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   EuGH, 01.07.1969 - 2, 3/69   

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https://dejure.org/1969,198
EuGH, 01.07.1969 - 2, 3/69 (https://dejure.org/1969,198)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.1969 - 2, 3/69 (https://dejure.org/1969,198)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 1969 - 2, 3/69 (https://dejure.org/1969,198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12
    1 . ZÖLLE - ABSCHAFFUNG - ZWECK

  • EU-Kommission

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

  • Wolters Kluwer

    1. ZÖLLE - ABSCHAFFUNG - ZWECK; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12 ); 2. ZÖLLE - ABSCHAFFUNG - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12 ); 3. ZÖLLE UND ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - EINFÜHRUNG NEUER VERBOTENER ZÖLLE UND ABGABEN - STRENGE ...

  • opinioiuris.de

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 9; ; EWG-Vertrag Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 9; EWG-Vertrag Art. 12
    1. ZÖLLE - ABSCHAFFUNG - ZWECK - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 12]

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1969, 211
  • NJW 1970, 398
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.07.1969 - 3/69
    Auszug aus EuGH, 01.07.1969 - 2/69
    URTEIL VOM 1.7.1969 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 2 UND 3/69 fehlen, in den Rahmen einer allgemeinen inländischen Abgabe fallen, oder die in den vom Vertrag.

    In den Rechtssachen 2/69 und 3/69 betreffend den dem Gerichtshof aufgrund von Artikel 177 EWG-Vertrag vom Vrederechter Antwerpen (Zweiter Kanton) in den vor diesem Gericht anhängigen Streitsachen.

    die Firma CHOUGOL DIAMOND Co., Antwerpen, (Rechtssache 3/69).

  • EuGH, 04.04.1968 - 31/67

    Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus EuGH, 01.07.1969 - 2/69
    Zu Artikel 95 bemerkt die Kommission, die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu einigen Einfuhrabgaben bei fehlender Erzeugung im Einfuhrland (Rechtssachen 27/67 und 31/67) betreffe nicht unmittelbar die Artikel 9 und 12 und das darin ausgesprochene Verbot, Abgaben zollgleicher Wirkung zu erheben.

    Inländische Abgaben, die lediglich auf Einfuhren erhoben werden, ohne daß eine entsprechende heimische Erzeugung besteht, seien jedoch nicht immer mit dem Vertrag vereinbar; dies gehe aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 31/67 hervor, das die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Höhe der Sätze beschränke.

  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus EuGH, 01.07.1969 - 2/69
    Zu Artikel 95 bemerkt die Kommission, die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu einigen Einfuhrabgaben bei fehlender Erzeugung im Einfuhrland (Rechtssachen 27/67 und 31/67) betreffe nicht unmittelbar die Artikel 9 und 12 und das darin ausgesprochene Verbot, Abgaben zollgleicher Wirkung zu erheben.
  • EuGH, 10.10.1973 - 34/73

    Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die Kommission führt aus, der Begriff der Abgabe gleicher Wirkung sei vom Gerichtshof bereits eindeutig definiert worden; vgl. Urteile in der bereits zitierten Rechtssache 24/68 und in der Rechtssache 2 und 3/69 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/Brachfeld and Sons und Chougol Diamond Co. - Slg. 1969, 211).
  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    Zu Artikel 12 EG-Vertrag habe der Gerichtshof aber entschieden, daß "das Verbot der Zölle unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der durch sie bewirkten Einnahmen gilt" (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1969 in den Rechtssachen 2/69 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1969, 211, Randnr. 13; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1963 in der Rechtssache 26/62, Van Gend en Loos, Slg. 1963, 3).

    56 Ebenso weist die Klägerin in bezug auf das Vorbringen des Rates, die im EWR-Abkommen enthaltenen Schutzbestimmungen hätten keine Entsprechung im EG-Vertrag, darauf hin, daß es solche Bestimmungen im Gemeinschaftsrecht in der Übergangszeit gegeben habe und daß es gerade in der Übergangszeit erhobene Abgaben gewesen seien, die der Gerichtshof im Urteil Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders für rechtswidrig erklärt habe.

    Auch wenn dieser Artikel gemäß Artikel 6 des EWR-Abkommens grundsätzlich im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den entsprechenden Vorschriften des EG-Vertrags, insbesondere dessen Artikel 12, auszulegen sei, könne er nicht dahin ausgelegt werden, daß "das Verbot der Zölle unabhängig von dem Zweck, zu dem diese geschaffen wurden, sowie vom Verwendungszweck der durch sie bewirkten Einnahmen gilt" (Urteil Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, a. a. O., Randnr. 13).

    Insoweit genügt der Hinweis, daß der EG-Vertrag eine entsprechende Bestimmung - Artikel 17 - enthält, die klarstellt, daß die Verbote des Artikels 9 des Vertrages auch für die Fiskalzölle gelten, und die verhindern soll, daß das Verbot der Einfuhr- und der Ausfuhrzölle sowie der Abgaben gleicher Wirkung umgangen wird (Urteil Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, a. a. O., Randnrn. 8 f.).

    Dies wird insbesondere durch den Umstand bestätigt, daß Artikel 115 EWG-Vertrag es bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union den Mitgliedstaaten gestattete, im Dringlichkeitsfall während der Übergangszeit selbst die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und daß der Gerichtshof im Urteil Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders (a. a. O.), worauf die Klägerin zu Recht hingewiesen hat, gerade in der Übergangszeit auferlegte finanzielle Belastungen für rechtswidrig erklärt hat.

    118 Der Vollständigkeit halber ist in bezug auf die Freihandelsabkommen mit den EFTA-Ländern, die einen viel engeren Gegenstand als das EWR-Abkommen haben, festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil Legros (a. a. O., Randnr. 26), wo es um den Abgaben gleicher Wirkung betreffenden Artikel 6 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und dem Königreich Schweden (Verordnung [EWG] Nr. 2838/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden, ABl. L 300, S. 96) ging, entschieden hat, daß die Abschaffung der Einfuhrzölle im Rahmen der angestrebten Beseitigung der Handelshemmnisse eine wesentliche Rolle spiele und daß für die Abschaffung der Abgaben gleicher Wirkung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in engem Zusammenhang mit den eigentlichen Zöllen stuenden (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. Dezember 1973 in den Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 12 f., sowie vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 15), das gleiche gelte.

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    das Urteil vom 1. Juli 1969 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders gegen Aktiengesellschaft Ch. Brachfeld & Sons und Firma Chougol Diamond Co., verbundene Rechtssachen 2 und 3/69, Slg. 1969, 211 ff.).
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