im Ausland ergangener Schiedsspruchs zwischen deutschen Parteien ist im Inland vollstreckbar; Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines im Ausland ergangenen Schiedsspruchs zwischen deutschen Parteien

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    GG Art 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs; Verstoß der Einholung eines Sachverständigengutachtens gegen den deutschen ordre-public

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländischer Schiedsspruch auch ohne eigenes Gutachten wirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2012, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Die Antragsgegnerin beruft sich insoweit insbesondere auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH vom 2.6.2008, II ZR 67/07 = NJW-RR 2008, 1252, und vom 21.5.2007, II ZR 266/04 = NJW-RR 2007, 1409).

    Zwar ist eine auf die Verwendung von Leerformeln beschränkende, nur scheinbar das Parteivorbringen würdigende Befassung oder die Ablehnung von Beweisangeboten auch als Weigerung des Gerichts anzusehen, in der nach Art. 103 Abs. 1 GG gebotenen Weise den Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihm inhaltlich auseinander zu setzen und daher dem kommentarlosen Übergehen des Parteivortrags gleich zu stellen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1409).

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    (3) Ob der in der mündlichen Senatsverhandlung dezidiert vorgetragenen und mit Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa BVerfG NJW 1996, 122 - Ag 26) und des Bundesgerichtshofs (etwa BGH NJW 1993, 2382 - Ag 22) unterlegten Meinung der Antragsgegnerin, eine "sachunkundige" Befassung komme einem kommentarlosen Übergehen von Parteivortrag gleich, zu folgen wäre, kann offen bleiben.
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 67/07

    Haftung des die interne Kompetenzordnung missachtenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Die Antragsgegnerin beruft sich insoweit insbesondere auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa BGH vom 2.6.2008, II ZR 67/07 = NJW-RR 2008, 1252, und vom 21.5.2007, II ZR 266/04 = NJW-RR 2007, 1409).
  • BayObLG, 22.11.2002 - 4Z Sch 13/02

    Vollstreckbarkeit eines kalifornischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Das Gesetz sieht weder eine Sicherheitsleistung noch eine Abwendungsbefugnis vor (vgl. BayObLG SchiedsVZ 2003, 142/144; Musielak/Voit ZPO 8. Aufl. § 1064, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Verletzungen von einfachgesetzlichen Verfahrensnormen sind vielmehr im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Wirkungszusammenhangs aller einschlägigen Normen der betroffenen Verfahrensordnung durch sie das unabdingbare Mindestmaß des verfassungsrechtlich gewährleisteten rechtlichen Gehörs verletzt worden ist (BVerfG NJW 1982, 1636).
  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Die Antragsgegnerin sieht in dem Vorgehen des Schiedsgerichts einen Verstoß gegen vereinbartes Verfahrensrecht sowie Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ, in letzterer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt des verfahrensrechtlichen internationalen ordre public, welcher tangiert ist, wenn von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in solchem Maße abgewichen wird, dass die Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (z.B. BGH WM 2010, 1522; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163; zum früheren Schiedsrecht etwa BGH NJW 1978, 1114/1115).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Die Antragsgegnerin sieht in dem Vorgehen des Schiedsgerichts einen Verstoß gegen vereinbartes Verfahrensrecht sowie Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ, in letzterer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt des verfahrensrechtlichen internationalen ordre public, welcher tangiert ist, wenn von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in solchem Maße abgewichen wird, dass die Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (z.B. BGH WM 2010, 1522; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163; zum früheren Schiedsrecht etwa BGH NJW 1978, 1114/1115).
  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Deshalb ist nicht jeder Verstoß gegen verfahrensrechtliche Vorschriften zugleich eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG (etwa BVerfG NJW 1998, 2273).
  • BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 120/75

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung englischer Gerichtsentscheidungen -

    Auszug aus OLG München, 14.11.2011 - 34 Sch 10/11
    Die Antragsgegnerin sieht in dem Vorgehen des Schiedsgerichts einen Verstoß gegen vereinbartes Verfahrensrecht sowie Art. V Abs. 2 Buchst. b UNÜ, in letzterer Hinsicht unter dem Gesichtspunkt des verfahrensrechtlichen internationalen ordre public, welcher tangiert ist, wenn von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in solchem Maße abgewichen wird, dass die Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung nicht als in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann (z.B. BGH WM 2010, 1522; OLG Köln SchiedsVZ 2005, 163; zum früheren Schiedsrecht etwa BGH NJW 1978, 1114/1115).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Zwar kann das Unterlassen eines Hinweises eine Gehörsverletzung darstellen, wenn der betroffenen Partei hierdurch Sachvortrag abgeschnitten wird, etwa weil das (Schieds-)Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133/144 f.) oder weil das (Schieds-)Gericht von einer zuvor mitgeteilten Rechtsmeinung stillschweigend abweicht (BGHZ 85, 288/293; Senat vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11 = SchiedsVZ 2012, 43/46; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53).
  • OLG Köln, 04.08.2017 - 19 Sch 6/17

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Nach diesen Maßstäben stellt die Entscheidung des Schiedsgerichts, den Antrag der Antragsgegnerin, ein Sachverständigengutachten zum (prozentualen) Anteil des in Rede stehenden Softwaremoduls an der Gesamtsoftware einzuholen, abzulehnen und statt dessen auf der Grundlage der vorgelegten Privatgutachten insofern eine Schätzung gemäß § 287 ZPO vorzunehmen (vgl. dazu auch: BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - I ZB 109/14, in: ZInsO 2016, 335 ff.; OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11, in: SchiedsVZ 2012, 43 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 23.11.2011 - 19 Sch 27/10, abrufbar bei juris), keinen Verstoß gegen den ordre public, sondern eine zulässige - jedenfalls vertretbare - Ermessensentscheidung des Schiedsgerichts dar, das sich ausweislich des Schiedsspruchs eingehend mit dem wechselseitigen Parteivortrag und den zu dessen Untermauerung vorgelegten Privatgutachten auseinander gesetzt hat.
  • OLG München, 11.04.2012 - 34 Sch 21/11

    Vollstreckbarerklärung eines Schweizer Kostenschiedsspruchs und

    Wegen des Inhalts dieses Schiedsspruchs verweist der Senat auf seinen den Parteien bekannten Beschluss über dessen Vollstreckbarerklärung vom 24.10.2011 (34 Sch 10/11, bei juris).

    Soweit die Antragsgegnerin unter Wiederholung ihres dortigen Vorbringens wiederum rügt, im Verfahren über den Hauptsacheschiedsspruch habe das Schiedsgericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wird deshalb Bezug genommen auf den Beschluss vom 24.10.2011 (34 Sch 10/11).

  • OLG Frankfurt, 21.02.2023 - 26 Sch 11/22

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang keine Abwendungsbefugnis vor (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 01.12.2022 - 26 Sch 4/22 -, juris; OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11 -, SchiedsVZ 2012, 43, 47; Voit, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 19. Aufl. 2022, § 1064, Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 26 Sch 17/18

    Schiedsverfahren: Gehörsverletzung durch unterbliebene Einholung eines

    Vielmehr steht der beschränkte Untersuchungsgrundsatz im Ermessen des Schiedsgerichts (Münch, MüKo ZPO 5. Aufl., § 1042 Rn. 114 i.V.m. Rn. 108 ff.; OLG München, Beschluss v. 09.01.2017, 34 Sch 20/16, Rn. 49, Beschluss v. 14.11.2011, 34 Sch 10/11, Rn. 47, jeweils zit. nach juris).
  • OLG München, 09.11.2015 - 34 Sch 27/14

    Überprüfung eines inländischen Schiedsspruchs

    Zwar kann das Unterlassen eines Hinweises im Einzelfall eine Gehörsverletzung darstellen und gegebenenfalls gegen den ordre public verstoßen, wenn der betroffenen Partei hierdurch Sachvortrag abgeschnitten wird (BGHZ 85, 288/293; Senat vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11 = SchiedsVZ 2012, 43/46; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2011, 49/53).
  • BayObLG, 16.02.2022 - 101 Sch 60/21

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch im Herkunftsstaat und

    bb) Ausgehend von diesen Grundsätzen, an denen mit Blick auf den verfahrensrechtlichen ordre public auch der Schiedsentscheid zu messen ist (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 1992, III ZR 169/90, NJW 1992, 2299 [juris Rn. 12]; Urt. v. 11. November 1982, III ZR 77/81, BGHZ 85, 288 [juris Rn. 12]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2019, 26 Sch 1/19, juris Rn. 42; OLG München, Beschluss vom 14. November 2011, 34 Sch 10/11, SchiedsVZ 2012, 43 [juris Rn. 41]; Sandrock, BB 2001, 2173 [2175]), ist nicht erkennbar, dass das Schiedsgericht den Anspruch der Antragsgegnerin auf rechtliches Gehör verletzt hätte.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2020 - 26 Sch 7/19

    Antrag auf Aufhebung eines Schlussschiedsspruchs über englischsprachigen

    Vielmehr steht der beschränkte Untersuchungsgrundsatz im Ermessen des Schiedsgerichts (Münch, MüKo ZPO 5. Aufl., § 1042 Rn. 114 i.V.m. Rn. 108 ff.; OLG München, Beschluss vom 09.01.2017, 34 Sch 20/16, Rn. 49; Beschluss vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11, Rn. 47, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2022 - 26 Sch 4/22

    Beweiswürdigung eines Schiedsgerichts

    Das Gesetz sieht in diesem Zusammenhang - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerinnen - keine Abwendungsbefugnis vor (vgl. etwa OLG München, Beschluss vom 14.11.2011 - 34 Sch 10/11 -, SchiedsVZ 2012, 43, 47; Voit, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 19. Aufl. 2022, § 1064, Rdnr. 3).
  • OLG München, 06.03.2012 - 34 Sch 3/10
    b) Es kann weiter dahin stehen, ob die im Mittelpunkt stehende Gehörsrüge als hinreichend substanziierter Vortrag zu Art. V Abs. 1 Buchst. b UN-Ü ("dass sie - die Partei - aus einem anderen Grund ihre Verteidigungsmittel nicht hat geltend machen können") anzusehen oder allein unter dem Gesichtspunkt der öffentlichen Ordnung nach Art. V Abs. 2 Buchst. b UN-Ü in der Ausgestaltung des Gebots zu beurteilen ist, rechtliches Gehör im Wesentlichen wie in einem inländischen Verfahren zu gewähren (Musielak/Voit § 1061 Rn. 26), wenn auch ohne die im deutschen Zivilprozess speziell geltenden und einzelgesetzlich ausgeformten Anforderungen (vgl. Senat vom 14.11.2011, 34 Sch 10/11 = SchiedsVZ 2012, 43/46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht