Rechtsprechung
EuGH, 15.12.1966 - 34/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Mosthaf / Kommission EAG
1 . MASSNAHMEN EINES ORGANS - ENDGÜLTIGKEIT - KRITERIEN
- EU-Kommission
Mosthaf / Kommission EAG
- Wolters Kluwer
Versetzung eines Beamten der Besoldungsgruppe A 5 in eine Planstelle; Anforderungen an die Versetzung eines Beamten innerhalb seiner Besoldungsgruppe; Anspruch eines Beamten auf eine Zulage wegen rechtsunwirksamer Versetzung; Anspruch eines Beamten in die Einstufung in ...
- Judicialis
VerfO Art. 69 § 2; ; VerfO Art. 70; ; VerfO Art. 69 § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. MASSNAHMEN EINES ORGANS - ENDGÜLTIGKEIT - KRITERIEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 09.03.1966 - 34/65
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1966 - 34/65
- EuGH, 15.12.1966 - 34/65
Papierfundstellen
- Slg. 1966, 753
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.12.1965 - 5/65
Saudray / Kommission EWG
Auszug aus EuGH, 15.12.1966 - 34/65
In der Gegenerwiderung nimmt die Beklagte auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1965 in der Rechtssache 5/65 Bezug, welches eine Bestätigung ihres Standpunkts zur Zulässigkeit der vorliegenden Klage enthalte.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-155/98
Alexopoulou / Kommission
Vgl. auch Beschluß Chauvin/Kommission (zitiert in Fußnote 40), der auf eine ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes verweist: Urteile vom 17. Juni 1965 in der Rechtssache 43/64 (Müller/Räte der EWG, EAG und EGKS, Slg. 1965, 519, 536), vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 34/65 (Mosthaf/Kommission der EAG, Slg. 1966, 781, 797) und Beschluß des Gerichts vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache T-131/95 (Progoulis/Kommission, Slg. 1995, II-907, Randnr. 36). - EuGH, 12.12.1996 - C-49/96
Progoulis / Kommission
6 Zu diesem Urteil hat das Gericht in dem angefochtenen Beschluß ausgeführt, nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 17. Juni 1965 in der Rechtssache 43/64, Müller/Räte der EWG, EAG und EGKS, Slg. 1965, 520, vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 34/65, Slg. 1966, 753, und vom 8. März 1988 in der Rechtssache 125/87, Brown/Gerichtshof, Slg. 1988, 1619, Randnr. 13) bezögen sich die Rechtswirkungen eines einen Rechtsakt aufhebenden Urteils nur auf die Parteien und Personen, die durch den aufgehobenen Rechtsakt unmittelbar betroffen seien; nur in bezug auf diese Personen könne ein Urteil eine neue Tatsache darstellen (Randnr. 41).