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   EuGH, 19.06.1973 - 77/72   

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https://dejure.org/1973,254
EuGH, 19.06.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 77/72 (https://dejure.org/1973,254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 92 ABSATZ 1
    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - AUFHEBUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 92 Abs. 1; ; EWGV Art. 86; ; EWGV Art. 13; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STAATLICHE BEIHILFEN - AUFHEBUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 611
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    A - Erklärungen der Kommission Nach einer Untersuchung der Zuständigkeiten, Ziele und Finanzierungsmittel des ENCC bemerkt die Kommission, veranlaßt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69 (Regierung der Französischen Republik/Kommission) habe sie nach Artikel 93 Absatz 2 mehrere Verfahren eingeleitet, darunter auch eines wegen der umstrittenen parafiskalischen Abgabe.

    Diese Finanzierungsweise durch Beiträge habe der Gerichtshof bereits in der Rechtssache 47/69 (EuGH 25. Juni 1970 - Regierung der Französischen Republik/Kommission - Slg. 1970, 487) untersucht, wobei er deren protektionistische Wirkung festgestellt habe, eine Wirkung, die vorliegend dank des Beitrages erzielt werde, den nichtitalienischen Unternehmen mit den ihnen daraus entstehenden nachteiligen Folgen zu entrichten hätten.

  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).

    In seinem Urteil vom 1. Juli 1969 (verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) habe der Gerichtshof im übrigen unausgesprochen eine Anwendung des Artikels 95 auf parafiskalische Abgaben abgelehnt.

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).
  • EuGH, 14.12.1972 - 29/72

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 19.06.1973 - 77/72
    Die italienische Regierung beruft sich insoweit auf die zwei Urteile vom 1. Juli 1969 (Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193; verbundene Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211) sowie das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Diese Bestimmung entfaltet in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erst dann unmittelbare Wirkung, wenn sie insbesondere durch eine Entscheidung der Kommission nach Art. 88 Abs. 2 EGV (früher Art. 93 Abs. 2 EGV) in Verbindung mit den vorgenannten Artikeln der EG-VO 659/1999 konkretisiert wurde (EuGH, Rs. 77/72, Slg. 1973, 611 Rn. 6; Rs. 78/76, Slg. 1977, 595 Rn. 10; Rs. C-301/87, Slg. 1990, I-307 Rn. 9 f, 21).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 15. Juli 1964, 6/64, Costa/ENEL, Slg. 1964, 1269; 11. Dezember 1973, 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471; 19. Juni 1973, 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611) beurteilt die Kommission die Rechtslage folgendermaßen:.

    Die Kommission weist jedoch darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 19. Juni 1973, 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; 18. Juni 1975, 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699) eine Abgabe, die grundsätzlich als inländische Abgabe anzusehen sei, dann als Abgabe zollgleicher Wirkung qualifiziert werden könne, wenn sie - auf inländische und eingeführte Erzeugnisse gleichermaßen erhoben - in spezifischer und ausschließlicher Weise dazu verwendet werde, allein inländische Erzeugnisse zu begünstigen.

    Nach den Urteilen Capolongo, 77/72, und IGAV, 94/74, könne im Falle einer nichtdiskriminierenden inländischen Abgabenregelung eine Abgabe zollgleicher Wirkung nur insoweit gegeben sein, als die belasteten und die begünstigten Erzeugnisse miteinander in Wettbewerb stünden und sich für einheimische Erzeugnisse ein spezifischer Wettbewerbsvorteil ergebe.

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Denn diese Bestimmung entfaltet in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten erst dann unmittelbare Wirkung, wenn sie insbesondere durch eine Entscheidung der Europäischen Kommission nach Art. 88 Abs. 2 EG-Vertrag (früher Art. 93 Abs. 2 EG-Vertrag) konkretisiert wurde (EuGH, Rs. 77/72, Capolongo/Maya, Slg. 1973, 611 Rdn. 6; Rs. 78/76, Steinike und Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595 Rdn. 10; Geiger, EUV/EGV, 3. Aufl., Art. 87 EGV Rdn. 6).
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