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   EGMR, 25.08.1987 - 9912/82   

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EGMR, 25.08.1987 - 9912/82 (https://dejure.org/1987,9213)
EGMR, Entscheidung vom 25.08.1987 - 9912/82 (https://dejure.org/1987,9213)
EGMR, Entscheidung vom 25. August 1987 - 9912/82 (https://dejure.org/1987,9213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    LUTZ c. ALLEMAGNE

    Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 35, Art. 35 Abs. 3 MRK
    Exception préliminaire rejetée (incompatibilité) Non-violation de l'Art. 6-2 (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    LUTZ v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1, Art. 35, Art. 35 Abs. 3 MRK
    Preliminary objection rejected (incompatibility) No violation of Art. 6-2 (englisch)

  • eugrz.info PDF

    Lutz gegen Deutschland

    Kostenentscheidung bei Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung. // Ablehnung der Erstattung der notwendigen Auslagen des Bf. // Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. | Ergebnis: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1986, 281
  • StV 1988, 30
  • Serie A Nr. 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    Unter Bezugnahme auf das Urteil Minelli vom 25. März 1983 (Série A Nr. 62, EGMR-E 2, 254) erklärt das BVerfG, dass ein Einstellungsbeschluss gegen die Unschuldsvermutung verstößt, wenn er in seiner Begründung dem Beschuldigten Schuld attestiert, ohne dass das gesetzlich vorgesehene Verfahren zu deren Nachweis stattgefunden hat.

    Der Gerichtshof hat bereits früher Art. 6 Abs. 2 ähnlich ausgelegt, wenn auch in einem nach innerstaatlichem Recht unstreitig strafrechtlichen Zusammenhang (Urteil vom 26. März 1982 im Fall Adolf, Série A Nr. 49, S. 15, Ziff. 30, EGMR-E 2, 78, und das Urteil vom 25. März 1983 im Fall Minelli, Série A Nr. 62, S. 15, Ziff. 27, EGMR-E 2, 263).

    Die Kostenentscheidung war eine Folge und ein notwendiger Begleitumstand der Einstellung des Verfahrens (§ 464 StPO, s.o. Ziff. 37; s. sinngemäß das vorzitierte Urteil Minelli, Série A Nr. 62, S. 16 Ziff. 30, EGMR-E 2, 263 f.).

    Die Nichterstattung der notwendigen Auslagen des Bf. verstößt daher an sich nicht gegen die Unschuldsvermutung (s. sinngemäß das vorzitierte Urteil Minelli, Série A Nr. 62, S. 17, Ziff. 34-35, EGMR-E 2, 265).

  • EGMR, 21.02.1984 - 8544/79

    Öztürk ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    Die zwei Fälle seien hinsichtlich des Sachverhalts ähnlich, und die Begründung jenes Urteils gelte ebenso für die Garantie des Art. 6 Abs. 2.51. Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass der Bf. - ebenso wie der Bf. Öztürk - sich für eine Verletzung insbesondere der Bestimmungen der §§ 1 Abs. 2 und 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO (s.o. Ziff. 13 und das Urteil Öztürk vom 21. Februar 1984, Série A Nr. 73, S. 9, Ziff. 11, EGMR-E 2, 330) zu verantworten hatte.

    Er fasste sie [im Urteil Öztürk] wie folgt zusammen: "Danach kommt es zunächst darauf an, ob der Text, der die fragliche Zuwiderhandlung umschreibt, nach dem Rechtssystem des betroffenen Staates zum Strafrecht gehört; sodann ist die Art der Zuwiderhandlung ebenso wie Art und Schwere der angedrohten Sanktion zu beurteilen, und zwar unter Berücksichtigung von Ziel und Zweck des Art. 6 in seiner gewöhnlichen Bedeutung sowie des Rechts der Vertragsstaaten (vorzitiertes Urteil Öztürk, Série A Nr. 73, S. 18, Ziff. 50, EGMR-E 2, 338)." Auf der Grundlage dieser Prinzipien ist der Gerichtshof zu dem Ergebnis gelangt, dass der allgemeine Charakter der Rechtsregel und der sowohl präventive als auch repressive Zweck der Sanktion für die Feststellung ausreichen, dass die fragliche Zuwiderhandlung i.S.v. Art. 6 der Konvention ihrer Art nach strafrechtlich ist (a.a.O., S. 20, Ziff. 53, EGMR-E 2, 340).

    Das bedeutet keineswegs, und dies muss wiederholt werden (vorzitiertes Urteil Öztürk, Série A Nr. 73, S. 21-22, Ziff. 56, EGMR-E 2, 341), dass das vom deutschen Gesetzgeber - gefolgt von anderen - in diesem Bereich gewählte System in Frage gestellt würde.

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    C. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Unschuldsvermutung (Beschluss vom 26. März 1987 - 2 BvR 589/79 u.a.-) 44. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich die Tragweite des Grundsatzes der Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit Entscheidungen präzisiert, die ein Strafverfahren einstellen.

    Mit einem Beschluss vom 26. März 1987 hat es wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung zwei Entscheidungen von Amtsgerichten und eine Entscheidung eines Landgerichts aufgehoben, die zwar die Schuld der in den genannten Verfahren Beschuldigten als "gering" bewerteten, die gegen sie gerichteten Privatklageverfahren deshalb einstellten, ihnen aber dennoch die Verfahrenskosten sowie die den Privatklägern entstandenen notwendigen Auslagen auferlegten (2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81 und 2 BvR 284/85, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 1987, S. 203-209).

  • EGMR, 26.03.1982 - 8269/78

    Adolf ./. Österreich

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    Der Gerichtshof hat bereits früher Art. 6 Abs. 2 ähnlich ausgelegt, wenn auch in einem nach innerstaatlichem Recht unstreitig strafrechtlichen Zusammenhang (Urteil vom 26. März 1982 im Fall Adolf, Série A Nr. 49, S. 15, Ziff. 30, EGMR-E 2, 78, und das Urteil vom 25. März 1983 im Fall Minelli, Série A Nr. 62, S. 15, Ziff. 27, EGMR-E 2, 263).
  • EGMR, 28.08.1986 - 9704/82

    KOSIEK c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    Für den Gerichtshof stellt sich dies als eine Frage der Begründetheit dar, die nicht allein im Rahmen einer Vorprüfung behandelt werden kann (s. zuletzt das Urteil Kosiek vom 28. August 1986, Série A Nr. 105, S. 19, Ziff. 32, EGMR-E 3, 264).
  • EGMR, 08.06.1976 - 5100/71

    ENGEL AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    54. Um zu entscheiden, ob die vom Bf. Öztürk begangene Ordnungswidrigkeit eine "strafbare Handlung" darstellte, zog der Gerichtshof die Kriterien heran, die er in seinem Urteil vom 8. Juni 1976 im Fall Engel u.a. (Série A Nr. 22, S. 34-35, Ziff. 82, EGMR-E 1, 190) entwickelt hatte.
  • EGMR, 28.06.1984 - 7819/77

    CAMPBELL AND FELL v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 9912/82
    Der Gerichtshof betont, dass das in den Urteilen Öztürk und Engel u.a. entwickelte zweite und dritte Kriterium alternativ und nicht kumulativ gilt: Für die Anwendbarkeit von Art. 6 aufgrund des Begriffs "strafrechtliche Anklage" genügt es, dass die fragliche Zuwiderhandlung, so wie im vorliegenden Fall, aus der Sicht der Konvention ihrer Art nach eine "strafbare Handlung" darstellt oder den Betroffenen einer Sanktion aussetzt, die nach ihrer Art und Schwere im Allgemeinen in den Bereich des "Strafrechtlichen" fällt (s.a. das Urteil vom 28. Juni 1984 im Fall Campbell und Fell, Série A Nr. 80, S. 35-38, Ziff. 69-73, EGMR-E 2, 418-422).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Hinsichtlich der Beschwerdeführerin zu 1) beschränkte sich der Bundesminister der Justiz auf einen Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR , EuGRZ 1987, S. 399 - Lutz; S. 405 - Englert; S. 410 - Nölkenbockhoff), wonach die Unschuldsvermutung durch Erwägungen zum Tatverdacht nicht verletzt werde, sofern sich das Gericht einer eindeutigen Schuldfeststellung enthalte.

    Im Gegensatz dazu hat die hier zu beurteilende Entscheidung, daß der Angeschuldigte seine notwendigen Auslagen selbst zu tragen habe, von vornherein keinen strafähnlichen Charakter (ebenso EGMR , EuGRZ 1987, S. 399 [403, Nr. 63] - Lutz; S. 405 [409, Nr. 40] - Englert; S. 411 [414, Nr. 40] - Nölkenbockhoff).

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auslegung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die als Auslegungshilfe bei der Ermittlung der Tragweite des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgrundsatzes und der daraus abgeleiteten Unschuldsvermutung heranzuziehen ist (vgl. EGMR , EuGRZ 1987, S. 399 [403, Nr. 63] - Lutz; S. 405 ff. [409, Nr. 40] - Englert; S. 410 [414, Nr. 40] - Nölkenbockhoff; zur Bedeutung der Rechtsprechung des EGMR als Auslegungshilfe vgl. BVerfGE 74, 358 [370]).

    Aber ist das soziale Unwerturteil über die andere Beschwerdeführerin geringer, wenn es zu ihr heißt "Die Schuld ist in hohem Maße wahrscheinlich."? Im Falle Lutz ( EGMR , EuGRZ 1987, S. 399) hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Formulierung des Landgerichts, der Beschwerdeführer wäre "mit annähernder Sicherheit verurteilt worden" (aaO., S. 403 Nr. 62), nicht beanstandet, ebensowenig wie im Fall Nölkenbockhoff die Formulierung, die Verurteilung des Angeklagten sei "annähernd sicher zu erwarten" gewesen (aaO., S. 414 Nr. 39).

  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Dieses Ergebnis entspricht auch der Auslegung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (vgl. EGMR, EuGRZ 1987, S. 399 - Lutz), die als Auslegungshilfe bei der Ermittlung der Tragweite des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgrundsatzes und der daraus abgeleiteten Unschuldsvermutung heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 82, 106 ; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG -

    Nach der Rechtsprechung des EGMR sind die Bestimmungen des Art. 6 EMRK - damit auch die aus Art. 6 Abs. 2 EMRK folgende Unschuldsvermutung - auch im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zu beachten (Urt. v. 21.02.1984, EuGRZ 1985, 62, 66; Urt. v. 25.08.1987, EuGRZ 1987, 399, 401).
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Rechtsprechung
   EGMR, 25.08.1987 - 10282/83   

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https://dejure.org/1987,6344
EGMR, 25.08.1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
EGMR, Entscheidung vom 25.08.1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
EGMR, Entscheidung vom 25. August 1987 - 10282/83 (https://dejure.org/1987,6344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ENGLERT c. ALLEMAGNE

    Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Exception préliminaire rejetée (non-épuisement) Non-violation de l'Art. 6-2 (französisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    ENGLERT v. GERMANY

    Art. 35, Art. 35 Abs. 1, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Preliminary objection rejected (non-exhaustion) No violation of Art. 6-2 (englisch)

  • eugrz.info PDF

    Englert gegen Deutschland

    Rechtswegerschöpfung (Art. 26, Art. 35 n.F.) in Bezug auf Unschuldsvermutung. // Einstellung eines Strafverfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO, da die zu erwartende Strafe im Verhältnis zu der Strafe wegen der übrigen angeklagten Taten "nicht beträchtlich ins Gewicht fällt". // ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3257
  • StV 1986, 281
  • StV 1988, 30
  • Serie A Nr. 123
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Sie kann daher sehr deutlich von dem vorliegenden Fall unterschieden werden, da die Umstände eher der vom Gerichtshof im Fall Minelli beurteilten Situation ähnelten (Série A Nr. 62, EGMR-E 2, 254).

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie die Entscheidung über die Haftentschädigung waren Folgen und notwendige Begleitumstände der Verfahrenseinstellung (§ 464 StPO und § 8 StrEG; s.o. Ziff. 20-21; s.a. sinngemäß das vorzitierte Urteil im Fall Minelli, Série A Nr. 62, S. 16, Ziff. 30, EGMR-E 2, 263 f.).

    In dieser Hinsicht unterscheidet er sich von den Entscheidungen, die der Gerichtshof im Fall Minelli untersuchte (vorzitiertes Urteil, Série A Nr. 62, S. 8-10, Ziff. 12-14 und S. 11-12, Ziff. 16, EGMR-E 2, 256 ff. und 259 f.) und auch von den vom BVerfG am 26. März 1987 aufgehobenen Entscheidungen (s.o. Ziff. 22).

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76

    GUZZARDI v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Unter diesen Umständen verlangen es die allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts, auf die sich Art. 26 der Konvention bezieht (Urteil vom 6. November 1980 im Fall Guzzardi, Série A Nr. 39, S. 26, Ziff. 72, EGMR-E 1, 498 f.), nicht, dass der Bf. in dieser Frage das OLG hätte anrufen müssen.
  • EGMR, 28.08.1986 - 9228/80

    GLASENAPP c. ALLEMAGNE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Art. 26 verlangt von den Beschwerdeführern, dass sie die Beschwerde, die sie anschließend vor die Konventionsorgane bringen, zumindest nach ihrem wesentlichen Inhalt vor den innerstaatlichen Gerichten vorgetragen haben (Urteil vom 28. August 1986 im Fall Glasenapp, Série A Nr. 104, S. 24, Ziff. 44, EGMR-E 3, 250).
  • EGMR, 18.12.1986 - 9990/82

    BOZANO v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    28. Da die Regierung diese Einrede vor der Kommission im Anfangsstadium der Zulässigkeitsprüfung erhoben hat und später wiederholte, ist sie nicht präkludiert, sich vor dem Gerichtshof darauf zu berufen (s. zuletzt das Urteil vom 18. Dezember 1986 im Fall Bozano, Série A Nr. 111, S. 19, Ziff. 44, EGMR-E 3, 339).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Mit einem Beschluss vom 26. März 1987 hat es wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung zwei Entscheidungen von Amtsgerichten und eine Entscheidung eines Landgerichts aufgehoben, die zwar die Schuld der in den genannten Verfahren Beschuldigten als "gering" bewerteten, die gegen sie gerichteten Privatklageverfahren deshalb einstellten, ihnen aber dennoch die Verfahrenskosten sowie die den Privatklägern entstandenen notwendigen Auslagen auferlegten (2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81 und 2 BvR 284/85, Europäische Grundrechte-Zeitschrift 1987, S. 203-209).
  • EGMR, 22.05.1984 - 8805/79

    DE JONG, BALJET ET VAN DEN BRINK c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Art. 26 der Konvention verlangt nur die Erschöpfung solcher Rechtsbehelfe, die sich auf die behaupteten Verstöße beziehen und die zugänglich und geeignet sind (Urteil vom 22. Mai 1984 im Fall De Jong, Baljet und van den Brink, Série A Nr. 77, S. 19, Ziff. 39, EGMR-E 2, 383 f.).
  • BVerfG, 20.07.1984 - 2 BvR 790/84

    Verfassungsmäßigkeit der einfachrechtlichen Auslegung über die

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Zwei neuere Entscheidungen des BVerfG, die von den Verfahrensbeteiligten dem Gerichtshof vorgelegt wurden (2 BvR 790/84 vom 20. Juli 1984 und 2 BvR 889/86 vom 29. August 1986) gehen in dieselbe Richtung wie die Entscheidung vom 2. Februar 1982.
  • RG, 04.05.1886 - 889/86

    Verlust des Sehvermögens im Sinne des §. 224 St.G.B.'s und Feststellung dieses

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10282/83
    Zwei neuere Entscheidungen des BVerfG, die von den Verfahrensbeteiligten dem Gerichtshof vorgelegt wurden (2 BvR 790/84 vom 20. Juli 1984 und 2 BvR 889/86 vom 29. August 1986) gehen in dieselbe Richtung wie die Entscheidung vom 2. Februar 1982.
  • LG Koblenz, 29.05.2017 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Wegen überlanger Dauer: Koblenzer Neonazi-Verfahren eingestellt

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR, Urteil vom 25.08.1987, Az. 10282/83, 9/1986/107/155, NJW 1988, 3257-3258; BGH, Beschluss des 3. Strafsenats vom 05.11.1999, Az. StB 1/99, NJW 2000, 1427-1429; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats, Az. 2 BvR 2588/93, NStZ-RR 1996, 45-46; OLG Frankfurt, Beschluss des 2. Strafsenats, Az. 2 Ws 90/80, NJW 1980, 2031-2032).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Vielmehr wird durch das Gericht damit nur abgelehnt, die notwendigen Auslagen zu Lasten der Allgemeinheit zu erstatten (vgl. EGMR NJW 1988, 3257, 3258; BVerfG NStZ-RR 1996, 45, 46; OLG Frankfurt NJW 1980, 2031; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 467 Rdn. 55 m.w.Nachw.).
  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt

    Die Unschuldsvermutung geht auch bei strafrechtlichen Sanktionen nicht so weit, daß die Erben eines verstorbenen Angeklagten Anspruch auf Erstattung der diesem entstandenen notwendigen Auslagen haben (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 Nr. 9/1986/107/155 - Fall Englert -, NJW 1988, 3257; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 3. Oktober 1986 2 StR 193/86, NJW 1987, 661).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 128/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Unschuldsvermutung (Art 9 Abs

    Es ist daher regelmäßig zulässig, einem Beschuldigten unter Hinweis auf einen verbleibenden Tatverdacht die Erstattung eigener Auslagen zu versagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1990, a. a. O., S. 119 = juris Rn. 47 f.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 25. August 1987 - 10282/83 -, NJW 1988, 3257 ).
  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Sie schützt ihn vor Nachteilen, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein prozeßordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist ... Die Versagung des Auslagenersatzes ist keine Strafe und auch keine strafähnliche Sanktion, die einer Strafe gleichgeordnet werden kann; das der Strafe innewohnende sozialethische Unwerturteil ist mit der Versagung der Auslagenerstattung nicht verbunden (BVerfG, NJW 1990, 2741 [2742] m.w.Nachw.; BVerfG, NStZ 1988, 84; EGMR, NJW 1988, 3257 - Fall Engert ...).

    Durch eine solche Feststellung wird, auch wenn sie nur in den Gründen erfolgt, der Angeklagte in der Sache als schuldig behandelt und damit in seinem Grundrecht verletzt ... Das gilt auch für Ausführungen, die im Kern einer Schuldfeststellung gleichkommen (EGMR, NJW 1988, 3257).

    Dieser, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits früher vertretenen Auffassung ... hat sich nunmehr auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (NJW 1988, 3257 - Engert ...) in Abweichung von früheren Äußerungen (EuGRZ 1982, 297 ff. - Fall Adolf, EuGRZ 1983, 475 ff. - Fall Minelli ...) und abweichend von Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 425 [426]) angeschlossen.

  • BVerfG, 11.06.2004 - 2 BvR 473/04

    Versagung der Auslagenerstattung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens vor

    a) Es besteht kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch darauf, dass demjenigen, der von einem Ermittlungsverfahren betroffen worden ist, seine Auslagen auf jeden Fall ersetzt werden müssen, gleichgültig in welchem Stadium das Verfahren geendet hat (Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1979 - 2 BvR 968/79 -, EuGRZ 1979, S. 638 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Februar 2002 - 2 BvR 9/02 -, JURIS; Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257 f.).
  • VerfGH Berlin, 09.11.2016 - VerfGH 7/15

    Unzulässige und unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung der

    Es ist daher regelmäßig zulässig, einem Beschuldigten unter Hinweis auf einen verbleibenden Tatverdacht die Erstattung eigener Auslagen zu versagen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1990, a. a. O., juris Rn. 47 f.; ebenso zu Art. 6 Abs. 2 EMRK: EGMR, Urteil vom 25. August 1987 - 10282/83 -, NJW 1988, 3257 ).
  • EuGH, 22.06.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen

    Diese Entscheidung enthält daher keinerlei Feststellung der Schuld des Klägers im Hinblick auf das Betrugsdelikt, das Gegenstand der strafrechtlichen Ermittlungen war (vgl. in diesem Sinne EGMR, 25. August 1987, Englert/Deutschland, CE:ECHR:1987:0825JUD001028283, § 39), und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Verwaltung bei der rechtlichen Einordnung eines disziplinarischen Fehlverhaltens im Verhältnis zur Strafverfolgung wegen derselben Taten autonom agiert.".
  • BVerfG, 02.04.2004 - 2 BvR 386/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Auslagenerstattung bei

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).
  • BVerfG, 07.02.2002 - 2 BvR 9/02

    Zur Versagung einer Auslagenerstattung nach StPO § 467 Abs 4 bei

    Ferner ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, einem nicht verurteilten Beschuldigten unter allen Umständen sämtliche Auslagen zu erstatten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1995 - 2 BvR 2588/93 - sowie Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. August 1987 - Nr. 9/1986/107/155 -, NJW 1988, S. 3257, 3258 zu Art. 6 II MRK).
  • EuG, 09.06.2021 - T-514/19

    DI/ EZB

  • VerfGH Saarland, 08.01.2014 - Lv 14/13

    Verfahrenseinstellung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

  • LG Düsseldorf, 25.05.2009 - 61 Qs 51/09

    Straf- und Bußgeldverfahren - Einstellung wegen Verfolgungshindernisses: Diese

  • EGMR, 04.10.2001 - 47636/99

    TEUSCHLER contre l'ALLEMAGNE

  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

  • EGMR, 28.05.2019 - 52877/11

    KISS-BORLASE c. SUISSE

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Rechtsprechung
   EGMR, 25.08.1987 - 10300/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12700
EGMR, 25.08.1987 - 10300/83 (https://dejure.org/1987,12700)
EGMR, Entscheidung vom 25.08.1987 - 10300/83 (https://dejure.org/1987,12700)
EGMR, Entscheidung vom 25. August 1987 - 10300/83 (https://dejure.org/1987,12700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,12700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    NÖLKENBOCKHOFF v. GERMANY

    Art. 34, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Preliminary objection rejected (victim) No violation of Art. 6-2 (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    NÖLKENBOCKHOFF c. ALLEMAGNE

    Art. 34, Art. 6, Art. 6 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Exception préliminaire rejetée (victime) Non-violation de l'Art. 6-2 (französisch)

  • eugrz.info PDF

    Nölkenbockhoff gegen Deutschland

    Opfereigenschaft der Witwe eines in erster Instanz verurteilten Angeklagten, der vor der Entscheidung des BGH über seinen Revisionsantrag verstorben ist. // Die Bf. rügt im eigenen Namen eine Verletzung der Unschuldsvermutung. | Ergebnis: Keine Verletzung der Konvention. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Serie A Nr. 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 25.03.1983 - 8660/79

    Minelli ./. Schweiz

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10300/83
    Der von der Bf. gerügte, in zweifacher Hinsicht ablehnende Beschluss verstößt daher nicht als solcher gegen die Unschuldsvermutung (s. sinngemäß das Urteil vom 25. März 1983 im Fall Minelli, Série A Nr. 62, S. 17, Ziff. 34-35, EGMR-E 2, 265).

    In dieser Hinsicht unterscheiden sie sich von Entscheidungen, die der Gerichtshof im Fall Minelli untersuchte (vorzitiertes Urteil, Série A Nr. 62, S. 8-10, Ziff. 12-14 und S. 11-12, Ziff. 16, EGMR-E 2, 256 ff. und 259 f.), und auch von den vom Bundesverfassungsgericht am 26. März 1987 aufgehobenen Entscheidungen (s.o. Ziff. 27).

  • EGMR, 22.05.1984 - 8805/79

    DE JONG, BALJET ET VAN DEN BRINK c. PAYS-BAS

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10300/83
    Die Regierung hat diese Einrede bereits vor der Kommission im Stadium der Zulässigkeitsprüfung erhoben; es liegt daher keine Präklusion vor (s. insbesondere das Urteil vom 22. Mai 1984 im Fall De Jong, Baljet und van den Brink, Série A Nr. 77, S. 20, Ziff. 40, EGMR-E 2, 384).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10300/83
    Mit einem Beschluss vom 26. März 1987 hat es wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung zwei Entscheidungen von Amtsgerichten und eine Entscheidung eines Landgerichts aufgehoben, die zwar die Schuld der in den genannten Verfahren Beschuldigten als "gering" bewerteten, die gegen sie gerichteten Privatklageverfahren deshalb einstellten, ihnen aber dennoch die Verfahrenskosten sowie die den Privatklägern entstandenen notwendigen Auslagen auferlegten (2 BvR 589/79, 2 BvR 740/81 und 2 BvR 284/85, Europäische GrundrechteZeitschrift 1987, S. 203-209).
  • EGMR, 06.09.1978 - 5029/71

    Klass u.a. ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10300/83
    Sie kann sowohl ein legitimes materielles Interesse in ihrer Eigenschaft als Erbin des Verstorbenen haben als auch ein moralisches Interesse für ihre eigenen Belange und die ihrer Familie, ihren verstorbenen Ehemann von jedem Schuldvorwurf freigestellt zu sehen (s. sinngemäß das Urteil vom 27. Februar 1980 im Fall Deweer, Série A Nr. 35, S. 19-20, Ziff. 37, EGMR-E 1, 469. Wie vom Delegierten der Kommission ausgeführt wurde, trifft dies im vorliegenden Fall zu. Unter diesen Umständen kann die Bf. daher behaupten, "Opfer" i.S.v. Art. 25 zu sein. Der Gerichtshof möchte außerdem darauf hinweisen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht, dessen Verfassungsbeschwerdeverfahren dem Verfahren nach der Konvention vergleichbar ist (vgl. das Urteil vom 6. September 1978 im Fall Klass u.a., Série A Nr. 28, S. 19, Ziff. 36, EGMR-E 1, 331), die Verfassungsbeschwerde der Bf. nicht mangels Aktivlegitimation abgewiesen hat (s.o. Ziff. 22).
  • EGMR, 27.02.1980 - 6903/75

    DEWEER c. BELGIQUE

    Auszug aus EGMR, 25.08.1987 - 10300/83
    Sie kann sowohl ein legitimes materielles Interesse in ihrer Eigenschaft als Erbin des Verstorbenen haben als auch ein moralisches Interesse für ihre eigenen Belange und die ihrer Familie, ihren verstorbenen Ehemann von jedem Schuldvorwurf freigestellt zu sehen (s. sinngemäß das Urteil vom 27. Februar 1980 im Fall Deweer, Série A Nr. 35, S. 19-20, Ziff. 37, EGMR-E 1, 469. Wie vom Delegierten der Kommission ausgeführt wurde, trifft dies im vorliegenden Fall zu. Unter diesen Umständen kann die Bf. daher behaupten, "Opfer" i.S.v. Art. 25 zu sein. Der Gerichtshof möchte außerdem darauf hinweisen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht, dessen Verfassungsbeschwerdeverfahren dem Verfahren nach der Konvention vergleichbar ist (vgl. das Urteil vom 6. September 1978 im Fall Klass u.a., Série A Nr. 28, S. 19, Ziff. 36, EGMR-E 1, 331), die Verfassungsbeschwerde der Bf. nicht mangels Aktivlegitimation abgewiesen hat (s.o. Ziff. 22).
  • EGMR, 27.06.2017 - 39793/17

    GARD AND OTHERS v. THE UNITED KINGDOM

    However, in certain cases concerning Articles 5, 6 and 8 of the Convention, the Court has recognised that those close to the victim can be regarded as having standing due to a legitimate material interest and a moral interest, on behalf of themselves and of the family (see Nolkenbockhoff v. Germany, no 10300/83, § 33, 25 August 1987 § 33).
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