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   OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01, 2 W 124/01   

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https://dejure.org/2001,6541
OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01, 2 W 124/01 (https://dejure.org/2001,6541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.2001 - 2 W 122/01, 2 W 124/01 (https://dejure.org/2001,6541)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 2001 - 2 W 122/01, 2 W 124/01 (https://dejure.org/2001,6541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuungsvergütungssachen; Kenntnis von der anzufechtenden Entscheidung; Treuwidrige Verhinderung der Zustellung; Erfordernis der förmlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    FGG § 16; ; FGG § 22; ; FGG § 56 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 16 § 22 § 56g
    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchlHA 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Zweibrücken, 21.10.1999 - 3 W 217/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).

    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).

  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2000 - 6 UF 73/99

    Berücksichtigung des Kindeswillens bei Sorgerechtsentscheidungen

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit der einer Hochschulausbildung sind u. a. der zeitliche Aufwand der Ausbildung, der Umfang des Lehrstoffes, die Ausgestaltung der Abschlussprüfung sowie die durch die Ausbildung erworbene Qualifikation, die auch in den Zugangsmöglichkeiten zu bestimmten Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen des öffentlichen Dienstes zum Ausdruck kommt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 186).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99

    Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Denn diese - ebenfalls erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene - Vorschrift findet auf Vergütungsansprüche aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 keine Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 - 2 W 146/99, FamRZ 2000, 315).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99

    Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
  • OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01

    Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    An diese Entscheidung ist der Senat gebunden, weil der Beschluss des Amtsgerichts insoweit nicht angefochten worden ist (zur Zulässigkeit der auf den Stundensatz beschränkten Anfechtung vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2001 - 2 W 11/01, MDR 2001, 1169).
  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Bei befristeten Rechtsmitteln - wie der sofortigen Beschwerde - kommt eine Verwirkung des Beschwerderechts grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn der Beschwerdeberechtigte von der anzufechtenden Entscheidung Kenntnis erlangt hat (vgl. BGH NJW 1965, 1532 f).
  • OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00

    Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
    Ergänzend ist lediglich noch darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits in seinem Beschluss vom 25. September 2000 (2 W 136/00, FamRZ 2000, 304) ausgeführt hat, dass die durch Praxis und/oder Fortbildung erworbenen Kenntnisse eines Betreuers nicht mit denen gleichzustellen sind, die auf einer abgeschlossenen Lehre oder einer sonstigen vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildung beruhen.
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 108/02

    Beschwerderecht der Staatskasse gegen Vergütungsfestsetzungen in Betreuungssachen

    Der Senat hat bereits u.a. in seinem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 - zum Umstandsmoment und zu der dieses Merkmal grundsätzlich ausschließenden Unkenntnis des Beschwerdeführers von der anzufechtenden Entscheidung im Anschluß an BGH NJW 1965, 1532 ausgeführt, die Zustellung von Vergütungsbeschlüssen sei allein Sache der Gerichte.

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 13.11.2001 (2 W 122/01) Seite 7 allgemein darauf hingewiesen, daß Berufsbetreuer regelmäßig ihren Lebensunterhalt mit der Betreuervergütung bestritten und deshalb rechtzeitig wissen müßten, mit welchen Einnahmen aus ihrer Betreuungstätigkeit sie rechnen könnten.

  • OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07

    Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne

    In der Regel wird die treuwidrige Ausübung des Beschwerderechts voraussetzen, dass seit Wirksamwerden der Entscheidung nicht nur ein langer Zeitraum verstrichen ist, sondern der Beschwerdeberechtigte überhaupt Kenntnis erlangt hat und auch dieser Zeitpunkt schon länger zurückliegt (vgl. BGHZ 43, 289/292 f.; OLG Hamm FamRZ 2007, 678/681; OLG Köln Beschluss vom 20.11.2006, Az. 16 Wx 211/06, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 24/25; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss vom 13.11.2001 - 2 W 122/01 und 2 W 124/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 14.05.2003 - 2 W 77/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

    Diese Ausführungen sind insoweit rechtsfehlerhaft, als die krankheitsbedingte erhebliche und anders nicht abwendbare Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen oder der Rechtsgüter anderer im Sinne des § 7 PsychKG S-H nicht hinreichend unter Darlegung konkreter Tatsachen (vgl. hierzu Senat, Beschluß vom 13.09.2002, SchlHA 2003, 43 = FamRZ 2003, 477 LS) vom Amts- und Landgericht festgestellt und auch sonst nicht aus den Akten ersichtlich ist.
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