Rechtsprechung
   EuGH, 03.06.1986 - 139/85, C 139/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,269
EuGH, 03.06.1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 139/85, C 139/85 (https://dejure.org/1986,269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    FREIZUEGIGKEIT - ARBEITNEHMER - BEGRIFF - WEITE AUSLEGUNG - AUSÜBUNG EINER TATSÄCHLICHEN UND ECHTEN ERWERBSTÄTIGKEIT - INANSPRUCHNAHME EINER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG AUS ÖFFENTLICHEN MITTELN - KEINE AUSWIRKUNG

  • EU-Kommission

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • Wolters Kluwer

    Weite Auslegung der die Freizügigkeit der Arbeitnehmer regelnden Vorschriften; Ausschluss eines eine Teilzeitbeschäftigung Ausübenden vom Geltungsbereich der Bestimmungen über die Freizügigkeit; Verdienst aus der Teilzeitbeschäftigung unter dem Existenzminimum; Gewährung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 177
    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung aus öffentlichen Mitteln eines Mitgliedstaats zur Ergänzung der Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer; Tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1986, 1741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 03.06.1986 - 139/85
    Dieses Ergebnis sei im übrigen durch die jüngste Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Hoeckx, und 122/84, Scrivner, Slg. 1985, 973 bzw. 1027) bestätigt worden, wonach eine soziale Leistung, durch die allgemein der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden solle, eine soziale Vergünstigung im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 sei und als solche auch Arbeitnehmern, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten seien, ohne jegliche Diskriminierung gewährt werden müsse.
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 39 EG (hier anwendbar in der Fassung des Vertrages von Nizza, BGBl II 2001, 1666 - der Vertrag von Lissabon ist erst zum 1.12.2009 in Kraft getreten, BGBl II 2009, 1223) fällt jeder Arbeitnehmer, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt - mit Ausnahme derjenigen Arbeitnehmer, deren Tätigkeit einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt - unter die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl ua EuGH, Rs 139/85 [Kempf], Slg 1986, 1741 [Rz 9 ff]; Rs 53/81 [Levin], Slg 1982, 1035 [Rz 17]; C-213/05 [Geven], Slg 2007, I-6347 [Rz 16]; so nun auch Ziffer 2.2.1.1.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht