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   EuGH, 16.11.1972 - 16/72   

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https://dejure.org/1972,1175
EuGH, 16.11.1972 - 16/72 (https://dejure.org/1972,1175)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.1972 - 16/72 (https://dejure.org/1972,1175)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 1972 - 16/72 (https://dejure.org/1972,1175)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ortskrankenkasse Hamburg / Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein

    Leistungen an Tuberkulosekranke

  • EU-Kommission

    Ortskrankenkasse Hamburg / Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein

  • Wolters Kluwer

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - WIRKUNGEN EINER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFT IM VERHÄLTNIS ZUM GEMEINSCHAFTSRECHT - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177 ); 2. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDUNGSBEREICH BEI NATIONALEN ...

  • Judicialis

    EWGV 3 Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; EWGV 3 Art. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV 3 Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; EWGV 3 Art. 16
    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - WIRKUNGEN EINER NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFT IM VERHÄLTNIS ZUM GEMEINSCHAFTSRECHT - BEFUGNISSE DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlender Zusammenhang zwischen Leistungen der sozialen Sicherheit und der Erwerbsunfähigkeit; Verpflichtung der Träger der sozialen Sicherheit, in Drittländern zurückgelegte Versicherungszeit für Anspruchserwerb der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 1141
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 P 6/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Ruhen des Pflegegeldanspruchs bei einem länger als

    Der Begriff der Invalidität ist weder in der VO (EWG) Nr. 1408/71 noch in der VO (EG) Nr. 883/2004 definiert und wurde seitens des EuGH nur dahingehend konkretisiert, dass ein Bezug zur Erwerbsfähigkeit vorliegen muss (EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-14/72 - Slg 1972, 1105 RdNr 8 Ë?HeinzeË?; EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-15/72 - Slg 1972, 1127 RdNr 8 Ë? Land Niedersachsen Ë?; EuGH Urteil vom 16.11.1972 - C-16/72 - Slg 1972, 1141 RdNr 8 Ë? Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg Ë?).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-23/92

    Maria Grana-Novoa gegen Landesversicherungsanstalt Hessen. - Soziale Sicherheit

    Ich verweise insoweit insbesondere auf die Urteile Ortskrankenkasse Hamburg, Kaucic und Borowitz.

    Aufgrund der erwähnten Urteile Ortskrankenkasse Hamburg und Kaucic hatte der Generalanwalt die Überzeugung geäussert, daß.

    (9) ° Urteil vom 16. November 1972 in der Rechtssache 16/72 (Ortskrankenkasse Hamburg, Slg. 1972, 1141, Randnr. 12).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.1987 - 375/85

    Angelo Campana gegen Bundesanstalt für Arbeit.

    Dies zum anderen in Anbetracht der im Urteil der Rechtssache 16/72 3 getroffenen Feststellung, wegen des Zwecks von Artikel 51 EWG-Vertrag (die günstigsten Voraussetzungen zu schaffen, um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Gemeinschaft herzustellen) sei davon auszugehen, "daß der Begriff der sozialen Sicherheit auch einen vorbeugenden Schutz umfaßt...".

    - Urteil vom 16. November 1972 in der Rechtssache 16/72, Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1141.

    Was ferner die zu der Verordnung Nr. 1408/71 und zu ihrer Vorgängerin entwikkelte Rechtsprechung anbelangt, so ist in der Tat von Interesse, daß in dem Urteil der Rechtssache 16/72 (auf das im Vorlagebeschluß ausdrücklich Bezug genommen worden ist), ganz allgemein hervorgehoben worden ist, es sei bei der Auslegung der Verordnung Nr. 3 von dem grundlegenden Zweck des Artikels 51 des Vertrages auszugehen und es könne danach davon ausgegangen werden, "daß der Begriff der sozialen Sicherheit auch einen vorbeugenden Schutz umfaßt..." (Slg. 1972, 1150, Randnr. 4)·.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1977 - 87/76

    Walter Bozzone gegen Office de Sécurité sociale d'outre-mer.

    Ich hatte kürzlich - in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 75/76 (Kaucic) - gerade bei der Untersuchung der Zielsetzungen der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Sozialversicherungen Gelegenheit, an die Auffassung des Gerichtshofes (die er im Urteil vom 16.11.1972 in der Rechtssache 16/72, Ortskrankenkasse Hamburg, Slg. 1972, 1141, vertreten hat) zu erinnern, wonach das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht vorschreibt, in einem Drittland zurückgelegte Versicherungszeiten zu berücksichtigen, aber auch nicht verbietet, daß diese Zeiten in einem Mitgliedstaat (zum Beispiel aufgrund einer zwischen diesem Staat und dem Drittland geschlossenen bilateralen Übereinkunft) anerkannt werden.

    Dies unterscheidet nach meiner Ansicht die Auslegungsfrage, die wir hier zu lösen haben, eindeutig von derjenigen, mit der der Gerichtshof in der erwähnten Rechtssache 16/72 befaßt war.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1977 - 79/76

    Carlo Fossi gegen Bundesknappschaft.

    Dies war eindeutig der Standpunkt des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache 16/72 (Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1124-1125).

    In zeitlicher Reihenfolge der zweite Fall ist die bereits erwähnte Rechtssache Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig- Holstein (Slg. 1972, 1141), in der der Generalanwalt Mayras ebenfalls eine mit meiner Ansicht übereinstimmende Meinung zum Ausdruck gebracht hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1977 - 75/76

    Silvana Kaucic und Anna Maria Kaucic gegen Institut national d'assurances maladie

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. November 1972 (Rechtssache 16/72, Ortskrankenkasse Hamburg, Slg. 1972, 1141 ff.) eindeutig festgestellt: "Die Träger der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, in Drittländern zurückgelegte Versicherungszeiten für den Erwerb eines Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit zu berücksichtigen." Daß sie nicht verpflichtet sind, bedeutet natürlich nicht, daß sie diese Versicherungszeiten gegebenenfalls berücksichtigen k?nnten.

    Mir ist, ganz allgemein gesehen, nicht verständlich, wie sich vertreten läßt, daß das österreichisch-italienische Abkommen eine Kürzung der belgischen Rente des Herrn Kaucie bewirken soll, da dieses Abkommen und mithin die Verpflichtungen, die es den Vertragsparteien auferlegt, eine Besserstellung des Arbeitnehmers bezwecken, der in beiden Staaten gearbeitet hat, während das belgische Recht die für Herrn Kaucie günstige Wirkung der österreichischen Rechtsordnung zur Voraussetzung dafür nimmt, die Rente zu kürzen, wodurch der betroffene Arbeitnehmer natürlich einen Nachteil erleidet Mit anderen Worten, ein zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat geschlossenes zweiseitiges Abkommen kann zwar keine über das Gemeinschaftsrecht hinausgehende Verpflichtungen zu Lasten der übrigen Mitgliedstaaten begründen (worauf Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 16/72 hingewiesen hat), für den vorliegenden Fall läßt sich aber erkennen, daß es sich nicht darum handelt, Belgien Verpflichtungen aufzuerlegen, die denen von Italien gegenüber Österreich eingegangenen entsprechen, denn es geht weder darum, den von Herrn Kaucie in Belgien zurückgelegten Versicherangszeiten die in Österreich zurückgelegten hinzuzuzählen, noch darum, die von dem zuständigen belgischen Träger geschuldete Teilrente nach dem Verhältnis zwischen der belgischen Versicherungszeit und der Summe aus dieser und der österreichischen Versicherungszeit zu berechnen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-299/05

    Kommission / Parlament und Rat - Beitragsunabhängige Sonderleistungen -

    57 - Vgl. die Urteile vom 16. November 1972, Heinze (14/72, Slg. 1972, 1105, Randnr. 8), Land Niedersachsen (15/72, Slg. 1972, 1127, Randnr. 8) und Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg (16/72, Slg. 1972, 1141, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-55/00

    Gottardo

    7: - Urteil vom 16. November 1972 in der Rechtssache 16/72 (Ortskrankenkasse Hamburg, Slg. 1972, 1141).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86

    Giancarlo Laborero und Francesca Sabato gegen Office de sécurité sociale

    - Ortskrankenkasse Hamburg/Landcsvcrsichcrungsanstalc Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1141.7 - Kaucic/Institut national d'assurances maladie-invalidité.
  • EuGH, 10.03.1977 - 75/76

    Kaucic

    Das INAMI verweist hierzu außerdem auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 1972 (Rechtssache 16/72, Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg/Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein, Slg. 1972, 1141).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 21/87

    Felix Borowitz gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1980 - 818/79

    Allgemeine Ortskrankenkasse Mittelfranken gegen Landesversicherungsanstalt Ober-

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