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   OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10419
OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.09.1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. September 1996 - 2 K 8/94 (https://dejure.org/1996,10419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Abwassergebühren für Sammelgruben und Hauskläranlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtsausschußmitglied; Beschlußfassung; Befangenheit; Gemeinschaftsinteresse; Abwasserbeseitigung; Quersubventionierung; Sammelgrube; Hauskläranlage

Papierfundstellen

  • SchlHA 1997, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Etwaige Differenzierungen müssen sich jedoch auf sachgerechte Erwägungen zurückführen lassen (BVerwG, B. v. 13.04.1994 - 8 NB 4.93 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der das Äquivalenzprinzip ergänzende Gleichheitsgrundsatz, der die Maßstabsregelung in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen untereinander wertet (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG Rdnr. 115), hat die Angemessenheit der Gebühr im Verhältnis der Gebührenpflichtigen zueinander zu garantieren (vgl. B. d. Senats v. 11.02.1993 - 2 K 3/92 - u. U. d. Senats v. 24.03.1994 - 2 K 3/91 -).
  • FG Saarland, 28.04.1994 - 2 K 3/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der das Äquivalenzprinzip ergänzende Gleichheitsgrundsatz, der die Maßstabsregelung in bezug auf ihre Auswirkungen auf die Gebührenpflichtigen untereinander wertet (vgl. Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG Rdnr. 115), hat die Angemessenheit der Gebühr im Verhältnis der Gebührenpflichtigen zueinander zu garantieren (vgl. B. d. Senats v. 11.02.1993 - 2 K 3/92 - u. U. d. Senats v. 24.03.1994 - 2 K 3/91 -).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Der Gleichheitsgrundsatz erfordert demnach, daß die Abgabenpflichtigen bei etwa gleicher Benutzung auch etwa gleichhohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden entsprechende, in etwa angemessene Gebühren zu zahlen haben (BVerwG, U. v. 08.11.1968 - VII C 99.67 -, BVerwGE 31, 33/34).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Er gebietet dem Satzungsgeber zu gewährleisten, daß die einzelnen Benutzer oder Benutzergruppen einer Einrichtung untereinander im Hinblick auf deren Inanspruchnahme gleichmäßig behandelt werden und verbietet eine willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte (vgl. BVerwG, U. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 -, BVerwGE 26, 305/313; Thiem/Böttcher, a.a.O., § 6 KAG, Rdnr. 115; Driehaus, a.a.O., § 4 Rdnr. 79).
  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Richtig ist ebenso die Auffassung des Antragsgegners, daß eine Verletzung des Äquivalenzprinzips nur bei gröblicher Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Gebührenpflichtigen gegeben sei (vgl. auch BVerwG, B. v. 19.09.1983 - 8 B 117.82 -, KStZ 1984, 11, u. U. v. 25.03.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129) und eine volle Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung nicht gefordert werde.
  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 117.82

    Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen - Benutzungsgebühren - Kosten einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94
    Richtig ist ebenso die Auffassung des Antragsgegners, daß eine Verletzung des Äquivalenzprinzips nur bei gröblicher Störung des Austauschverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Gebührenpflichtigen gegeben sei (vgl. auch BVerwG, B. v. 19.09.1983 - 8 B 117.82 -, KStZ 1984, 11, u. U. v. 25.03.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129) und eine volle Gleichwertigkeit zwischen Leistung und Gegenleistung nicht gefordert werde.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Bei fehlender proportionaler Umlegung würde ansonsten gegen das Äquivalenzprinzip und den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen (vgl. Senatsurteil vom 5. September 1996 - 2 K 8/94 - und Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2000 - 2 L 105/00 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    Dem liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass Verfahrensmängel im Sinne von § 22 Abs. 1 GO nur für eine begrenzte Zeit rechtliche Folgen haben sollen, nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung aber insoweit eine Heilung der Verfahrensfehler anzunehmen ist (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 5. September 1996 - 2 K 8/94 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 208/98

    Kostenausgleichsanspruch für Kinderbetreuung gegen amtsangehörige Gemeinde

    Das Organisationsermessen erlaubt es dem Satzungsgeber, für seine kommunale Praxis ein einfach zu handhabendes, kostengünstiges Gebührenrecht zu schaffen und dabei kleinere Verschiedenheiten zu vernachlässigen sowie zu verallgemeinern und zu typisieren (Urt. d. Senats v. 05.09.1996 - 2 K 8/94 -, Die Gemeinde 1997, 120, 121 = SchlHA 1997, 117, 118).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
    Zur Vermeidung einer Quersubventionierung (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 05.09.1996 - 2 K 8/94 -, SchlHAnz. 1997, 117) ist es erforderlich, eine Kostenaufteilung vorzunehmen und die der Beseitigung von Abwässern aus Sammelgruben zuzurechnenden Kosten gesondert zu ermitteln.
  • VG Schleswig, 26.03.2001 - 4 A 80/98

    Abfallgebühren, Biomüllentsorgung, Quersubventionierung

    Die Veranschlagung des durch Benutzungsgebühren aufzubringenden Finanzbedarfs einer Einrichtung hat sich rechtlich am Kostendeckungsprinzip auszurichten, wobei politische Vorstellungen zu einer Gebührenminderung durch Zuschüsse aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu bestreiten sind (OVG Schleswig, Urteil vom 05.09.1996 - 2 K 8/94 - SchlHA 1997, 117).
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