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   EuGH, 17.10.1989 - 231/87, 129/88   

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EuGH, 17.10.1989 - 231/87, 129/88 (https://dejure.org/1989,121)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1989 - 231/87, 129/88 (https://dejure.org/1989,121)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 231/87, 129/88 (https://dejure.org/1989,121)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di Carpaneto Piacent

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 4 Absatz 5
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerpflichtige - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nicht-Steuerpflichtige für die im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeuebten Tätigkeiten - Begriff - ...

  • EU-Kommission

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di Carpaneto Piacen

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ; Unmittelbare Geltung des Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG; ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerpflichtige - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Behandlung als Nicht-Steuerpflichtige für die im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeuebten Tätigkeiten - Begriff - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Begriff des Steuerpflichtigen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 3233
  • DB 1990, 514
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1985 - 107/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 17.10.1989 - 231/87
    Juli 1985 in der Rechtssache 107/84 ( Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg . 1985, 2663 ) und vom 26 .
  • EuGH, 17.10.1989 - 129/88
    Auszug aus EuGH, 17.10.1989 - 231/87
    5 In der Rechtssache 129/88 hat das nationale Gericht dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt :.
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 17.10.1989 - 231/87
    30 Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe insbesondere das Urteil vom 19 . Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg .
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie, dessen unmittelbare Wirkung der Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a. (231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Randnr. 33), anerkannt hat, wurde nicht in das Recht des Vereinigten Königreichs umgesetzt.
  • BFH, 20.08.2009 - V R 30/06

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts -

    Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um die Tätigkeiten handelt, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, bei denen sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer handeln (EuGH-Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u.a., Slg. 1989, 3233, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1991, 77, und vom 12. September 2000 Rs. C-276/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-6251, Internationales Steuerrecht 2000, 620; BFH-Urteil vom 22. September 2005 V R 28/03, BFHE 211, 566, BStBl II 2006, 280).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    5: - Siehe hierzu auch Urteil vom 17. Oktober 1989 in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda u. a., Slg. 1989, I-3233, Randnr. 11).

    6: - Siehe hierzu auch Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 12) unter Verweis auf Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtsache 107/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 2655) und Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 235/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 1471).

    7: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 13).

    8: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 15).

    9: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 16).

    10: - Siehe oben, Nr. 16.11: - Urteil vom 15. Mai 1990 in der Rechtssache C-4/89 (Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1990, I-1869, Randnr. 11) unter Verweis auf das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 16).

    12: - Urteil in der Rechtssache C-4/89 (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 13) unter Verweis auf das Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 23).

    13: - Siehe hierzu Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 22).

    14: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 32).

    15: - Anhang D führt insgesamt 13 Arten von Tätigkeiten auf wie z. B. das Fernmeldewesen, die Lieferungen von Wasser, Gas, Elektrizität, Dienstleistungen in Häfen und auf Flughäfen, Veranstaltungen von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter, Werbe- und Reisebüros, die Umsätze von Kantinen u. a. m. 16: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 26).

    17: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 33).

    18: - Urteil in den verbundenen Rechtssachen 231/87 und 129/88 (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 27).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, diese Voraussetzung wörtlich in ihr nationales Recht zu übernehmen (vgl. entsprechend zu Art. 4 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., 231/87 und 129/88, EU:C:1989:381, Rn. 23).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    So können sie sich z. B. darauf beschränken, die in der Sechsten Richtlinie enthaltene Formulierung oder einen gleichwertigen Ausdruck in das nationale Recht zu übernehmen, oder sie können ein Verzeichnis der Tätigkeiten der Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die nach Art. 13 oder 28 der Sechsten Richtlinie von der Steuer befreit sind, aufstellen, die als Tätigkeiten behandelt werden, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Randnr. 18).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    In Bezug auf die letztgenannte Voraussetzung lässt sich der Umfang der Steuerbefreiung der öffentlichen Einrichtungen aufgrund der Modalitäten der Ausübung der jeweiligen Tätigkeiten bestimmen (Urteile vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 15, und vom 15. Mai 1990 in der Rechtssache C-4/89, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1990, I-1869, Randnr. 10).

    Ob die CMP diese Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübt, richtet sich nicht nach dem Gegenstand oder der Zielsetzung dieser Tätigkeit (Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 13).

    Jedoch ist es in Anbetracht der Natur der vorzunehmenden Prüfung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes Sache des nationalen Gerichts, die in Rede stehenden Tätigkeiten anhand des vom Gerichtshof aufgestellten Kriteriums zu beurteilen (Urteile vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 16, und vom 15. Mai 1990, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 11).

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 3 der Sechsten Richtlinie den Mitgliedstaaten die Befugnis einräumt, in Anhang D aufgeführte Tätigkeiten von der Steuerpflicht zu befreien, sofern ihr Umfang unbedeutend ist, dass sie jedoch nicht verpflichtet sind, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen (Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 27).

    Demgemäß hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie die Mitgliedstaaten zwar verpflichtet, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts der Steuerpflicht zu unterwerfen, wenn ihre Behandlung als Nichtsteuerpflichtige zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führenkann, sie jedoch nicht verpflichtet, dieses Kriterium wörtlich in ihr nationales Recht zu übernehmen oder quantitative Grenzen für die Behandlung als Nichtsteuerpflichtige festzulegen (Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda und andere gegen

    Die betroffenen Gemeinden sowie die 23 weiteren Gemeinden, die als Streithelfer zur Unterstützung der Anträge der Gemeinde Rivergaro dem Verfahren beigetreten sind, haben bei der Commissione tributaria di secondo grado (Rechtssache 231/87) und bei der Commissione tributaria di primo grado Piacenza (Rechtssache 129/88) Klage erho-.

    Sie betreffen zum einen das Problem der "unmittelbaren Geltung" des Artikels 4 Absatz 5 (Frage 1 in beiden Rechtssachen), mit dem die Frage des genauen Umfangs der Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung in nationales Recht zusammenhängt (Fragen 4 und 5 in der Rechtssache 231/87 und Frage 2 in der Rechtssache 129/88), und zum anderen den Begriff der "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausgeübten Tätigkeiten oder erbrachten Leistungen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind (Frage 2 in der Rechtssache 231/87), einschließlich der Frage, auf welche Tätigkeiten oder Leistungen sich Unterabsatz 2 der betreffenden Bestimmung bezieht (Frage 3 in der Rechtssache 231/87).

    - Die "unmittelbare Geltung" des Artikels 4 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie 7. Während die Frage 1 in der Rechtssache 231/87 dahin geht, ob der Grundsatz gemäß Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Sechsten Richtlinie, der die sogenannten "institutionellen" Tätigkeiten von den mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten ausnimmt, unmittelbare Geltung auch bei Fehlen einer spezifischen nationalen Regelung hat, betrifft die Frage 1 in der Rechtssache 129/88 Artikel 4 Absatz 5 insgesamt.

    Die Fragen 4 und 5 in der Rechtssache 231/87 und die Fragen 2 a und d in der Rechtssache 129/88 betreffen im übrigen insbesondere das Problem, ob die Mitgliedstaaten diese Kriterien nur in ihre nationalen Rechtsvorschriften übernehmen müssen oder ob sie die quantitativen Grenzen festlegen müssen, die sich daraus ergeben.

    Ich bin auch nicht überzeugt, daß der Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 1988 in der Rechtssache 102/86 (Apple and Pear Development Council, Slg. 1988, 1443), den die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen in der Rechtssache 129/88 zur Unterstützung der von ihr im Rahmen der Rechtssache 231/87 vorgeschlagenen Kriterien angebracht hat, im vorliegenden Fall unbedingt einschlägig ist.

    Die Fragen 4 und 5 der Commissione tributaria di secondo grado Piacenza (Rechtssache 231/87) und die Frage 2 der Commissione tributaria di primo grado Piacenza (Rechtssache 129/88) betreffen die Art, in der die Mitgliedstaaten die Bestimmungen des Artikels 4 Absatz 5 in nationales Recht umzusetzen hatten.

    89. c) Waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihre Steuervorschriften das Kriterium der "größeren Wettbewerbsverzerrungen" aufzunehmen (Frage 4 in der Rechtssache 231/87), oder waren sie verpflichtet, die Tätigkeiten, die den Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, nicht der Steuer zu unterwerfen, wenn sie nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen, und dabei die notwendigen quantitativen Grenzen festzusetzen (Frage 2 c in der Rechtssache 129/88)?.

    d) Sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, in ihre Steuervorschriften das Kriterium des "nicht unbedeutenden Umfangs" bestimmter Tätigkeiten aufzunehmen (Frage 5 in der Rechtssache 231/87), oder sind sie verpflichtet, eine untere Besteuerungsgrenze für die in Anhang D aufgeführten Tätigkeiten festzusetzen (Frage 2 d) in der Rechtssache 129/88)?.

  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    24 Insoweit ist erstens daran zu erinnern, dass Artikel 4 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Sechsten Richtlinie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleisten soll, der es insbesondere verbietet, dass gleichartige und deshalb miteinander im Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-498/03, Kingscrest Associates und Montecello, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 41), und dass diese Bestimmung den Fall betrifft, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts, d. h. im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung, Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die - im Wettbewerb mit ihnen - auch von Privaten nach einer privatrechtlichen Regelung oder auf der Grundlage einer behördlichen Genehmigung ausgeübt oder erbracht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Slg. 1989, 3233, Randnr. 22).

    25 Diese Bestimmung sieht eine Ausnahme von der Regel, dass die Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Tätigkeiten oder Leistungen, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben oder erbringen, als Nichtsteuerpflichtige behandelt werden, vor, sofern eine solche Behandlung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde (Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnr. 22).

    30 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, entspricht Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie den Kriterien der unmittelbaren Wirkung, da darin die Einrichtungen und Tätigkeiten, für die die Regel der Behandlung als Nichtsteuerpflichtige gilt, klar bezeichnet sind (Urteil Comune di Carpaneto Piacentino u. a., Randnrn. 31 und 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Die Frage, ob eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt tätig wird und demgemäß als Nichtsteuerpflichtige i.S. der Richtlinie anzusehen ist, beantwortet sich nach den rechtlichen Regelungen des nationalen Rechts (so schon EuGH, Urteil vom 17.10.1989 - 231/87 und 129/88 -, Slg 1989, 3233-3281, juris Rdnr. 16 zu dem mit Art. 13 Abs. 1 Unterabsatz 1 identischen Art. 4 Abs. 5 Unterabsatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG; EuGH, Urteil vom 14.12.2000 - C-446/98 -(Fazenda Publica), DVBl. 2001, 445, juris Rdnr. 21 zu Art. 13 Abs. 1 Unterabsatz 1).

    Denn für die Erfüllung dieses Kriteriums ist maßgebend, dass die öffentliche Einrichtung "im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung" im Sinne einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung tätig wird und damit nicht unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen handelt wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer (EuGH, Urteil vom 17.10.1989 a.a.O. juris Rdnr. 15/16; EuGH, Urteil vom 14.12.2000, a.a.O. juris Rdnr. 17 und 22).

    Denn nur in diesem Fall tätigen die öffentliche Einrichtung einerseits und der private Wirtschaftsunternehmer andererseits "gleichartige Umsätze", deren mehrwertsteuerrechtliche Gleichbehandlung schon aus Gründen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität erforderlich ist (EuGH, Urteil vom 17.10.1989 a.a.O. Rdnr. 22 und Urteil vom 19.01.2017, a.a.O. Rdnrn. 39 und 41; EuGH, Urteil vom 16.09.2008 - C-288/07 - (Isle of Wight Council u.a.), Slg. 2008, I-7203-7244, juris Rdnrn. 38-42 und 64).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 soll damit sicherstellen, dass bestimmte Arten von wirtschaftlichen Tätigkeiten, deren Bedeutung sich aus ihrem Gegenstand ergibt, nicht deshalb von der Mehrwertsteuer befreit werden, weil sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübt werden (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1989, Comune di Carpaneto Piacentino u. a., 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Randnr. 26).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 70/05

    Unternehmereigenschaft einer Industriekammer und Handelskammer

  • EuGH, 19.01.2017 - C-344/15

    National Roads Authority - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 17/08

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei Einsatz eines mit Werbeaufdrucken

  • BFH, 22.09.2005 - V R 28/03

    Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-4/89

    Comune di Carpaneto Piacentino u. a. gegen Ufficio provinciale imposta sul valore

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 33/94

    Gemeinde - Verpachtung von Räumen - Nichtunternehmerische Tätigkeit -

  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

  • BFH, 20.12.2007 - V R 70/05

    Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die

  • BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers

  • BFH, 08.01.1998 - V R 32/97

    Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig

  • EuGH, 25.03.2010 - C-79/09

    Kommission / Niederlande

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 33/94

    Vorsteuerabzug - Optionsrecht - Steuerbefreite Tätigkeit

  • BFH, 03.11.2005 - V R 61/03

    Umfasst die Lieferung von Wasser auch das Legen von Leitungen unter Einschluss

  • FG Niedersachsen, 19.02.2004 - 5 K 99/00

    Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts trotz nach

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

  • BFH, 21.06.2001 - V R 80/99

    Umsatzsteuerpflicht von Grabpflegeleistungen

  • BFH, 22.10.2009 - V R 33/08

    Zu Zuordnungsentscheidungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Bloße

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-108/14

    Larentia + Minerva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

  • FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer

  • FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02

    Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft;

  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 6658/03

    Die Hochschule als Unternehmerin?

  • EuGH, 06.02.1997 - C-247/95

    Finanzamt Augsburg-Stadt / Marktgemeinde Welden

  • BFH, 01.07.2004 - V R 64/02

    USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark

  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-612/21

    Gmina O. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 12.06.2008 - C-462/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2017 - C-616/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04

    Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der

  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 15.05.1990 - C-4/89

    Comune di Carpaneto Piacentino u.a. / Ufficio provinciale imposta sul valore

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00

    Kügler

  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

  • BFH, 10.12.1992 - V R 3/88

    Öffentlich-rechtliches Gemeindeparkhaus als Gewerbebetrieb

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13

    Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2017 - C-326/15

    DNB Banka - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 65/95

    Vermietung von Strandhäusern durch Gemeinde

  • FG Köln, 23.02.2000 - 4 K 3030/95

    Unternehmereigenschaft der Deutschen Bundespost Telekom

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

  • FG Niedersachsen, 23.07.1998 - V 333/91

    Abziehbarkeit von Umsatzsteuer als Vorsteuer; Lieferungen und sonstige Leistungen

  • EuGH, 12.09.2000 - C-408/97

    Kommission / Niederlande

  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95

    Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen

  • FG Münster, 11.02.2003 - 5 K 3018/01

    Verpachtung von Eigenjagdbezirken durch juristische Personen des öffentlichen

  • BFH, 31.05.1994 - V B 136/93

    Vermietung gewerblicher Räume - Abzug von Vorsteuer wegen eines Umbaus von Räumen

  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

  • FG München, 30.01.2008 - 14 K 161/07

    Unternehmerische Tätigkeit einer Kommune durch den Einsatz eines Werbemobils

  • FG Düsseldorf, 15.11.1995 - 5 K 5395/92

    Abgrenzung zwischen unternehmerischer und hoheitlicher Betätigung; Deutsche

  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 12.09.2000 - C-260/98

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-246/08

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Mehrwertsteuer - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2013 - C-425/12

    Portgás

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Mehrwertsteuer - Tätigkeiten einer Einrichtung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-45/01

    Dornier

  • FG München, 23.07.2008 - 3 K 4255/04

    Kein Vorsteuerabzug für die Kosten der Entsorgung von sog. Fehleinwürfen in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-169/00

    Kommission / Finnland

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2000 - C-276/98

    Kommission / Portugal

  • FG Brandenburg, 19.03.1997 - 1 K 1491/95

    Steuerliche Behandlung der Abfall- und Abwasserentsorgung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-468/93

    Gemeente Emmen gegen Belastingdienst Grote Ondernemingen.

  • BFH, 16.12.1992 - V B 74/92

    Nichtzulasungsbeschwerdemit der Behauptung der grundsätzlichen Bedeutung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-188/89

    A. Foster u. a. gegen British Gas plc. - Gleichbehandlung von männlichen und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1998 - C-127/97

    Willi Burstein gegen Freistaat Bayern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-408/97

    Kommission / Niederlande

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-364/92

    SAT Fluggesellschaft mbH gegen Eurocontrol.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1990 - C-100/89

    Peter Kaefer und Andréa Procacci gegen Französischer Staat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1997 - C-253/96

    Helmut Kampelmann u. a. gegen Landschaftsverband Westfalen-Lippe (C-253/96 bis

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-260/98

    Kommission / Griechenland

  • BFH, 24.02.1994 - V R 25/92

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Personalgestellung im Rahmen eines Betriebes

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla gegen Recaudadores de Tributos de las Zonas primera y

  • FG Hessen, 20.10.1997 - 6 V 3557/97

    Option zur Umsatzsteuer gem. § 9 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bei Vermietung

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-247/95

    Finanzamt Augsburg-Stadt gegen Marktgemeinde Welden. - Sechste

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