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   EuGH, 12.12.1967 - 23/67   

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https://dejure.org/1967,167
EuGH, 12.12.1967 - 23/67 (https://dejure.org/1967,167)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1967 - 23/67 (https://dejure.org/1967,167)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1967 - 23/67 (https://dejure.org/1967,167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    1 . POLITIK DER EWG - WETTBEWERB - VEREINBARUNGEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN - VERBOT DES ARTIKELS 85 ABSATZ 1 - BERÜCKSICHTIGUNG DES WIRTSCHAFTLICHEN UND RECHTLICHEN GESAMTZUSAMMENHANGS

  • EU-Kommission

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 85 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Wettbewerbsrechtliche Einordnung unternehmerischer Verpflichtungen zur Abnahme von Waren von nur einem bestimmten Lieferanten; Beeinflussung ...

  • opinioiuris.de

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1
    1. POLITIK DER EWG - WETTBEWERB - VEREINBARUNGEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN - VERBOT DES ARTIKELS 85 ABSATZ 1 - BERÜCKSICHTIGUNG DES WIRTSCHAFTLICHEN UND RECHTLICHEN GESAMTZUSAMMENHANGS

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1967, 525
  • NJW 1968, 368 (Ls.)
  • GRUR Int. 1968, 299
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Unter Bezugnahme auf die Urteile des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Haecht, Slg. 1967, 543, 555) und vom 28. Februar1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnrn.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    14 In dem Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie De Hächt, Slg. 1967, 543) hat der Gerichtshof entschieden, daß bei der Beurteilung der Wirkungen einer solchen Vereinbarung der wirtschaftliche und rechtliche Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen ist, in dem die Vereinbarung steht und zusammen mit anderen zu einer kumulativen Auswirkung auf den Wettbewerb führen kann.

    20 Das Bestehen eines Bündels gleichartiger Verträge kann jedoch, selbst wenn es die Möglichkeiten des Marktzugangs wesentlich beeinflusst, für sich allein noch nicht die Feststellung einer Abschottung des relevanten Marktes rechtfertigen, da es im Hinblick auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Begleitumstände, in deren Zusammenhang ein Vertrag bei seiner Beurteilung betrachtet werden muß, nur einen unter mehreren Faktoren darstellt (Urteil vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67, a. a. O.).

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    37 Um festzustellen, ob eine solche Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt, ist, wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Hächt, Slg. 1967, 544) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935) entschieden hat, diese Vereinbarung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu prüfen und eine kumulative Wirkung zu berücksichtigen, die sich gegebenenfalls aus dem Bestehen anderer Ausschließlichkeitsvereinbarungen ergibt.
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