Rechtsprechung
   EuGH, 12.11.1969 - 27/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,319
EuGH, 12.11.1969 - 27/69 (https://dejure.org/1969,319)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1969 - 27/69 (https://dejure.org/1969,319)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1969 - 27/69 (https://dejure.org/1969,319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Caisse de maladie des CFL u.a. / Compagnie d'assurances sur la vie und contre les accidents

    VERORDNUNG NR . 3, ARTIKEL 4
    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSONEN, AUF DIE SIE ANWENDBAR IST - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Caisse de maladie des CFL u.a. / Compagnie d'assurances sur la vie und contre les accidents

  • Wolters Kluwer

    Wanderarbeitnehmereigenschaft bei Arbeitsort und Wohnort im selben Land; Anwendbarkeit der Regelungen für Wanderarbeitnehmer bei von einem Dritten verursachtem Verkehrsunfall; Geltendmachung eines Schadens aus dem Unfall eines Wanderarbeitnehmers vor einem inländischen ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3 Art. 52; ; Verordnung Nr. 3 Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE REGELUNG - PERSONEN, AUF DIE SIE ANWENDBAR IST - BEGRIFF - [VERORDNUNG NR. 3, ARTIKEL 4]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmern gleichgestellte Personen; Rechtsverhältnis mit internationaler Anknüpfung; Hinterbliebene; Schaden; Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit; Anerkenntnis von Ansprüchen; Forderungsübergang; Unmittelbare Geltung von Normen; Vereinbarungen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1969, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 09.12.1965 - 44/65

    Hessische Knappschaft / Singer und Fils

    Auszug aus EuGH, 12.11.1969 - 27/69
    Diese Frage sei auch nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1965 in der Rechtssache 44/65 zu bejahen, wo es um die Bedeutung von Artikel 52 auf dem Gebiet des Übergangs etwaiger Ansprüche des Leistungsempfängers gegen einen haftenden Dritten auf den verpflichteten Träger gehe.
  • EuGH, 11.10.2001 - C-95/99

    STAATENLOSE UND FLÜCHTLINGE KÖNNEN NICHT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS ZAHLUNG VON

    Wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf die Verordnung Nr. 3 entschieden hat (Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69, Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents, Slg. 1969, 405, Randnr. 4; vgl. auch Urteile Singer, 1275, und vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, 606), soll die Verordnung Nr. 1408/71 für alle Arbeitnehmer im Sinne ihres Artikels 1 gelten, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats haben und die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug befinden, sowie für deren Familienangehörige.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-95/99

    Khalil

    Generalanwalt Fennelly hat in seinen Schlussanträgen denselben Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, als er ausführte: "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-95/99

    Addou

    Generalanwalt Fennelly hat in seinen Schlussanträgen denselben Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, als er ausführte: "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-97/99

    Osseili

    Generalanwalt Fennelly hat in seinen Schlussanträgen denselben Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, als er ausführte: "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-96/99

    Chaaban

    Generalanwalt Fennelly hat in seinen Schlussanträgen denselben Gesichtspunkt zum Ausdruck gebracht, als er ausführte: "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-180/99

    Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des

    "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2000 - C-98/99

    Erscheint ein Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des

    "Im Urteil Entr'aide Médicale hat der Gerichtshof eine Definition des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung Nr. 3 gegeben, die mit geringfügigen Änderungen auch für den der Verordnung Nr. 1408/71 gilt: Die Verordnung Nr. 3 galt .für alle Arbeitnehmer und ihnen Gleichgestellte, die sich in einem der in der Verordnung geregelten Rechtsverhältnisse mit internationaler Anknüpfung befinden, sowie für deren Hinterbliebene'.(72)".

    52: - Schlussanträge in der Rechtssache 27/69 (Entr'aide Médicale, Slg. 1969, 405, 415).

    72: - Urteil Entr'aide Médicale (zitiert in Fußnote 51, Randnr. 4).

  • EuGH, 02.06.1994 - C-428/92

    DAK / Lærerstandens Brandforsikring

    16 Wie Artikel 52 der Verordnung Nr. 3 des Rates vom 25. September 1958 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. 1958, Nr. 30, S. 561), dessen Wortlaut Artikel 93 Absatz 1 der Verordnung im wesentlichen übernommen hat, soll es diese Bestimmung einem Träger der sozialen Sicherheit, der aufgrund eines im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eingetretenen Schadens Leistungen der sozialen Sicherheit gezahlt hat, ermöglichen, gegenüber dem für den Schaden haftenden Dritten die nach dem von ihm angewandten Recht vorgesehenen Regreßmöglichkeiten unabhängig davon geltend zu machen, ob es sich um einen Forderungsübergang oder eine andere rechtliche Konstruktion handelt (vgl. Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69, Entr' aide médicale, Slg. 1969, 405, Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-194/96

    Hilmar Kulzer gegen Freistaat Bayern.

    (31) - Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69 (Slg. 1969, 405, Randnr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02

    Laurin Effing

    12 - Urteile vom 11. Oktober 2001 in den Rechtssachen C-95/99 bis C-98/99 und C-180/99 (Khalil u. a., Slg. 2001, I-7413, Randnr. 55), siehe auch zur früheren Verordnung Nr. 3 das Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 27/69 (Compagnie belge d'assurances générales sur la vie et contre les accidents, Slg. 1969, 405, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-180/99

    Khalil - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

  • EuGH, 11.10.2001 - C-96/99

    Chaaban

  • EuGH, 11.10.2001 - C-97/99

    Osseili

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-397/96

    Kordel u.a.

  • EuGH, 16.02.1977 - 72/76

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz / Töpfer

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1978 - 115/77

    Gert Laumann und Anja Laumann gegen Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1976 - 17/76

    M.L.E. Brack, Witwe von de R.J. Brack, gegen Insurance Officer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 313/82

    NV Tiel-Utrecht Schadeverzekering gegen Fonds commun de garantie automobile. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1977 - 72/76

    Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz gegen Witwe Töpfer, geb. Henriette

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht