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   EuGH, 06.10.1970 - 9/70   

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https://dejure.org/1970,142
EuGH, 06.10.1970 - 9/70 (https://dejure.org/1970,142)
EuGH, Entscheidung vom 06.10.1970 - 9/70 (https://dejure.org/1970,142)
EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1970 - 9/70 (https://dejure.org/1970,142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Grad / Finanzamt Traunstein

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNGEN - UNMITTELBARE WIRKUNGEN - RECHT DES EINZELNEN, SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VOR GERICHT ZU BERUFEN

  • EU-Kommission

    Grad / Finanzamt Traunstein

  • Wolters Kluwer

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNGEN - UNMITTELBARE WIRKUNGEN - RECHT DES EINZELNEN, SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VOR GERICHT ZU BERUFEN; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ); 2. UMSATZSTEUERN - KUMULIERUNG DES GEMEINSAMEN UMSATZSTEUERSYSTEMS MIT SPEZIFISCHEN STEUERN, DIE ...

  • opinioiuris.de

    Leberpfennig / Grad / Finanzamt Traunstein

  • Judicialis

    Entscheidung vom 13. Mai 1965 Art. 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung vom 13. Mai 1965 Art. 4 Abs. 2
    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - ENTSCHEIDUNGEN - UNMITTELBARE WIRKUNGEN - RECHT DES EINZELNEN, SICH AUF DIE ENTSCHEIDUNG VOR GERICHT ZU BERUFEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der "effet utile"; Messung von Tatbestandsmerkmalen des Gerichtshofes am Gemeinschaftsrecht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    EWGV Art. 5 Abs. 2, Art. 7, Art. 177, 189

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1970, 825
  • NJW 1970, 2182
  • DÖV 1971, 310
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.02.1970 - 38/69

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.10.1970 - 9/70
    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 38/69 zu der sogenannten "Beschleunigungsentscheidung" vom 26. Juli 1966 (Amtsblatt 1966, S. 2971) ausgeführt :.

    Ferner legt sie das Urteil 38/69 des Gerichtshofes anders aus als die Kommission.

  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Unionsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 12 und 13, vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, EU:C:1988:439, Rn. 19, und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21).

    Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2007/46, wonach ein Mitgliedstaat nicht "die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen ... unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern [kann], wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen", ist jedoch geeignet, den Einzelnen Rechte zu verschaffen, da er unbedingt, klar und genau ist, auch wenn die Kommission seine Tragweite in Frage gestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 9, und vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 14).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Sie verweist auf das Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70 (Grad/Finanzamt Traunstein - Slg. 1970, 825) und auf das Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 (Spa SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik - Slg. 1970, 1213).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auf der Grundlage dieser Diskussion (vgl. statt aller Everling, a.a.O., S. 97 f. m.w.N.) kam es zu den Urteilen vom 6. und 21. Oktober 1970 (RS 9/70, 20/70, 23/70, Grad u. a. (Leber-Pfennig), Slg. 1970, S. 825, 861, 881) und vom 17. Dezember 1970 (RS 33/70, SACE (Abgaben gleicher Wirkung), Slg. 1970, S. 1213); die Urteile zum "Leber- Pfennig" betrafen eine "Entscheidung", nicht eine Richtlinie im Sinne des Art. 189 EWGV.
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