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   OLG Hamm, 13.07.2012 - I-25 Sch 3/11   

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https://dejure.org/2012,50721
OLG Hamm, 13.07.2012 - I-25 Sch 3/11 (https://dejure.org/2012,50721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2012 - I-25 Sch 3/11 (https://dejure.org/2012,50721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - I-25 Sch 3/11 (https://dejure.org/2012,50721)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2013, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2006 - III ZB 50/05

    Entscheidung im Verfahren über die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 25 Sch 3/11
    In diese Systematik fügt sich ein Versäumnisverfahren, insbesondere wegen der Möglichkeit eines "Zweiten Versäumnisurteils" und der dagegen statthaften Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO, welche die §§ 1060 ff ZPO nicht kennen, nicht ein (vgl. dazu BGH NJW 2007, 772 (773).

    Ein Verstoß gegen den ordre public, was von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. dazu BGH, NJW 2007, 772 773) kann der Senat auf der Grundlage des unstreitigen Vorbringens nicht feststellen.

  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 25 Sch 3/11
    Dem internationalen Schiedsverfahrensrecht ist der Grundsatz von Treu und Glauben zu Eigen, und zwar auch in der hier allein in Betracht kommenden Gestalt des Einwands der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens, wobei nach deutschem Recht hinzutreten muss, dass für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2008, AZ: III ZB 97/06, Tz. 12 = NJW-RR 2008, 1083-1084).
  • BGH, 04.11.2021 - I ZB 54/20

    Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger

    Die Antragstellerin war im Streitfall überdies nach Treu und Glauben unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens mit dem Einwand ausgeschlossen, der Schiedsgerichtsvertrag sei unwirksam, nachdem sie es war, die das Schiedsgericht angerufen hat (zu ähnlichen Konstellationen vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - III ZR 76/86, NJW-RR 1987, 1194, 1195 [juris Rn. 12 f. und 19]; Beschluss vom 16. März 2017 - I ZB 49/16, SchiedsVZ 2018, 37 Rn. 33; OLG Hamm, SchiedsVZ 2013, 182, 183 f. [juris Rn. 22 bis 25]; OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 19 Sch 18/14, juris Rn. 21; vgl. Müller-Eiselt, Die Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen, 2015, S. 250 f.; Zöller/Geimer aaO § 1059 ZPO Rn. 39a; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1059 Rn. 16; Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 1059 Rn. 35; Anders in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle aaO § 1059 Rn. 6b; BeckOK.ZPO/Wilske/Markert, 40. Edition [Stand 1. März 2021], § 1059 Rn. 38).
  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 8 U 86/15

    691 Mio. Euro-Schadensersatzklage aus gescheiterter Übernahme eines russischen

    Ihr kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens entgegengehalten werden (OLG Hamm, Beschl. v. 13.07.2012, 25 Sch 3/11, SchiedsVZ 2013, 182).
  • OLG München, 05.02.2018 - 34 Sch 28/16

    Widersprüchliches Verhalten im Schiedsverfahren

    Eine Partei verhält sich widersprüchlich und regelmäßig treuwidrig, wenn sie unter Verweis auf eine Schiedsvereinbarung oder Schiedsverfügung ein Schiedsgericht anruft und nach Durchführung des Verfahrens die Aufhebung des ihr Begehren als unbegründet abweisenden Schiedsspruchs mit der Begründung betreibt, die Schiedsabrede sei nicht wirksam oder der Streitgegenstand sei objektiv nicht schiedsfähig (Anschluss an OLG Celle OLGR 2007, 664/666; OLG Hamm SchiedsVZ 2013, 182).

    a) Eine Klagepartei verhält sich widersprüchlich, wenn sie selbst unter Verweis auf eine Schiedsvereinbarung ein Schiedsgericht anruft und anschließend die Aufhebung des Schiedsspruchs wegen Fehlens einer Schiedsvereinbarung oder wegen fehlender Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands betreibt (vgl. RG JW 1931, 1800/1803 (Nr. 12); BayObLG BeckRS 2000, 29997 Rn. 5 mit 12 und 14; OLG München vom 10.10.2002, U (K) 1651/02, juris Rn. 74 ff.; OLG Celle OLGR 2007, 664/666; OLG Hamm SchiedsVZ 2013, 182/184; Zöller/Geimer § 1059 Rn. 39a; MüKo/Münch § 1040 Rn. 36 und § 1059 Rn. 11 mit Fn. 30a; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit Kap. 3 Rn. 4; zum umgekehrten Fall widersprüchlichen Verhaltens der beklagten Partei: BGHZ 50, 191/195 bis 197; BGH NJW-RR 1987, 1194/1195; SchiedsVZ 2009, 287/288; WM 2017, 1111/1114 bis 1116).

  • OLG München, 25.04.2022 - 34 Sch 32/19

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

    In diese Systematik fügt sich ein Versäumnisverfahren, insbesondere wegen der Möglichkeit eines "Zweiten Versäumnisurteils" und der dagegen statthaften Berufung nach § 514 Abs. 2 ZPO, welche die §§ 1060 ff. ZPO nicht kennen, nicht ein (BGH NJW 2007, 772; OLG Hamm SchiedsVZ 2013, 182).
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