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   OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96 (https://dejure.org/1997,9290)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.06.1997 - 5 L 118/96 (https://dejure.org/1997,9290)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 5 L 118/96 (https://dejure.org/1997,9290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besetzungsrecht; Fehlbelegungsabgabe; Vergleichsmiete; Mietspiegel; Richterliche Notkompetenz

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 7 A 21/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96

Papierfundstellen

  • SchlHA 1997, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1991 - 8 C 15.89

    Rechtmäßigkeit einer Fehlbelegungsabgabe - Wohnungsfürsorge der Deutschen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13.02.1991 - 8 C 15.89 -Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6) allein auf den in einer Gemeinde bestehenden Mietspiegel i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 2 MHG als Ersatzmaßstab anstelle einer Rechtsverordnung zur Ermittlung des im Einzelfall zugrunde zu legenden Höchstbetrages ausnahmsweise dann in unmittelbarer Anwendung der Vorschriften des § 6 Abs. 2 AFWoG des Bundes zurückgegriffen werden darf, wenn es an einer gültigen rechtsatzmäßigen Höchstbetragsfestsetzung fehlt, namentlich wenn diese sich wegen Verstosses gegen das Differenzierungsgebot des § 6 Abs. 2 Satz 3 AFWoG des Bundes als nichtig erweist, und eine Heilung des Mangels durch den Verordnungsgeber nicht zu erwarten ist, rechtfertigt dies keine andere Betrachtungsweise.

    Die Bemessung der Vergleichsmiete muß die Einhaltung dieser Grenze gewährleisten, um die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich abzusichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.03.1989 - 8 C 98.85 -Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 41 f., vom 13.02.1991 - 8 C 15.89 -Buchholz 401.17 Nr. 6 S. 61 und vom 07.06.1996 - 8 C 23.94 -DVBl. 1996 S. 1320).

    Eine solche Lösung scheidet jedoch von vornherein aus, wenn die gesetzliche Regelung ohne die ausstehende Rechtsverordnung nicht vollziehbar ist oder wenn sie dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt; erlaubt die gesetzliche Regelung jedoch eine unmittelbare Anwendung auf den Einzelfall, so sind Verwaltung und Gerichte daran nur gehindert, wenn der Wille des Gesetzgebers, einen bestimmten Lebensbereich unter allen Umständen einer normativen Regelung durch Rechtsverordnung vorzubehalten, im Gesetz zum Ausdruck gekommen ist und wenn die damit verbundene Rechtsanwendungssperre keine unerträglichen Auswirkungen auf die Verfolgung öffentlicher Belange oder den Schutz von Grundrechten hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - in BVerfGE 79, 174, 194; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.02.1991 -BVerwG 8 C 15.89 - in Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 63).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94

    Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Die Bemessung der Vergleichsmiete muß die Einhaltung dieser Grenze gewährleisten, um die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich abzusichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.03.1989 - 8 C 98.85 -Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 41 f., vom 13.02.1991 - 8 C 15.89 -Buchholz 401.17 Nr. 6 S. 61 und vom 07.06.1996 - 8 C 23.94 -DVBl. 1996 S. 1320).

    Der für die Bemessung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich vorgegebene Maßstab "der bei Neuvermietung erzielbaren Entgelte" stimmt in der Sache mit der Obergrenze der in einem kommunalen Mietspiegel zutreffend ausgewiesenen Mietzinsspanne für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage überein (Urteil vom 07.06.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.1996 - 8 C 12.95

    Fehlbelegungsabgabe - Berücksichtigung der der in einem kommunalen Mietspiegel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Die durch Rechtsverordnung festgesetzten Höchstbeträge stellen ihrer Funktion nach lediglich einen "Mietspiegelersatz" dar (BVerwG, Urteil vom 08.11.1996 - 8 C 12.95 -).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII A 4.73

    Zuverfügungstellung einer Bundesbehörde - Erledigung von Landesaufgaben -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Die dem Land Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellte Bundesbehörde (hier Bundespost) ist damit, soweit sie nach dem Verwaltungsabkommen Landesaufgaben wahrnimmt, ebenso als Organ des Landes zu behandeln, wie wenn es sich um dessen eigene Behörde handeln würde (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 -VII A 4/73 -, NJW 1976, S. 1468).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Eine solche Lösung scheidet jedoch von vornherein aus, wenn die gesetzliche Regelung ohne die ausstehende Rechtsverordnung nicht vollziehbar ist oder wenn sie dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot nicht genügt; erlaubt die gesetzliche Regelung jedoch eine unmittelbare Anwendung auf den Einzelfall, so sind Verwaltung und Gerichte daran nur gehindert, wenn der Wille des Gesetzgebers, einen bestimmten Lebensbereich unter allen Umständen einer normativen Regelung durch Rechtsverordnung vorzubehalten, im Gesetz zum Ausdruck gekommen ist und wenn die damit verbundene Rechtsanwendungssperre keine unerträglichen Auswirkungen auf die Verfolgung öffentlicher Belange oder den Schutz von Grundrechten hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84 - in BVerfGE 79, 174, 194; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.02.1991 -BVerwG 8 C 15.89 - in Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 6 S. 63).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62

    Wasser- und Schiffahrtsverwaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Eine Ausführung des Landesgesetzes durch Bundesbehörden schließt das Grundgesetz schlechthin aus (BVerfG, Beschluß vom 11.04.1967 - 2 PVG 1/62 - NJW 1967, S. 1956).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Kennzeichnend für die Organleihe ist, daß die "entliehene" Einrichtung Verwaltung für die "entleihende" ausübt (BVerfG, Beschluß vom 12.01.1983 - 2 BvL 23/81 - E 63, 1, 32 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Von verfassungswegen bildet die bei einer Neuvermietung der jeweiligen Wohnung ohne Mietpreisbindung auf dem freien Wohnungsmarkt rechtmäßig erzielbare Miete die absolute Obergrenze für die sich aus Kostenmiete und Fehlbelegungsabgabe zusammensetzende Gesamtbelastung des Wohnungsinhabers (BVerfG, Beschluß vom 08.06.1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 -BVerfGE 78, 249 f.), und zwar unabhängig davon, ob die Fehlbelegungsabgabe erstmals oder zum wiederholten Male erhoben wird.
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1997 - 5 L 118/96
    Die Bemessung der Vergleichsmiete muß die Einhaltung dieser Grenze gewährleisten, um die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verfassungsrechtlich abzusichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 03.03.1989 - 8 C 98.85 -Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 S. 41 f., vom 13.02.1991 - 8 C 15.89 -Buchholz 401.17 Nr. 6 S. 61 und vom 07.06.1996 - 8 C 23.94 -DVBl. 1996 S. 1320).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2002 - 2 L 75/01

    Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, Vergleichsmiete

    Da die wesentlichen Voraussetzungen der Abgabepflicht im Gesetz selber enthalten sind, erlaubt dieses eine unmittelbare Anwendung auf den Einzelfall (OVG Schleswig, Urt. v. 04.06.1997 - 5 L 118/96 -, SchlHA 1997, 288).
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