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   OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99 (https://dejure.org/2000,17665)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 (https://dejure.org/2000,17665)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 (https://dejure.org/2000,17665)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchlHA 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Die satzungsrechtlich ausnahmslos auf die Jahresrohmiete abstellende Steuerberechnung trägt dem aus Art. 105 Abs. 2 a GG folgenden Grundgedanken der Besteuerung (nur) des Aufwandes für die private Lebensführung nicht hinreichend Rechnung, wenn die Zweitwohnung während des Steuerjahres in erheblichem Umfang fremdvermietet wurde (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655).

    Die satzungsrechtlich ausnahmslos auf die Jahresrohmiete abstellende Steuerberechnung trägt dem aus Art. 105 Abs. 2 a GG folgenden Grundgedanken der Besteuerung (nur) des Aufwandes für die private Lebensführung nicht hinreichend Rechnung, wenn die Zweitwohnung in erheblichem Umfang fremdvermietet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655).

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.06.1999, a.a.O.) in Fällen der Mischnutzung dann eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar bleibt, die auf den Jahreszeitraum als Bemessungszeitraum abhebt, wenn zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen ist.

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Zur Begründung seiner Berufung macht der Kläger geltend, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere der Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - unterliege er nicht der Zweitwohnungssteuerpflicht.

    In diesem Sinne kommt es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien an (BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, 305).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 260/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Daran vermag auch eine abweichende Satzungsregelung nichts zu ändern, weil den Gemeinden kein Ermessen hinsichtlich der Regelung des Entstehungszeitpunktes von Abgaben entgegen gesetzlicher Regelungen eingeräumt ist (vgl. Urt. d. Senats v. 30.09.1998 - 2 L 260/94 -, NordÖR 1999, 313).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, solange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. - die tatsächliche Vermutung erschüttern (BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 49.95 -, KStZ 1998, 14, 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.1991 - 2 L 118/91

    Innehaben einer Zweitwohnung auch ohne Nutzungsabsicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    An seiner gegenteiligen Auffassung (vgl. Urt. v. 28.05.1991 - 2 L 118/91 -, Die Gemeinde 1991, 295) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
    Die Frage der Entstehung der Steuer ist allein nach Landesrecht zu beurteilen (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1996 - 8 B 3.96 -, ZKF 1997, 110).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer mit Ablauf des Erhebungsjahres (wie Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48).

    In Schleswig-Holstein entsteht die Zweitwohnungssteuer erst mit Ablauf des Erhebungsjahres (Urt. d. Senats v. 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48).

    Im Übrigen ist der Satzungsgeber nicht befugt, eine vom Landesgesetz abweichende Regelung über den Entstehungszeitraum zu treffen (vgl. im Einzelnen Urt. d. Senats v. 18.10.2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung;

    Dieses Urteil betraf den Fall einer sog. "Mischnutzung" (Nutzung für sich und Vermietung an andere) und wendet sich gegen die Konsequenzen, die das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (z.B. im Urt. v. 18.10.00 - 2 L 112/99 -, KStZ 2001, 48) aus der Entscheidung BVerwGE 109, 188 gezogen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01

    Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr,

    Der Gebührenanspruch entsteht, da die Befugnis für eine hier gesetzesabweichende Regelung den Gemeinden nicht gegeben ist (vgl. Senatsurteil zur Zweitwohnungssteuer vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, SchlHA 2001, 48) und mangels sondergesetzlicher Regelung in den §§ 4 und 6 KAG gemäß der allgemeinen Bestimmung nach § 11 S. 2 KAG i.V.m. § 38 AO mit der Verwirklichung des Gebührentatbestandes (vgl. Thiem/Böttcher, Rn 521 zu § 6 KAG).

    Der Landesgesetzgeber hat in Reaktion auf das Senatsurteil v. 18.10.2000 (- 2 L 112/99 - , SchlHA 2001, 48) dem Kommunalabgabengesetz durch Änderungsgesetz vom 06.02.2001 (GVOBl S. 14) einen § 3 Abs. 5 beigefügt, mit dem bestimmt wurde, dass in den Fällen, in denen eine Steuer als Jahressteuer erhoben wird, durch Satzung festgelegt werden kann, "dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen auf die Steuer zu entrichten hat, die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird".

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

    (zur Zweitwohnungssteuer vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, Rn. 24, juris m. w. N.; zu Straßenreinigungsgebühren vgl. Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 167/16; vgl. ferner Arndt, in: Habermann u. A., PdK, KAG SH, § 2 Rn. 75).
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Anwendung findet daher § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG in Verbindung mit § 38 AO (zur Zweitwohnungssteuer vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, Rn. 24, juris m. w. N.; zu Straßenreinigungsgebühren vgl. VG Schleswig, Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 167/16; VG Schleswig, Urteil vom 06. März 2019 - 4 A 115/16 -, juris, Rn. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 MB 8/21

    Abgabenrecht: Eilrechtsschutz gegen einen Vorausleistungsbescheid für

    Diese Entscheidung zur Grundgebühr erging, nachdem der Senat im Urteil vom 18. Oktober 2000 (2 L 112/99) seine vormalige Rechtsauffassung zur Zweitwohnungssteuer aufgegeben hatte und nun auch den Steuertatbestand erst zum Ende des Veranlagungszeitraums hat entstehen lassen (vgl. Urteil des Senats vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, juris Ls. 3 und Rn. 24 ff.).
  • VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20

    Straßenreinigungsgebühr

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Arndt, in: Habermann u. a., Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2 Rn. 78; vgl. zum Kommunalsteuerrecht OVG Schleswig, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18

    Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Arndt, in: Habermann u. a., Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2 Rn. 78; vgl. zum Kommunalsteuerrecht OVG Schleswig, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 112/99 -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 595/17

    Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr durch eine

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Arndt, in: Habermann u. a., PdK, KAG SH, § 2 Rn. 78; vgl. zum Kommunalsteuerrecht OVG Schleswig, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 112/99 -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 28.06.2001 - 14 A 154/00

    Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung

    In seiner Entscheidung vom 18.10.2000 (Az. 2 L 112/99) führt das OVG unter ausdrücklicher Abkehr von dieser Rechtsprechung und unter Verweis auf die vergleichbare Vorschrift des § 36 Abs. 1 EStG allerdings aus, daß die Steuerpflicht am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet und somit die Steuer "regelmäßig erst am Ende des Veranlagungsjahres entsteht".
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