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   EuGH, 19.01.1982 - 8/81   

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https://dejure.org/1982,26
EuGH, 19.01.1982 - 8/81 (https://dejure.org/1982,26)
EuGH, Entscheidung vom 19.01.1982 - 8/81 (https://dejure.org/1982,26)
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1982 - 8/81 (https://dejure.org/1982,26)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Becker

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - WIRKUNG - NICHTAUSFÜHRUNG DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - RECHT DER EINZELNEN , SICH AUF DIE RICHTLINIE ZU BERUFEN - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Becker

  • Wolters Kluwer

    Nichtausführung einer Richtlinie durch Unterlassen einer Durchführungsmassnahmen eines Mitgliedstaat; Durchsetzung der Mindestgarantie einer Richtlinie; Möglichkeit der Einschränkung von Steuerbefreiungen einer Richtlinie durch Mitgliedsstaat; Verzicht auf das Recht zu ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 189; ; Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil c; ; Richtlinie 77/388 Art. 13 Teil b Buchst. d Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - WIRKUNG - NICHTAUSFÜHRUNG DURCH EINEN MITGLIEDSTAAT - RECHT DER EINZELNEN , SICH AUF DIE RICHTLINIE ZU BERUFEN - VORAUSSETZUNGEN

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWGV Art. 5 Abs. 2, Art. 7, Art. 177, 189 Abs. 3

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1982, 53
  • NJW 1982, 499
  • DVBl 1982, 294
 
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Wird zitiert von ... (373)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.01.1982 - 8/81
    Dem Finanzamt Münster-Innenstadt, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik sowie der Kommission ist jedoch Gelegenheit gegeben worden, ihre schriftlichen Stellungnahmen vor Eröffnung der mündlichen Verhandlung im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Königreich Belgien, Slg. S. 1473) zu ergänzen.

    i9 Daraus folgt, daß immer dann, wenn eine Richtlinie ordnungsgemäß durchgeführt wird, ihre Wirkungen den einzelnen auf dem Wege über die von dem jeweiligen Mitgliedstaat ergriffenen Durchführungsmaßnahmen treffen (Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Sig.

  • EuGH - 132/79 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 19.01.1982 - 8/81
    Im vorliegenden Fall habe die Kommission den Gerichtshof tatsächlich angerufen (Rechtssache 132/79); dieses Verfahren sei nicht weiter verfolgt worden, weil die Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1980 an einen richtlinienkonformen Rechtszustand geschaffen habe.
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus EuGH, 19.01.1982 - 8/81
    Diese Bestimmungen der Richtlinie 77/388 könnten daher keine unmittelbare Geltung erlangen und seien insoweit dem Artikel 11 Absatz 1 der Zweiten Richtlinie 67/228 des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (ABl. S. 1303) vergleichbar, der eine Steuerabzugsregelung mit Ausnahmen vorsehe, die ausdrücklich in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt seien, und dem der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Februar 1977 (Rechtssache 51/76, Verbond van Nederlandse Ondernemingen; Sig.
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus EuGH, 19.01.1982 - 8/81
    2i Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes - zuletzt in dem Urteil vom 5. April 1979 (Rechtssache 148/78, Ratti, Sig.
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (siehe nur EuGH, Rs. 41/74, Slg. 1974, 1337 Rn. 9 ff. - van Duyn; Rs. C-148/78, Slg. 1979, 1629 Rn. 18 ff. - Ratti; Rs. 8/81, Slg. 1982, 53 Rn. 17 ff. - Becker; Rs. 152/84, Slg. 1986, 723 Rn. 46 ff. - Marshall; Rs. 103/88, Slg. 1989, 1839 Rn. 28 ff. - Fratelli Costanzo SpA; Rs. C-397/01 bis 403/01, aaO Rn. 103 - Pfeiffer u.a.; jeweils mwN; vgl. BAGE 128, 134, 154; [sogenannte vertikale Direktwirkung]).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Demnach kann sich der einzelne mangels fristgemäß erlassener Durchführungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; der einzelne kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnrn. 24 und 25).

    21 Zu Artikel 4 Absatz 3, wonach die Mitgliedstaaten für die Zahlungsgarantie eine Hoechstgrenze festsetzen können, um die Zahlung von Beträgen zu vermeiden, die über die soziale Zweckbestimmung der Richtlinie hinausgehen, und zu Artikel 10, wonach die Richtlinie die Mitgliedstaaten nicht daran hindert, die zur Vermeidung von Mißbräuchen notwendigen Maßnahmen zu treffen, ist zu bemerken, daß ein Mitgliedstaat, der seine Verpflichtungen zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des einzelnen unter Berufung darauf vereiteln kann, daß er den Garantiebetrag hätte begrenzen können, wenn er die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie getroffen hätte (wegen einer ähnlichen Möglichkeit hinsichtlich der Verhütung von Mißbräuchen im Steuerrecht s. das Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, a. a. O., Randnr. 34).

  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der

    bb) Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union anerkannt, dass sich der Einzelne gegenüber dem Mitgliedstaat in bestimmten Fällen unmittelbar auf eine Richtlinie berufen kann, wenn die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt wurde und die Richtlinienbestimmung inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheint (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1986 - C-152/84 Rn. 46 ff., NJW 1986, 2178 - Marshall; Urteil vom 19. Januar 1982 - C-8/81 Rn. 21 ff., NJW 1982, 499 - Becker; Urteil vom 4. Dezember 1974 - C-41/74 Rn. 12 - van Duyn).
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