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   EuGH, 28.05.1970 - 19/69   

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EuGH, 28.05.1970 - 19/69 (https://dejure.org/1970,674)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.1970 - 19/69 (https://dejure.org/1970,674)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1970 - 19/69 (https://dejure.org/1970,674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Richez-Parise u.a. / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ART . 91
    1 . BEAMTE - VERMÖGENSRECHTLICHE ANSPRÜCHE - FESTSTELLUNG DURCH DIE VERWALTUNG - BESCHWERENDE MASSNAHME

  • EU-Kommission

    Richez-Parise u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Vergütungsansprüchen; Ruhegehaltsanspruch eines Beamten; Anspruch auf Entschädigungsleistungen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 259/68 Art. 5; ; VO (EWG) Nr. 259/68 Art. 4; ; VO (EWG) Nr. 259/68 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - VERMÖGENSRECHTLICHE ANSPRÜCHE - FESTSTELLUNG DURCH DIE VERWALTUNG - BESCHWERENDE MASSNAHME - [BEAMTENSTATUT, ART. 91]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1970, 325
  • DVBl 1970, 619
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.05.1970 - 25/69
    Auszug aus EuGH, 28.05.1970 - 19/69
    ANDRÉ SAUDRAY, Beamter der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Sainte-Marie-de-Ré (Frankreich), rue de la Grange 17, 25/69.

    in den Rechtssachen 19/69 und 20/69 : hilfsweise - falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben werden können sollte - Aufhebung der Verfügungen der EG-Kommission vom 20. Juni 1968, mit denen die Kläger aus dem Dienst entlassen wurden, und demgemäß Wiedereinsetzung der Kläger in die Besoldungsgruppen und Ämter, die sie zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens innehatten, mit allen sich daraus ergebenden Rechten; in den Rechtssachen 25/69 und 30/69 : hilfsweise - falls dem Hauptantrag nicht stattgegeben werden können sollte - Aufhebung der Verfügungen der EG-Kommission vom 20. Juni 1968, mit denen die Klägerinnen aus dem Dienst entlassen wurden, und demgemäß Verurteilung der EWG zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Jahresgehältern an die Klägerinnen erläßt.

    - in den Rechtssachen 25/69 und 30/69 :.

    - in den Rechtssachen 25/69 und 30/69 :.

    Formfehler Die Klägerinnen der Rechtssachen 19/69, 25/69 und 30/69 machen in ihren Klageschriften noch geltend, die Kommission sei in einer Weise vorgegangen, daß sie die Verordnung Nr. 259/68 nicht ordnungsgemäß habe anwenden können.

    Die Klägerinnen der Rechtssachen 25/69 und 30/69 beantragen, ohne die Wiedereinsetzung in ihre früheren Ämter zu verlangen, die Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines Betrages in Höhe von drei Jahresgehältern, berechnet nach ihren letzten Gehältern.

  • EuGH, 10.12.1969 - 32/68

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.05.1970 - 19/69
    Die Beklagte räumt in der Gegenerwiderung ein, daß der Wortlaut des am 10. Dezember 1969 in der Rechtssache 32/68 ergangenen Urteils ein neues Element enthalte, welches die Argumente entkräften könnte, auf die sie ihre Auffassung von der Unzulässigkeit der gegen den fraglichen Bescheid gerichteten Klagen gestützt habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1972 - 40/71

    Denise Richez-Parise gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Da es sich um eine Auseinandersetzung handelt, die sich an eine frühere Rechtssache (Rechtssache 19/69 - Slg. 1970, 325 ff.) anschließt, brauche ich zum Verständnis des Sachverhalts nicht viel vorzutragen.

    - Hilfsweise und für den Fall, daß sich die Kommission auf die Rechtskraft des Urteils 19/69 berufen sollte, bittet sie darum, ihr Gesuch als Wiederaufnahmeantrag gemäß Artikel 41 der EWG-Satzung des Gerichtshofes anzusehen.

    a) Ich will aber wenigstens noch andeuten, daß auch der Hinweis auf die Rechtskraft des in der Sache 19/69 ergangenen Urteils von Bedeutung ist.

    Der Entschädigungsanspruch war jedoch, nachdem in der Replik des Verfahrens 19/69 der Hilfsantrag auf Wiedereinstellung fallengelassen und dafür ein Schadensersatzanspruch gestellt worden war, schon Gegenstand jenes früheren Verfahrens und seines für die Klägerin ungünstigen Urteils.

    b) Zum Hilfsantrag auf Wiedereinstellung in den Dienst der Kommission, der in der Rechtssache 19/69 zunächst gestellt war, greift ein gleicher Einwand nicht durch, weil der Antrag im Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr Gegenstand des früheren Verfahrens war.

    rens Was den auf Wiederaufnahme des Verfahrens 19/69 gerichteten Hilfsantrag angeht, so versucht die Klägerin ihn bekanntlich mit dem Argument zu begründen, sie habe in Wahrheit nie darauf verzichtet, wieder in den Dienst der Kommission aufgenommen zu werden; die Antragsänderung in der Replik der Rechtssache 19/69 sei ohne ihr Wissen.

    erfolgt, der Gerichtshof sei also bei der Begründung des Urteils 19/69 von einer unzutreffenden Deutung ihrer Absichten ausgegangen.

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services / Europäisches Parlament

    Das folge aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in den Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, Richez-Parise u. a./Kommission, Slg. 1970, 325, Randnrn.

    80 Unter diesen Umständen kann sich das Parlament nicht auf die Rechtsprechung berufen, wonach eine unrichtige Auslegung einer Vorschrift für sich allein noch keinen Amtsfehler begründet (vgl. Urteile Richez-Parise u. a./Kommission sowie Kohll/Kommission und Urteil vom 20. Juni 1990 in der Rechtssache Burban/Parlament, a. a. O.).

  • EuGH, 14.12.1979 - 257/78

    Deverd / Kommission

    Was den Amtsfehler anbelange, so folge aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den am 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Richez-Parise u. a., Slg. 1970, 325) und am 9. Juli 1970 in der Rechtssache 23/69 (Fiehn, Slg. 1970, 547) erlassenen Urteilen, daß, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstelle.

    Zum dritten Klagegrund, der auf das Vorliegen eines Amtsfehlers gestützt worden ist, macht die Kommission zunächst unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Richez-Parise) und 23/69 (Fiehn, Slg. 1970, 325 und 547) geltend, die Klägerin habe nicht dargetan, inwiefern die ursprünglich nicht dem Statut entsprechende Gewährung der Auslandszulage aufgrund einer genauen Auslegung des Statuts ausnahmsweise einen Amtsfehler darstelle, und betont, sie habe den fraglichen Irrtum binnen weniger als zwei Monaten berichtigt.

  • EuGH, 17.02.1972 - 40/71

    Richez-Parise / Kommission

    Der Gerichtshof wies die Klagen gegen die Bescheide über die Feststellung der in Artikel 5 der Verordnung Nr. 259/68 des Rates vorgesehenen Vergütungsansprüche ab und gewährte den Klägern lediglich eine erneute Frist von sechs Monaten zur Ausübung des in Artikel 6 der genannten Verordnung vorgesehenen Wahlrechts bezüglich der Ruhegehaltsansprüche (EuGH vom 28. Mai 1970 - Frau Richez-Parise und andere gegen Kommission, 19, 20, 25 und 30/69 - Slg. 1970, 325).

    Juli 1970 in der Rechtssache 23/69 (Slg. 1970, 547) Frau Fiehn zuerkannten entsprechen, oder sie in das Amt wiedereinzusetzen, das sie vor dem 1. Oktober 1968 bei der Kommission innehatte; hilfsweise beantragt sie die "Wiederaufnahme des durch Urteil vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69 (Denise Richez-Parise und andere gg. Kommission - Slg. 1970, 325 ff.) abgeschlossenen Verfahrens.

  • EuGH, 11.07.1980 - 137/79

    Kohll / Kommission

    Aus der Rechtsprechung (verbundene Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69, Richez-Parise u. a., Slg. 1970, 325) folge, daß, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstelle.

    i4 Es ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof bereits in seinen Urteilen vom 28. Mai 1970 (verbundene Rechtssachen 19, 20, 25 und 30/69, Richez- Parise, Slg. 1970, 325) und vom 9. Juli 1970 (Rechtssache 23/69, Fiehn, Slg. 1970, 547) ausgeführt hat, von Ausnahmen abgesehen, eine unrichtige Auslegung für sich allein noch keinen Amtsfehler darstellt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-127/13

    Strack / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang zu

    62 - Auf ähnlichen Erwägungen beruhen das Urteil Richez-Parise u. a./Kommission (19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, EU:C:1970:47, Rn. 43 und 44) sowie die Urteile des Gerichts Odigitria/Rat und Kommission (T-572/93, EU:T:1995:131, Rn. 65) und Farrugia/Kommission (T-230/94, EU:T:1996:40, Rn. 43).
  • EuG, 07.06.1991 - T-14/91

    Georges Weyrich gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich die Abrechnung über die vermögensrechtlichen Ansprüche eines Beamten, die einen hinreichend integrierten Bestandteil der Entscheidung über die vorzeitige Versetzung des Betroffenen in den Ruhestand darstellt, als beschwerende Maßnahme anzusehen (Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1980 in der Rechtssache 23/80, Grasselli/Kommission, a. a. O.); das gleiche gilt für die Bescheide, die die den Klägern nach den Bestimmungen einer Verordnung zustehenden vermögensrechtlichen Ansprüche endgültig feststellen, wenn aus ihrem Wortlaut hervorgeht, daß die Anstellungsbehörde mit ihnen die Beträge festsetzen wollte, die zu bestimmten Zeitpunkten an die Kläger zu zahlen sie sich verpflichtete (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, Richez-Parise/Kommission, Slg. 1970, 325, und vom 9. Juli 1970 in der Rechtssache 23/69, Fiehn/Kommission, Slg. 1970, 547).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (51) - Siehe z. B. schon das Urteil vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69 (Richez-Parise/Kommission, Slg. 1970, 325).
  • EuGH, 30.01.1992 - 363/88

    Finsider u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung stelle nämlich eine unrichtige Auslegung einer Bestimmung für sich allein noch keinen Amtsfehler dar und löse erst recht nicht die Haftung der Gemeinschaft aus (siehe z. B. das Urteil vom 28. Mai 1970 in den verbundenen Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69, Richez-Parise, Slg. 1970, 325).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

    ( 131 ) Rechtssachen 19/69, 20/69, 25/69 und 30/69 (Slg. 1970, 325, Randnr. 38).
  • EuG, 26.10.1993 - T-6/92

    Andreas Hans Reinarz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter

  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1991 - 363/88

    Società Finanziaria siderurgica Finsider SpA (in Liquidation), Italsider SpA (in

  • EuG, 18.10.2011 - T-439/09

    Purvis / Parlament

  • EuG, 13.02.2003 - T-333/01

    Meyer v Commission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1988 - 224/87

    Jean Koutchoumoff gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 24/79

    Dominique Noëlle Oberthür gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 02.12.1976 - 102/75

    Petersen / Kommission

  • EuGH, 13.07.1972 - 79/71

    Heinemann / Kommission

  • EuG, 03.04.1990 - T-135/89

    Fred Pfloeschner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Zulässigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1987 - 176/86

    Arlette Houyoux und Marie-Catherine Guery gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1991 - C-54/90

    Weddel & Co. BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1972 - 79/71

    Alo Heinemann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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