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   OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94   

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https://dejure.org/1994,7812
OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94 (https://dejure.org/1994,7812)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.05.1994 - 3 M 31/94 (https://dejure.org/1994,7812)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 3 M 31/94 (https://dejure.org/1994,7812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leistungsgrundsatz; Auswahlentscheidung; Eignung; Leistung; Bewerber; Erprobungsabordnung; Bewerbung; Fachliche Leistung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 B 14/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 583
  • SchlHA 1994, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94
    Bei der Entscheidung über die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens darf der Dienstherr nicht zum Nachteil des Beamten vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung abweichen (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DÖD 1994, S. 31).

    Angesichts des dem Dienstherrn zustehenden weiten Ermessens hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums (BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.) ist der Dienstherr allerdings selbst in derartigen Fällen nicht verpflichtet, ein bestimmtes Auswahlkriterium heranzuziehen.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 31/94
    Bei einer individuellen Auswahlentscheidung können das Lebensalter und das Dienstalter jedenfalls unter Beamten, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im wesentlichen gleich beurteilt sind, entscheidend mit herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 25.08.1988 - 2 C 51.86 -, DVB1.1989, S. 199).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und/oder Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    In ihrer Berücksichtigung im Rahmen des Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen der Antragstellerin und dem Beigeladenen liegt insbesondere kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, obwohl die Antragstellerin ihrerseits nicht an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeordnet gewesen ist und auch von den Möglichkeiten einer Ersatzabordnung an ein Ministerium oder an das Justizprüfungsamt keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. dazu OVG SH, Beschluß vom 16. Mai 1994 - 3 M 31/94 -, SchlHA 1994, 238 - Juris -).
  • VG Hannover, 24.04.2012 - 2 A 2656/10

    Anlassbeurteilung; Aufstieg; Polizeivollzugsdienst; Regelbeurteilung

    Ohnehin verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung gewöhnlich ausschlaggebende Bedeutung zukommt (Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., Rn. 88, Fn. 42; VGH Mannheim ESVGH 41, 292; OVG Münster NWVBl 1994, 176; OVG Schleswig SchlHA 1994, 238).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 4 S 598/95

    Beamtenrecht: Berücksichtigung einer erneuten Auswahlentscheidung während der

    Dabei kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig besondere Bedeutung zu, da für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand abzustellen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 8.7.1991 - 4 S 1402/91 -, ESVGH 41, 292; OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 16.5.1994, SchlHA 1994, 238; OVG NW, Beschluß vom 19.1.1994, NWVBl 1994, 176).
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