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   EuGH, 15.10.2002 - C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-251/99 P, C-252/99 P, C-254/99 P   

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https://dejure.org/2002,126
EuGH, 15.10.2002 - C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-251/99 P, C-252/99 P, C-254/99 P (https://dejure.org/2002,126)
EuGH, Entscheidung vom 15.10.2002 - C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-251/99 P, C-252/99 P, C-254/99 P (https://dejure.org/2002,126)
EuGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P, C-251/99 P, C-252/99 P, C-254/99 P (https://dejure.org/2002,126)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Montedison / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Elf Atochem / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Degussa / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    ICI / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Limburgse Vinyl Maatschappij u.a. / Kommission

    EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 15; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 10 § 1 und 32 § 1
    1. Gericht - Organisation - Zusammensetzung der Kammern - Abwesenheit oder Verhinderung eines Richters - Dauerhafter oder vorübergehender Charakter - Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    Limburgse Vinyl Maatschappij u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. Gericht - Organisation - Zusammensetzung der Kammern - Abwesenheit oder Verhinderung eines Richters - Dauerhafter oder vorübergehender Charakter - Unbeachtlich; (EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 15; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 10 § 1 und 32 § 1); 2. ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gericht - Organisation - Zusammensetzung der Kammern - Abwesenheit oder Verhinderung eines Richters - Dauerhafter oder vorübergehender Charakter - Unbeachtlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (363)Neu Zitiert selbst (61)

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Auf Rechtsmittel der Kommission hob der Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P (Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, im Folgenden: Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Unter diesen Umständen wurde die Kommission durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Sodann habe es jedoch in den Randnummern 97 und 98 des angefochtenen Urteils die Ansicht vertreten, dass aufgrund der Nichtigerklärung der Entscheidung PVC I durch die Entscheidung PVC II gegen die Klägerinnen keine zweite Sanktion für ein und dieselbe Zuwiderhandlung verhängt worden sei und dass die Kommission nicht zweimal Ermittlungen wegen ein und desselben Sachverhalts gegen die Klägerinnen durchgeführt habe, da im Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Diese Auslegung werde durch Artikel 4 Absatz 1 des inzwischen in Kraft getretenen Protokolls Nr. 7 zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) bestätigt, der laute: "Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz oder dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates erneut vor Gericht gestellt oder bestraft werden." Die Rechtsmittelführerinnen seien durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Genau dies sei hier der Fall, denn nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Vor dem Gericht haben die Rechtsmittelführerinnen im Wesentlichen vorgetragen, auch wenn der im Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Hierzu hat die Prüfung des Vorbringens zur Verletzung der Rechtskraft in den Randnummern 41 bis 53 des vorliegenden Urteils ergeben, dass die Nichtigerklärung der Entscheidung PVC I durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15.

    Montedison führt aus, die Entscheidung PVC I könne keine vorherige Unterbrechungshandlung darstellen, da sie durch das Urteil des Gerichtshofes vom 15.

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Zur Begründetheit hat das Gericht in Randnummer 417 des angefochtenen Urteils die Ansicht vertreten, der Klagegrund sei dahin zu verstehen, dass mit ihm ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts geltend gemacht werde, der Schutz gegen willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder natürlichen oder juristischen Person gewährleiste (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19; Urteile vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 85/87, Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnr. 30, und 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16).

    In Randnummer 421 des angefochtenen Urteils hat es aber gerade festgestellt, dass die aufgrund eines bloßen Auftrags durchgeführten Nachprüfungen auf der freiwilligen Mitarbeit der Unternehmen beruhten (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 31, Dow Benelux/Kommission, Randnr. 42, und Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Randnr. 28).

    Dies verstoße gegen die Rechtsprechung im Urteil Dow Benelux/Kommission und in den Urteilen vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91 (Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785) und vom 19. Mai 1994 in der Rechtssache C-36/92 P (SEP/Kommission, Slg. 1994, I-1911).

    Dazu ist zu bemerken, dass nach den Artikeln 20 Absatz 1 und 14 Absätze 2 und 3 der Verordnung Nr. 17 die im Laufe der Nachprüfungen erlangten Kenntnisse zu keinen anderen als den im Prüfungsauftrag oder in der Nachprüfungsentscheidung angegebenen Zwecken verwertet werden dürfen (Urteil Dow Benelux/Kommission, Randnr. 17).

    Dieses Erfordernis soll neben dem in Artikel 20 der Verordnung Nr. 17 ausdrücklich genannten Berufsgeheimnis die Verteidigungsrechte der Unternehmen schützen (vgl. Urteil Dow Benelux/Kommission, Randnr. 18), die zu den tragenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehören und auch in Artikel 6 EMRK verankert sind.

    Diese Rechte würden in schwerwiegender Weise beeinträchtigt, wenn die Kommission gegenüber den Unternehmen Beweise anführen könnte, die in keinem Zusammenhang mit Gegenstand und Zweck der Nachprüfung stehen, bei der sie sie erlangt hat (Urteil Dow Benelux/Kommission, Randnr. 18).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass es der Kommission verwehrt wäre, ein Untersuchungsverfahren einzuleiten, um Informationen, die sie bei einer früheren Nachprüfung zufällig erlangt hat, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen oder zu vervollständigen, wenn diese Informationen einen Hinweis auf Verhaltensweisen liefern, die gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages verstoßen (Urteil Dow Benelux/Kommission, Randnr. 19).

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht nach einem zutreffenden Hinweis auf diese vom Gerichtshof im Urteil Dow Benelux/Kommission herausgearbeiteten Grundsätze, die nicht im Widerspruch zu den von DSM angeführten Urteilen Asociación Española de Banca Privada u. a. (Randnr. 43) und SEP/Kommission (Randnr. 29) stehen, in Randnummer 474 des angefochtenen Urteils festgestellt, dass die Kommission die in einem anderen Verfahren erlangten Unterlagen nicht von Amts wegen in das vorliegende Verfahren eingeführt, sondern diese Unterlagen im Rahmen von insbesondere PVC betreffenden Prüfungsaufträgen erneut angefordert habe.

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Am 24. März 1988 eröffnete die Kommission gegen 14 PVC-Hersteller von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17. Am 5. April 1988 übersandte sie diesen Unternehmen eine Mitteilung der Beschwerdepunkte gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze (1) und (2) der Verordnung Nr. 17 (ABl. 1963, Nr. 127, S. 2268).

    Das Gericht habe in Randnummer 96 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass die Kommission gegen ein Unternehmen wegen eines Verhaltens, zu dem das Gericht oder der Gerichtshof bereits festgestellt habe, dass die Kommission dessen Wettbewerbswidrigkeit nachgewiesen oder nicht nachgewiesen habe, keine Ermittlungen nach den Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft führen oder eine Geldbuße verhängen dürfe.

    Montedison trägt vor, gemäß den Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 hätte die Kommission vor Erlass der Entscheidung PVC II, bei der es sich um eine neue Entscheidung handele, auch wenn ihr Inhalt dem der Entscheidung PVC I entspreche, ein neues Verwaltungsverfahren, beginnend mit einer neuen Mitteilung der Beschwerdepunkte, einleiten müssen.

    Weiter hat es in Randnummer 247 des angefochtenen Urteils zu Recht festgestellt, dass die Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und 4 der Verordnung Nr. 99/63, mit denen dieser Grundsatz durchgeführt werde, die Kommission verpflichteten, in ihrer Endentscheidung nur die Beschwerdepunkte in Betracht zu ziehen, zu denen die beteiligten Unternehmen und Unternehmensvereinigungen sich äußern konnten.

    Damit hat es den tragenden Grundsatz der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht durch die Bestimmungen des abgeleiteten Rechts in den Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 eingeschränkt, sondern nur den Inhalt dieses Grundsatzes im Bereich des Wettbewerbsrechts zutreffend wiedergegeben.

    Dazu ist festzustellen, dass die Forderung nach einem Recht auf Stellungnahme zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit des Erlasses einer neuen Entscheidung nach der Nichtigerklärung der Entscheidung PVC I über den Bereich der Ausübung der Verteidigungsrechte hinausgeht, der durch die Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 ausgestaltet wurde und sich auf Fragen zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den von der Kommission zur Stützung ihrer Behauptung des Vorliegens einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht herangezogenen Unterlagen beschränkt (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 11).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Artikel 1 der Verordnung Nr. 99/63 lautet: "Bevor die Kommission den Beratenden Ausschuss für Kartell- und Monopolfragen anhört, nimmt sie eine Anhörung nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 vor.".

    Im Einklang mit den Artikeln 10 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 und 1 der Verordnung Nr. 99/63 schloss die Entscheidung PVC II somit ein Verfahren zur Feststellung von Verstößen gegen Artikel 85 EG-Vertrag ab, und ihr waren die vorgesehenen Anhörungen der Unternehmen und die Stellungnahme des Beratenden Ausschusses vom 1. Dezember 1988 vorausgegangen.

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Sie werfen dem Gericht zunächst vor, in den Randnummern 447 und 449 des angefochtenen Urteils zum Umfang des von ihnen geltend gemachten Rechts ebenso entschieden zu haben wie im Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 und 35) und damit den Schutz dieses Rechts geringer bewertet zu haben, als dies in der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geschehen sei.

    Im Urteil Orkem/Kommission wurde somit unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts, deren integraler Bestandteil die Grundrechte sind und in deren Licht alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen sind, das Recht eines Unternehmens anerkannt, von der Kommission im Rahmen von Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 nicht gezwungen zu werden, seine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung zuzugeben (vgl. Urteil Orkem/Kommission, Randnrn. 28, 38 a. E. und 39).

    Das Urteil Orkem/Kommission und die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stimmen jedoch darin überein, dass auf den Verdächtigen Zwang ausgeübt worden sein muss, um von ihm bestimmte Informationen zu erlangen, und dass geprüft werden muss, ob das Recht, um das es in diesen Entscheidungen geht, tatsächlich beeinträchtigt wurde.

    Das Gericht hat ausgeführt, es sei unstreitig, dass die in diesen Entscheidungen enthaltenen Fragen, die von den Klägerinnen beanstandet würden, mit denen übereinstimmten, die der Gerichtshof im Urteil Orkem/Kommission für nichtig erklärt habe, so dass auch sie rechtswidrig seien.

    Folglich ist auch die gegen die Entscheidungen über die Anforderung von Auskünften gerichtete Rüge zurückzuweisen, ohne dass geklärt zu werden braucht, ob das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, als es in den Randnummern 446 bis 449 des angefochtenen Urteils unter Bezugnahme auf das Urteil Orkem/Kommission zu dem Ergebnis kam, dass solche Entscheidungen nur insofern rechtswidrig seien, als eine Frage das Unternehmen verpflichten würde, Antworten zu erteilen, durch die es eine Zuwiderhandlung eingestehen müsste.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    betreffend Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94 (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von M. H. van der Woude, avocat (C-238/99 P und C-244/99 P), R. M. Morresi, avvocato (C-245/99 P und C-251/99 P), E. Morgan de Rivery, avocat (C-247/99 P), Rechtsanwalt A. Böhlke (C-250/99 P und C-252/99 P) und D. Lloyd-Jones, QC (C-254/99 P), Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Limburgse Vinyl Maatschappij NV (im Folgenden: LVM), die DSM NV und die DSM Kunststoffen BV, die Montedison SpA (im Folgenden: Montedison), die Elf Atochem SA (im Folgenden: Elf Atochem), die Degussa AG (im Folgenden: Degussa), vormals Degussa-Hüls AG, davor Hüls AG (im Folgenden: Hüls), die Enichem SpA (im Folgenden: Enichem), die Wacker-Chemie GmbH (im Folgenden: Wacker-Chemie) und die Hoechst AG (im Folgenden: Hoechst) sowie die Imperial Chemical Industries plc (im Folgenden: ICI) haben mit Rechtsmittelschriften, die zwischen dem 24. Juni und dem 8. Juli 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94 (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht u. a. die in der Entscheidung 94/599/EG der Kommission vom 27. Juli 1994 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 des EG-Vertrags (IV/31.865, PVC) (ABl. L 239, S. 14, im Folgenden: Entscheidung PVC II) gegen Elf Atochem und ICI verhängten Geldbußen herabgesetzt und die Klagen der Rechtsmittelführerinnen auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung im Übrigen abgewiesen hat.

    2. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94 (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission) wird insoweit aufgehoben, als es - das von der Montedison SpA auf eine Verletzung ihres Rechts auf Einsicht in die Akten der Kommission gestützte neue Vorbringen zurückweist; - nicht auf das Vorbringen der Montedison SpA eingeht, dass die Befugnis zur Verhängung von Sanktionen nach der Entscheidung der Kommission endgültig auf den Gemeinschaftsrichter übergehe.

  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Zur Begründetheit hat das Gericht in Randnummer 417 des angefochtenen Urteils die Ansicht vertreten, der Klagegrund sei dahin zu verstehen, dass mit ihm ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts geltend gemacht werde, der Schutz gegen willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder natürlichen oder juristischen Person gewährleiste (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19; Urteile vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 85/87, Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnr. 30, und 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16).

    In Randnummer 421 des angefochtenen Urteils hat es aber gerade festgestellt, dass die aufgrund eines bloßen Auftrags durchgeführten Nachprüfungen auf der freiwilligen Mitarbeit der Unternehmen beruhten (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 31, Dow Benelux/Kommission, Randnr. 42, und Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Randnr. 28).

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Dies ergebe sich aus dem Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749).

    Das Urteil Alpha Steel/Kommission, auf das sich die Rechtsmittelführerin berufen hat, ist für die hier in Rede stehende Situation nicht relevant.

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Juni 1994 nur gemäß Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG) - wonach das Organ, dem ein für nichtig erklärtes Handeln zur Last fällt, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergebenden Maßnahmen zu ergreifen hat - verpflichtet, die tatsächlich festgestellte Rechtswidrigkeit in dem Akt zu beseitigen, der an die Stelle des für nichtig erklärten Aktes treten soll (in diesem Sinne auch Urteil vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 28).

    Insoweit hat das Gericht, gestützt auf die ständige Rechtsprechung, nach der in den Gründen eines Nichtigkeitsurteils zum einen die genaue Bestimmung anzugeben ist, die als rechtswidrig angesehen wird, und sie zum anderen die spezifischen Gründe der im Tenor festgestellten Rechtswidrigkeit erkennen lassen müssen (Urteil Asteris u. a./Kommission, Randnr. 27, und Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-415/96, Spanien/Kommission, Slg. 1998, I-6993, Randnr. 31), in Randnummer 184 des angefochtenen Urteils zu Recht die Ansicht vertreten, dass zur Bestimmung der Tragweite des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Juni 1994 die Gründe dieses Urteils heranzuziehen seien.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Das Gericht hat in Randnummer 246 des angefochtenen Urteils zu Recht darauf hingewiesen, dass die Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder zu Zwangsgeldern führen könnten, einen fundamentalen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstelle, der auch in einem Verwaltungsverfahren beachtet werden müsse (Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 9).

    Dazu ist festzustellen, dass die Forderung nach einem Recht auf Stellungnahme zur Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit des Erlasses einer neuen Entscheidung nach der Nichtigerklärung der Entscheidung PVC I über den Bereich der Ausübung der Verteidigungsrechte hinausgeht, der durch die Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 ausgestaltet wurde und sich auf Fragen zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den von der Kommission zur Stützung ihrer Behauptung des Vorliegens einer Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht herangezogenen Unterlagen beschränkt (Urteil Hoffmann-La Roche/Kommission, Randnr. 11).

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
    Insoweit ist jedoch festzustellen, dass das Gericht in Randnummer 120 des angefochtenen Urteils zu Recht darauf hingewiesen hat, dass es bereits in Randnummer 53 seines Urteils SCK und FNK/Kommission Folgendes entschieden habe: - Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gemeinschaftsrichter zu sichern hat (vgl. insbesondere Gutachten 2/94 vom 28. März 1996, Slg. 1996, I-1759, Randnr. 33, und Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95, Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 14).

    - Der EMRK kommt insoweit eine besondere Bedeutung zu (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und Urteil Kremzow, Randnr. 14).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • EuGH, 12.11.1998 - C-415/96

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94

    Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und

  • EKMR, 06.10.1976 - 7317/75

    LYNAS c. SUISSE

  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

  • EGMR, 16.12.1992 - 13071/87

    EDWARDS c. ROYAUME-UNI

  • EGMR, 22.04.1992 - 12351/86

    VIDAL c. BELGIQUE

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

  • EGMR, 28.03.1990 - 11968/86

    B. ./. Österreich

  • EGMR, 10.07.1984 - 8990/80

    GUINCHO c. PORTUGAL

  • EGMR, 13.07.1983 - 8737/79

    Zimmermann und Steiner ./. Schweiz

  • EGMR, 10.12.1982 - 8304/78

    CORIGLIANO v. ITALY

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • EGMR, 27.06.1968 - 1936/63

    Neumeister ./. Österreich

  • EGMR, 27.06.1968 - 2122/64

    Wemhoff ./. Deutschland

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

  • EGMR, 16.07.1971 - 2614/65

    RINGEISEN v. AUSTRIA

  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

  • EuGH, 13.11.2001 - C-430/00

    Dürbeck / Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuGH, 16.11.2000 - C-282/98

    Enso Española / Kommission

  • EuGH, 28.11.1996 - C-277/95

    Lenz / Kommission

  • EuGH, 10.06.1997 - C-392/95

    Parlament / Rat

  • EuGH, 04.03.1999 - C-119/97

    Ufex u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 14.03.1996 - C-31/95

    Del Plato / Kommission

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 19.05.1994 - C-36/92

    SEP / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 15.07.1970 - 45/69

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 23.10.1974 - 17/74

    Transocean Marine Paint Association / Kommission

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

  • EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuGH, 19.02.1991 - C-281/89

    Italien / Kommission

  • RG, 17.02.1887 - 99/87

    1. Ist der zur Anstiftung oder Hilfeleistung erforderliche Dolus bei demjenigen

  • EuGH, 26.04.1988 - 99/86
  • EuGH, 26.04.1988 - 193/86
  • EuGH, 26.04.1988 - 215/86
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 01.07.1994 - T-106/89

    Norsk Hydro / Kommission

  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Diese Auslegung von Art. 21 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts gilt auch für die Voraussetzungen der Zulässigkeit der Erwiderung, die nach Art. 47 § 1 der Verfahrensordnung die Klageschrift ergänzen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. April 1999, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931, Randnr. 40, in diesem Punkt nicht aufgehoben durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375).
  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

    Wie die Klägerin zu Recht vorträgt, ist die Kommission verpflichtet, den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer zu beachten, der in Art. 41 der Charta verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 179, und vom 5. Juni 2012, 1mperial Chemical Industries/Kommission, T-214/06, EU:T:2012:275, Rn. 285).

    Die Pflicht, Verwaltungsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen, stellt nämlich einen allgemeinen Rechtsgrundsatz dar, der u. a. von Art. 41 Abs. 1 der Charta übernommen wird (Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 167, vom 11. April 2006, Angeletti/Kommission, T-394/03, EU:T:2006:111, Rn. 162, und vom 7. Juni 2013, 1talien/Kommission, T-267/07, EU:T:2013:305, Rn. 61).

    Nach der Rechtsprechung ist die Angemessenheit der Verfahrensdauer anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens des Klägers und der zuständigen Behörden, zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 187 und 188).

    Insoweit ist festzustellen, dass die Pflicht zur Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer für jeden Abschnitt eines Verfahrens sowie das Verfahren insgesamt gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 230 und 231, und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:256, Nr. 239).

    Insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts verbietet der Grundsatz ne bis in idem im Prinzip, dass ein Unternehmen wegen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, in Bezug auf das es in einer früheren, nicht mehr anfechtbaren Entscheidung mit einer Sanktion belegt oder für nicht verantwortlich erklärt wurde, erneut verurteilt oder verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 59, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, EU:T:2009:236, Rn. 178).

    Die Anwendung des Grundsatzes ne bis in idem setzt u. a. voraus, dass über das Vorliegen der Zuwiderhandlung entschieden oder die Rechtmäßigkeit ihrer Würdigung geprüft wurde (Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 60).

    - oder - falls die in der ersten Entscheidung verneinte Verantwortlichkeit in der zweiten Entscheidung bejaht wird - eine erste Sanktion verhängt wird (Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 61).

    Dagegen steht der Grundsatz ne bis in idem einer Wiederaufnahme von Verfolgungsmaßnahmen, die das gleiche wettbewerbswidrige Verhalten betreffen, nicht entgegen, wenn eine erste Entscheidung aus formalen Gründen ohne materielle Beurteilung des zur Last gelegten Sachverhalts für nichtig erklärt wurde; die Nichtigerklärung stellt dann keinen "Freispruch" im strafrechtlichen Sinne dar (Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 62, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, EU:T:2009:236, Rn. 190).

    In einem solchen Fall kommen die in der neuen Entscheidung verhängten Sanktionen nicht zu denen in der für nichtig erklärten Entscheidung hinzu, sondern ersetzen diese (Urteile vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 62, und vom 1. Juli 2009, ThyssenKrupp Stainless/Kommission, T-24/07, EU:T:2009:236, Rn. 190).

    Unter diesen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Kommission die Klägerin durch den Erlass des angefochtenen Beschlusses zweimal wegen desselben Sachverhalts mit Sanktionen belegt oder verfolgt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 63).

    Was den Grundsatz der angemessenen Verfahrensdauer betrifft, so wird diese nicht im Voraus abstrakt für sämtliche möglicherweise betroffenen Verfahren festgelegt oder bestimmt, sondern sie ist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Klägerin und der zuständigen Behörden, zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 187 und 188).

    Nach der Rechtsprechung verhindert das Ruhen der Verjährung, dass die Verfolgung von Zuwiderhandlungen durch die Einleitung von Verfahren beeinträchtigt wird, deren Ablauf die Kommission nicht steuern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 144).

    Somit betrifft Art. 25 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/2003 Fälle, in denen die Untätigkeit der Kommission nicht auf mangelnden Bemühungen ihrerseits beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 144).

  • EuG, 12.06.2014 - T-286/09

    Klage von Intel gegen Milliarden-Bußgeld durch EU-Kommission wegen Missbrauch der

    Nach der Rechtsprechung zu Art. 81 EG reicht es aus, dass das von dem Organ angeführte Indizienbündel bei seiner Gesamtwürdigung dieser Anforderung genügt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Rn. 513 bis 523).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Degussa / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Degussa AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
    Am 24. März 1988 eröffnete die Kommission gegen 14 PVC-Hersteller von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17. Am 5. April 1988 übermittelte sie allen diesen Unternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte.

    Eine solche Verpflichtung sehen weder die Verordnung Nr. 17 noch die Verordnung Nr. 99/63 vor.

  • EuG, 18.12.1992 - T-10/92

    Cimenteries CBR SA u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
    14: - Urteil vom 18. Dezember 1992 in den Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (Slg. 1992, II-2667, Randnr. 47).
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
    19: - Urteile Solvay/Kommission und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    9 und 11, vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 75, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 315).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Das Gericht hat in Rn. 416 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass die Kommission bei der Berechnung des Betrags der wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verhängten Geldbuße ihrer Begründungspflicht genügt, wenn sie in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglichten, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln; sie ist nicht verpflichtet, Zahlenangaben zur Berechnungsweise der Geldbuße zu machen (vgl. Urteile Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:627, Rn. 43 bis 46; Sarrió/Kommission, C-291/98 P, EU:C:2000:631, Rn. 73 bis 76, sowie Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 463 bis 464).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Zudem stellt ein mehrere Unternehmen betreffender Wettbewerbsbeschluss, obgleich er in Form eines einzigen Beschlusses abgefasst und veröffentlicht worden ist, ein Bündel von Einzelbeschlüssen dar, mit denen gegenüber jedem der Unternehmen, die Adressaten des Beschlusses sind, festgestellt wird, welche Zuwiderhandlung oder Zuwiderhandlungen es begangen hat, und diesem gegebenenfalls eine Geldbuße auferlegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 49, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 100).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nicht hingenommen werden, dass Unternehmen die Wirkungen von Rechtsvorschriften, die sie für allzu ungünstig halten, unter dem Vorwand, dass durch sie ein Ungleichgewicht zu ihren Lasten geschaffen worden sei, zu neutralisieren versuchen, indem sie Kartelle abschließen, die diese Nachteile korrigieren sollen (Urteil vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 487 und 488).

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Wacker-Chemie GmbH und Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
    11: - Vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den Rechtssachen C-280/99 P, C-281/99 P und C-282/99 P (Moccia Irma u. a./Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 78).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
    18: - Urteil vom 2. März 1994 in der Rechtssache C-53/92 P (Hilti/Kommission, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
    6: - T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89, Slg. 1992, II-315.7: - C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555.8: - T-305/94, T-306/94, T-307/94, T-313/94, T-314/94, T-315/94, T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Slg. 1999, II-931.9: - Die Kommission führt hierzu die Urteile vom 5. Juli 1992 in der Rechtssache T-26/90 (Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789, Randnr. 37) (Amtsantritt eines Richters am Gerichtshof), vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 10) (Tod), vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-232/95 (Cecom/Rat, Slg. 1998, II-2679, Randnr. 13) (Ernennung zum Generalanwalt beim Gerichtshof) und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-134/94 (NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 38) (Ablauf der Amtszeit) an.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    9 und 11, vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235, Randnr. 75, und vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 315).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-295/12

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España

    Das Gericht hat in Rn. 416 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei darauf hingewiesen, dass die Kommission bei der Berechnung des Betrags der wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verhängten Geldbuße ihrer Begründungspflicht genügt, wenn sie in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglichten, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln; sie ist nicht verpflichtet, Zahlenangaben zur Berechnungsweise der Geldbuße zu machen (vgl. Urteile Weig/Kommission, C-280/98 P, EU:C:2000:627, Rn. 43 bis 46; Sarrió/Kommission, C-291/98 P, EU:C:2000:631, Rn. 73 bis 76, sowie Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 463 bis 464).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Zudem stellt ein mehrere Unternehmen betreffender Wettbewerbsbeschluss, obgleich er in Form eines einzigen Beschlusses abgefasst und veröffentlicht worden ist, ein Bündel von Einzelbeschlüssen dar, mit denen gegenüber jedem der Unternehmen, die Adressaten des Beschlusses sind, festgestellt wird, welche Zuwiderhandlung oder Zuwiderhandlungen es begangen hat, und diesem gegebenenfalls eine Geldbuße auferlegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 1999, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., C-310/97 P, EU:C:1999:407, Rn. 49, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 100).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich nicht hingenommen werden, dass Unternehmen die Wirkungen von Rechtsvorschriften, die sie für allzu ungünstig halten, unter dem Vorwand, dass durch sie ein Ungleichgewicht zu ihren Lasten geschaffen worden sei, zu neutralisieren versuchen, indem sie Kartelle abschließen, die diese Nachteile korrigieren sollen (Urteil vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, EU:T:2005:298, Rn. 81; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 487 und 488).

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   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Enichem / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Enichem SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99
    14: - Vgl. Nr. 53 der Entscheidung PVC II. 15: - Urteil vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89 (Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99
    21: - Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-291/98 P (Slg. 2000, I-9991, Randnr. 89).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-251/99
    19: - Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P (Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 43).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    DSM NV und DSM Kunststoffen BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (54)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99
    Am 24. März 1988 eröffnete die Kommission gegen 14 PVC-Hersteller von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17. Am 5. April 1988 übermittelte sie allen diesen Unternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über dieAnhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte.

    Entgegen der Begründung in den Randnummern 261 bis 264 des angefochtenen Urteils könne der fundamentale Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte durch die Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 nicht begrenzt und erst recht nicht eingeschränkt werden, da allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Vorrang vor dem abgeleiteten Recht hätten.

    Eine solche Verpflichtung sehen weder die Verordnung Nr. 17 noch die Verordnung Nr. 99/63 vor.

    Wie wir gesehen haben, findet diese Ansicht in den Verordnungen Nrn. 17 und 99/63 keine Stütze, da die Unternehmen danach nur Gelegenheit erhalten müssen, sich zu den an sie gerichteten Beschwerdepunkten, nicht aber zu jedem neuen Umstand zu äußern.

    Der Hinweis des Gerichts auf Artikel 1 der Verordnung Nr. 99/63 und das Urteil Hoechst/Kommission(27) liege neben der Sache.

    Dies wird im Übrigen durch die Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 99/63 bestätigt, wonach die Kommission nach Anhörung des Ausschusses weiter ermitteln kann.

  • EuGH, 18.10.1989 - 27/88

    Solvay / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99
    Die Rechtsmittelführerin bezieht sich auch auf den Grundsatz der Waffengleichheit, den das Gericht in Randnummer 1012 des angefochtenen Urteils unter Hinweis auf das Urteil Solvay/Kommission angeführt hat.

    39: - Orkem/Kommission (Randnrn. 34 a. E. und 35) und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 27/88 (Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355).

    42: - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnrn. 60 und 68) und ICI/Kommission (Randnrn. 70 und 78).

    43: - Urteile Solvay/Kommission, Randnr. 98, und ICI/Kommission, Randnr. 108.44: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Edwards vom 16. Dezember 1992, Serie A Nr. 247 B, Randnr. 36; Europäische Kommission für Menschenrechte, 6. Oktober 1977, Lynas/Schweiz, Beschwerde Nr. 7317/75, Annuaire de la convention européenne des droits de l'homme, S. 413.45: - Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P (Slg. 1999, I-4250, Randnr. 80).

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99
    Unabhängig von der Frage, ob dieses Bestreiten zulässig war, ist die Feststellung des Gerichts jedoch nur die zwangsläufige Folge der Feststellung in Randnummer 452, wonach die Unternehmen die nach dem Urteil Orkem/Kommission unzulässigen Fragen entweder nicht beantwortet oder die in ihnen enthaltenen Tatsachen bestritten hätten, was die Rechtsmittelführerin im Übrigen im Rechtsmittelverfahren zu bestätigen scheint.

    Die Rechtsmittelführerin macht geltend, dass das Urteil Orkem/Kommission durch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, insbesondere die Urteile Funke gegen Frankreich und Saunders, überholt sei.

    35: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 17. Dezember 1996, Recueil des arrêts et décisions, Serie 1996-1.36: - Urteile vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnr. 33) und vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-34/93 (Société générale/Kommission, Slg. 1995, II-545, Randnr. 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

    15: - Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (zitiert in Fußnote 8) und T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847); Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P (Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235) (einer der Polypropylen-Fälle), vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-244/99 P (DSM NV und DSM Kunststoffen BV/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), "PVC-II-Fälle".

    94: - Vgl. u. a. das Urteil vom 24. November 1987 in der Rechtssache 223/85 (RSV/Kommission, Slg. 1987, 4617, Randnrn. 14 f.), aber auch das Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 1997 in den Rechtssachen T-213/95 und T-18/96 (SCK und FNK/Kommission, Slg. 1997, II-1739, Randnr. 56) und die dort angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofes; ferner in Bezug auf ein Disziplinarverfahren das Urteil des Gerichtshofes vom 27. November 2001 in der Rechtssache C-270/99 P (Z/Parlament, Slg. 2001, I-9197, Randnr. 24); siehe ferner die Ausführungen von Generalanwalt Mischo in seinen Schlussanträgen vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-244/99 P (zitiert in Fußnote 15, Nrn. 95 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-204/00

    Aalborg Portland / Kommission

    33 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 25. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-244/99 P und C-251/99 P (PVC, Nrn. 331 und 125), in denen das Urteil vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P (PVC II, Slg. 2002, I-8375) ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

    11: - Urteile des Gerichts vom 29. Juni 1995 in den Rechtssachen T-30/91 (zitiert in Fußnote 8) und T-36/91 (zitiert in Fußnote 7), Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-51/92 P (Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1999, I-4235 [einer der Polypropylen-Fälle]), vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-244/99 P (DSM NV und DSM Kunststoffen BV/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), "PVC-II-Fälle".
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-238/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Limburgse Vinyl Maatschappij NV (LVM) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99 P   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ICI / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Imperial Chemical Industries plc (ICI) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    Am 24. März 1988 eröffnete die Kommission gegen 14 PVC-Hersteller von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17. Am 5. April 1988 übermittelte sie allen diesen Unternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte.

    Artikel 4 der Verordnung Nr. 99/63 legt dazu fest, dass die Kommission nur die Beschwerdepunkte in Betracht zieht, zu denen die Unternehmen Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben.

    Dies wird im Übrigen durch die Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 99/63 bestätigt, wonach die Kommission nach Anhörung des Ausschusses noch weiter ermitteln kann.

  • EGMR, 21.10.1986 - 9862/82

    SANCHEZ-REISSE c. SUISSE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    26: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Sanchez-Reisse vom 21. Oktober 1986, Serie A Nr. 107, Urteil des Gerichts vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91 (ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 69).
  • EGMR, 10.07.1984 - 8990/80

    GUINCHO c. PORTUGAL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    15: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Eckle vom 15. Juli 1982, Serie A Nr. 51 § 66, und Corigliano vom 10. Dezember 1982, Serie A Nr. 57 § 31.16: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Garyfallou AEBE gegen Griechenland vom 24. September 1997, Recueil des arrêts et décisions , 1997-V, S. 1821, §§ 40 bis 43.17: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Wemhoff vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 7.18: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Guincho vom 10. Juli 1984, Serie A Nr. 81, und Neumeister vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 8.19: - Randnrn.
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    15: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Eckle vom 15. Juli 1982, Serie A Nr. 51 § 66, und Corigliano vom 10. Dezember 1982, Serie A Nr. 57 § 31.16: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Garyfallou AEBE gegen Griechenland vom 24. September 1997, Recueil des arrêts et décisions , 1997-V, S. 1821, §§ 40 bis 43.17: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Wemhoff vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 7.18: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Guincho vom 10. Juli 1984, Serie A Nr. 81, und Neumeister vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 8.19: - Randnrn.
  • EGMR, 27.06.1968 - 2122/64

    Wemhoff ./. Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    15: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Eckle vom 15. Juli 1982, Serie A Nr. 51 § 66, und Corigliano vom 10. Dezember 1982, Serie A Nr. 57 § 31.16: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Garyfallou AEBE gegen Griechenland vom 24. September 1997, Recueil des arrêts et décisions , 1997-V, S. 1821, §§ 40 bis 43.17: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Wemhoff vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 7.18: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Guincho vom 10. Juli 1984, Serie A Nr. 81, und Neumeister vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 8.19: - Randnrn.
  • EGMR, 10.12.1982 - 8304/78

    CORIGLIANO v. ITALY

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    15: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Eckle vom 15. Juli 1982, Serie A Nr. 51 § 66, und Corigliano vom 10. Dezember 1982, Serie A Nr. 57 § 31.16: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Garyfallou AEBE gegen Griechenland vom 24. September 1997, Recueil des arrêts et décisions , 1997-V, S. 1821, §§ 40 bis 43.17: - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Wemhoff vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 7.18: - Vgl. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteile Guincho vom 10. Juli 1984, Serie A Nr. 81, und Neumeister vom 27. Juni 1968, Serie A Nr. 8.19: - Randnrn.
  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-254/99
    32: - Urteil vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 66).
  • EGMR, 27.06.1968 - 1936/63

    Neumeister ./. Österreich

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 26.04.1988 - 193/86
  • EuGH, 26.04.1988 - 215/86
  • EuGH, 26.04.1988 - 99/86
  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuGH, 19.05.1994 - C-36/92

    SEP / Kommission

  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

  • EuGH, 12.11.1998 - C-415/96

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 28.11.1996 - C-277/95

    Lenz / Kommission

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuG, 01.07.1994 - T-106/89

    Norsk Hydro / Kommission

  • EGMR, 23.10.1995 - 15963/90

    GRADINGER c. AUTRICHE

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13921
Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99 P (https://dejure.org/2001,13921)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - C-247/99 P (https://dejure.org/2001,13921)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-247/99 P (https://dejure.org/2001,13921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Elf Atochem / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Elf Atochem SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99
    12: - Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Slg. 1999, I-5363).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99
    14: - Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80 (Musique diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 15).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-247/99
    15: - Urteil Musique diffusion française u. a., Randnr. 35.16: - Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache 142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-245/99 P   

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https://dejure.org/2001,10750
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.10.2001 - C-245/99 P (https://dejure.org/2001,10750)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-245/99 P (https://dejure.org/2001,10750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Montedison / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Montedison SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Neue Entscheidung - Handlungen, die der ersten Entscheidung vorausgegangen sind - Rechtskraft - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-8375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-245/99
    Am 24. März 1988 eröffnete die Kommission gegen 14 PVC-Hersteller von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17. Am 5. April 1988 übermittelte sie allen diesen Unternehmen gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17(3) eine Mitteilung der Beschwerdepunkte.

    B - Zur fehlenden Begründung bezüglich des zweiten Klagegrundes, des Verstoßes gegen die Artikel 18 und 19 der Verordnung Nr. 17 sowie 1 und 11 der Verordnung Nr. 99/63.

    Die Überschrift des Rechtsmittelgrundes enthält auch einen Hinweis auf einen Verstoß gegen die Artikel 18 und 19 der Verordnung Nr. 17 sowie 1 und 11 der Verordnung Nr. 99/63.

  • EuG, 05.06.1992 - T-26/90

    Società Finanziaria Siderurgica Finsider SpA gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-245/99
    28: - Die Kommission nennt in diesem Zusammenhang die Urteile vom 5. Juni 1992 in der Rechtssache T-26/90 (Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789, Randnr. 37) (Amtsantritt als Richter am Gerichtshof), vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 10) (Tod), vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-232/95 (Cecom/Rat, Slg. 1998, II-2679, Randnr. 13) (Ernennung zum Generalanwalt beim Gerichtshof) und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-134/94 (NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 38) (Ablauf der Amtszeit).
  • EuG, 06.05.1997 - T-195/95

    Guérin Automobiles gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-245/99
    28: - Die Kommission nennt in diesem Zusammenhang die Urteile vom 5. Juni 1992 in der Rechtssache T-26/90 (Finsider/Kommission, Slg. 1992, II-1789, Randnr. 37) (Amtsantritt als Richter am Gerichtshof), vom 6. Mai 1997 in der Rechtssache T-195/95 (Guérin automobiles/Kommission, Slg. 1997, II-679, Randnr. 10) (Tod), vom 8. Juli 1998 in der Rechtssache T-232/95 (Cecom/Rat, Slg. 1998, II-2679, Randnr. 13) (Ernennung zum Generalanwalt beim Gerichtshof) und vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-134/94 (NMH Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-239, Randnr. 38) (Ablauf der Amtszeit).
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