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   EuGH, 27.10.1971 - 6/71   

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https://dejure.org/1971,321
EuGH, 27.10.1971 - 6/71 (https://dejure.org/1971,321)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1971 - 6/71 (https://dejure.org/1971,321)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1971 - 6/71 (https://dejure.org/1971,321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    VERORDNUNG NR . 19 DES RATES, ARTIKEL 19, 20
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - AUSFUHRERSTATTUNG - AUSFUHR NACH DRITTEN LÄNDERN UND NACH MITGLIEDSTAATEN - UNTERSCHEIDUNG - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BEDEUTUNG - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN

  • EU-Kommission

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen der Ausfuhr nach Mitgliedstaaten und nach Drittländern; Überführung einer Ware in den freien Verkehr eines Drittlandes; Beweis der Ausfuhr einer Ware in ein Drittland

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - GETREIDE - AUSFUHRERSTATTUNG - AUSFUHR NACH DRITTEN LÄNDERN UND NACH MITGLIEDSTAATEN - UNTERSCHEIDUNG - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE BEDEUTUNG - BEFUGNISSE DER MITGLIEDSTAATEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1971, 823
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten

    28 Vgl. Urteil vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf (6/71, EU:C:1971:100).

    Vgl. ferner zu einer Verordnung, die Ausfuhrerstattungen vorsieht, die von den Mitgliedstaaten gewährt werden können oder nicht, Urteil vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf (6/71, EU:C:1971:100).

  • EuGH, 27.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Dieser Begriff setze nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1971 (Rechtssache 6/71, Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1971, 823) zumindest voraus, daß die Ware in einem Drittland in den freien Verkehr übergeführt worden sei oder werden würde.

    Die Klägerin beanstandet die vom Bundesfinanzhof aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 gezogene Folgerung.

    Die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 zu dem in der Verordnung Nr. 19/62 enthaltenen Begriff der "Ausfuhr nach dritten Ländern" sei infolgedessen auf den in Artikel 9 der Verordnung Nr. 123/67 enthaltenen Begriff der "Ausfuhr" nicht anzuwenden.

    Die Rechtssache 6/71 habe nicht den Begriff der Ausfuhr, sondern den Begriff der "Ausfuhr nach dritten Ländern" und dessen Abgrenzung gegenüber dem in der Verordnung Nr. 19/62 gleichfalls enthaltenen Begriff der "Ausfuhr nach einem Mitgliedstaat" betroffen.

    Die Entscheidung in der Rechtssache 125/75 sei lediglich eine konsequente Fortführung der in der Rechtssache 6/71 entwickelten Grundsätze.

    Die vom Gerichtshof in der Rechtssache 6/71 zu Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung Nr. 19 angestellten Erwägungen müßten auch für die Auslegung von Artikel 9 der Verordnung Nr. 123/67 maßgebend sein, in dem das bisherige System der Ausfuhrerstattungen in den wesentlichen Zügen übernommen worden sei, und zwar namentlich dasjenige des Artikels 8 der Verordnung Nr. 22, das seinerseits dem des Artikels 20 Absatz 2 der Verordnung Nr. 19 entspreche.

    Wer die für ein besonderes Bestimmungsland geltende Erstattung beanspruche, müsse, wie der Gerichtshof wiederholt in den Rechtssachen 6/71 und 125/75 bestätigt habe, nachweisen, daß die betreffende Ware dort auch angekommen, in den Verkehr gebracht, eingeführt worden sei.

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, dem die in Rede stehende Maßnahme unterfällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, sowie vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL. - Erstattung bei der Ausfuhr -

    Der Gerichtshof hat bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen Düsseldorf) festgestellt, daß die in dieser Rechtssache streitigen Ausfuhrerstattungen "dazu bestimmt waren", die Unterschiede zwischen den Preisen auf dem Gemeinschaftsmarkt und denen in Drittländern auszugleichen, und daß "die 'Ausfuhr nach dritten Ländern' ... [voraussetzt], daß die Ware auf dem Markt eines dritten Staates gehandelt wurde, dort also zumindest in den freien Verkehr gelangt sein musste"(5).

    "[Wenn die Zahlung von Erstattungen davon abhängt, daß die Erzeugnisse in einem Drittland in den Verkehr gelangt sind], wird dann durch die Grundsätze, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 125/75(10) und seinem am 27. Oktober 1971 verkündeten Urteil in der Rechtssache 6/71(11) sowie in Urteilen über die Zahlung von Währungsausgleichsbeträgen, die Erstattungen gleichzustellen sind (Urteile in den Rechtssachen 250/80 und 254/85)(12), aufgestellt hat, dem Versender die Verantwortung für die objektive Erfuellung der Verpflichtung auferlegt, so daß er von dieser Verantwortung, obwohl er an dem Betrug nicht beteiligt oder gutgläubig war ° was Generalanwalt Alain Dutheillet de Lamothe in seinen Schlussanträgen (vor dem Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71) höherer Gewalt gleichgestellt hat °, nicht befreit werden kann?.

    (5) ° Slg. 1971, 823, Randnr. 7. Die in dieser Sache maßgeblichen Vorschriften waren in der Verordnung Nr. 19 über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide (ABl. 1962, S. 933) enthalten.

    (11) ° Rheinmühlen Düsseldorf (Slg. 1971, 823).

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1971 (Rechtssache 6/71, Slg. 1971, 823) betreffe nicht die Rechtslage unter der Verordnung Nr. 1041/67, sondern die frühere, ganz andere Rechtslage in der Übergangszeit.

    Begründungserwägungen der Verordnung Nr. 804/68 nur das Verlassen des Wirtschaftsgebietes umschreibe, schon die Marktführung der Ware in dem Drittland einschließe (EuGH 27. Oktober 1971 - Rechtssache 6/71 - Slg. 1971, 823) so müsse das erst recht für die Formulierung des Artikels 6 Absatz 2 der Verordnung Nr. 876/68 gelten, die das Erreichen des Bestimmungsgebietes und damit mehr voraussetze.

    Diese Auffassung entspreche der des Gerichtshofes (vgl. die bereits zitierte Rechtssache 6/71), wonach die Ausfuhr gegen Erstattung nicht eine Kette von unabhängigen Formalakten sei, die an einem beliebigen Punkt abgebrochen werden könne.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

    Im Revisionsverfahren hatte der Bundesfinanzhof mehrere Vorabentscheidungsfragen vorgelegt; nach deren Beantwortung (Urteil vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen, Slg. 1971, 823) gab er dem Rechtsmittel teilweise statt und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurück.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1973 - 166/73

    Rheinmühlen-Düsseldorf gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und

    Der Gerichtshof führte dazu aus (Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel ,6/71 - Slg. 1971, 823), eine solche Ausfuhr setze zumindest voraus, daß die betreffenden Waren in einem Drittland in den freien Verkehr gelangten, jedoch stehe es den Mitgliedstaaten frei, zusätzliche Anforderungen zu stellen.

    Wie Sie sich erinnern werden, war die Rechtssache 6/71 der erste Fall in einer Kette von Richtersprüchen, die ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 142/73 zitiert habe.

    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 fällte der Bundesfinanzhof am 8. November 1972 ein Urteil, in dem er (aus Gründen, die hier keine Rolle mehr spielen) die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hinsichtlich der Hartweizengrießausfuhren bestätigte, sie jedoch, soweit sie die Ausfuhren von periförmig geschliffener Gerste betrafen, aufhob mit der Begründung, 1. die Tatsachenfeststellungen des Hessischen Finanzgerichts beruhten auf unzulänglicher Beweiserhebung, und 2. selbst wenn eine einwandfreie Sachverhaltserforschung ergeben hätte, daß diese Ausfuhren nach dritten Ländern gelangt seien, gebühre der Klägerin eine Erstattung in der für Ausfuhren nach Mitgliedstaaten vorgesehenen Höhe.

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, dem die in Rede stehende Maßnahme unterfällt (vgl. in diesem Sinne Urteile [des Gerichtshofs] vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, sowie vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung

    45 - Schon 1971 hat nämlich der Gerichtshof für den Agrarbereich entschieden, dass die Vergleichbarkeit oder Nichtvergleichbarkeit von Sachverhalten "nach den Zielen des Agrarrechts der Gemeinschaft zu beurteilen [ist]" (Urteil vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07

    Sturgeon u.a. - Luftverkehr - Unterscheidung zwischen den Begriffen "Verspätung"

    25 und 26 (Hervorhebung nur hier), unter Bezugnahme auf Urteile vom 27. Oktober 1971, Rheinmühlen Düsseldorf, 6/71, Slg. 1971, 823, Randnr. 14, vom 19. Oktober 1977, Ruckdeschel u. a., 117/76 und 16/77, Slg. 1977, 1753, Randnr. 8, vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 74, und vom 10. März 1998, T. Port, C-364/95 und C-365/95, Slg. 1998, I-1023, Randnr. 83.
  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90

    NV Samenwerkende Elektriciteits-Produktiebedrijven gegen Kommission der

  • EuGH, 23.03.1972 - 85/71

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • EuGH, 11.10.1977 - 125/76

    Cremer / BALM

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-110/03

    Belgien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-63/93

    Fintan Duff, Liam Finlay, Thomas Julian, James Lyons, Catherine Moloney, Michael

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2010 - C-350/08

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzungsklage - Humanarzneimittel - Beitritt

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-408/95

    Eurotunnel SA u. a. gegen SeaFrance. - Übergangsregelung für 'Duty-Free-Shops' -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Dimex Nahrungsmittel Im- und Export GmbH & Co.

  • EuGH, 28.05.1974 - 3/74

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Pfützenreuther

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2010 - C-241/09

    Fluxys - Energiepolitik - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1977 - 44/76

    Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH gegen Rat und Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 23/79

    Geflügelschlachterei Freystadt GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1973 - 142/73

    Hugo Mathes & Schurr KG gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1980 - 820/79

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1972 - 13/72

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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