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   EuGH, 23.11.1971 - 62/70   

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https://dejure.org/1971,228
EuGH, 23.11.1971 - 62/70 (https://dejure.org/1971,228)
EuGH, Entscheidung vom 23.11.1971 - 62/70 (https://dejure.org/1971,228)
EuGH, Entscheidung vom 23. November 1971 - 62/70 (https://dejure.org/1971,228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Bock / Kommission

    EWG-VERTRAG ARTIKEL 173
    1 . VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGEN NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN - SIE INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNGEN - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Bock / Kommission

  • Judicialis

    VO Nr. 865/68/EWG Art. 10; ; EWGV Art. 115; ; EWGV Art. 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - ANFECHTUNGSKLAGE - KLAGEN NATÜRLICHER ODER JURISTISCHER PERSONEN - SIE INDIVIDUELL BETREFFENDE ENTSCHEIDUNGEN - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1971, 897
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Schließlich nehmen die Klägerinnen vor allem auf die Urteile des Gerichtshofes vom 1. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106 und 107/63 (Toepfer, Slg. 1965, 548), vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, Slg. 1971, 897), vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74 (CAM, Slg. 1975, 1393) und vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthai IV, Slg. 1979, 777) Bezug, aus denen sich ergebe, daß der Gerichtshof die Zulässigkeit von Klagen anerkannt habe, die Einzelpersonen gegen Handlungen von allgemeiner wirtschaftlicher Tragweite erhöben.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Das gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem Gemeinschaftsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt nachzukommen, keinem Zweifel unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70, Bock/Kommission, Slg. 1971, 897, Randnrn.
  • EuG, 21.06.2017 - T-289/16

    Inox Mare / Kommission

    Sechstens ist die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung, mit der sie dartun will, dass den italienischen Zollbehörden keine Beurteilungsbefugnis zustehe, nämlich die Urteile vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), und vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Wie sich nämlich aus den Rn. 3 bis 11 des Urteils vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), und den Rn. 2 bis 32 des Urteils vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), ergibt, betreffen diese Urteile nicht die Frage, ob die in Rede stehenden Handlungen verbindliche Rechtswirkungen im Sinne von Art. 263 Abs. 1 AEUV erzeugten, sondern die Frage, ob die Kläger von diesen Handlungen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar und individuell betroffen waren.

    Hierzu genügt der Hinweis, dass sowohl das Urteil vom 23. November 1971, Bock/Kommission (62/70, EU:C:1971:108), als auch das Urteil vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (11/82, EU:C:1985:18), besondere Fälle betrafen, in denen die Kommission einen Mitgliedstaat auf dessen Antrag zum Erlass von Schutzmaßnahmen ermächtigt hatte.

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