Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Zum Kostenbeitrag der Eltern bei Heimunterbringung - zur Unterbrechung der Lebensgemeinschaft infolge Inobhutnahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Minderjähriger; Eltern; Lebensgemeinschaft; Inobhutnahme; Hilfe zur Erziehung
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 10 A 1/95
- OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96
Papierfundstellen
- SchlHA 1997, 286
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83
Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96
Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft infolge der (vorübergehenden) Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII stellt ihren Fortbestand nicht in Frage (im Anschluß an BVerwG, Urt v 12.1.1984 - 5 C 107.83 - FEVS 33 S. 309).Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft, z.B. aus Gründen einer Krankheit (Krankenhausaufenthalt), der Ausbildung oder auch der vorübergehenden Inobhutnahme, stellt ihren Fortbestand nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.01.1984 - 5 C 107.83 - FEVS 33 S. 309, vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 21.02.1992 - BG IV 18/91 FamRZ 1992 S. 1358).
- OVG Hamburg, 21.02.1992 - Bf IV 18/91
Heimunterbringung; Rückkehr in das Elternhaus
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96
Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft, z.B. aus Gründen einer Krankheit (Krankenhausaufenthalt), der Ausbildung oder auch der vorübergehenden Inobhutnahme, stellt ihren Fortbestand nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.01.1984 - 5 C 107.83 - FEVS 33 S. 309, vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 21.02.1992 - BG IV 18/91 FamRZ 1992 S. 1358).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 LB 63/03
Erziehungsbeihilfe, Jugendhilfe, Kostenbeitrag, Vermögen
Sie modifiziere insoweit die allgemeine Regelung des § 93 Abs. 2. Daraus wird deutlich, dass die Hilfen im Sinne des § 94 Abs. 1 SGB VIII nicht nur unabhängig von Einkommen und Vermögen der betroffenen Kinder oder Jugendlichen und ihrer Eltern gewährt werden, sondern zugleich erreicht werden soll, dass die jeweilige Belastung vor und während der Hilfeleistung für die Betroffenen unverändert bleibt (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 27.08.1997 - 5 L 27/96 -, SchlHA 1997, 286). - OLG Karlsruhe, 13.03.2006 - 16 WF 4/06
Klage des Jugendamts aus übergeleitetem Unterhaltsanspruch
Andererseits ist gem. § 94 Abs. 1 SGB VIII a.F. ("gelten ... die nachfolgenden besonderen Vorschriften") der Übergang des Unterhaltsanspruchs nicht von einer sozialhilferechtlichen Vergleichsberechnung abhängig (vergl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 5. Senat, Urteil vom 27.08.1997 - 5 L 27/96 SchlHA 1997, 286-287); es ist uneingeschränkt der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch zu beurteilen; für diesen ist etwa die Belastung der Beklagten mit Wohnkosten einschließlich Heizung, Energiekosten u.ä.