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   EuGH, 14.12.1972 - 29/72   

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https://dejure.org/1972,765
EuGH, 14.12.1972 - 29/72 (https://dejure.org/1972,765)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1972 - 29/72 (https://dejure.org/1972,765)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1972 - 29/72 (https://dejure.org/1972,765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

    1 . FREIER WARENVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - AUSNAHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 36 DES EWG-VERTRAGS - ENGE AUSLEGUNG

  • EU-Kommission

    Marimex / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • Wolters Kluwer

    Ansehen einer aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Kontrolle auf lebende Rinder und Rindfleisch beim Grenzübertritt erhobenen finanziellen Belastung als Abgabe gleicher Wirkung; Verbot der Zollerhebung

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch Art. 22 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - BESCHRÄNKUNGEN - BESEITIGUNG - AUSNAHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 36 DES EWG-VERTRAGS - ENGE AUSLEGUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 1309
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.07.1969 - 24/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.12.1972 - 29/72
    Unter Berufung auf die Definition, die der Gerichtshof der Abgabe gleicher Wirkung in seinem Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission gegen Italienische Republik, Slg. 1969, 193 ff. (vgl. auch das Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders gegen Brachfeld and Sons u. a., Slg. 1969, 211 ff.) gegeben hat, führt die Kommission aus, der Begriff Abgaben gleicher Wirkung könne grundsätzlich auch auf Gebühren dieser Art ausgedehnt werden, vorausgesetzt, daß die genannten Belastungen die eingeführten Waren wegen ihres Grenzübertritts treffen.
  • EuGH, 01.12.1965 - 45/64

    Kommission EWG / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.12.1972 - 29/72
    Eine Entsprechung im Sinne von Artikel 95 sei nur dann gegeben, wenn den für eingeführte Waren gezahlten Abgaben eine auf gleichartige inländische Waren erhobene inländische Abgabe gegenüberstehe (Urteil des Gerichtshofes vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1965, 1125 ff.).
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.12.1972 - 29/72
    Unter Berufung auf die Definition, die der Gerichtshof der Abgabe gleicher Wirkung in seinem Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68, Kommission gegen Italienische Republik, Slg. 1969, 193 ff. (vgl. auch das Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders gegen Brachfeld and Sons u. a., Slg. 1969, 211 ff.) gegeben hat, führt die Kommission aus, der Begriff Abgaben gleicher Wirkung könne grundsätzlich auch auf Gebühren dieser Art ausgedehnt werden, vorausgesetzt, daß die genannten Belastungen die eingeführten Waren wegen ihres Grenzübertritts treffen.
  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    (Rechtssache 29/72, Marimex, Slg. 1972, 1309) immer entschieden, daß diese Bestimmungen von dem für die Aufhebung der Abgaben gleicher Wirkung vorgesehenen Datum· an unmittelbare Wirkung hätten, und das selbst dann, wenn die streitige Abgabe nicht bereits zuvor durch ein Urteil des Gerichtshofes nach Artikel 169 des Vertrages oder durch eine Richtlinie der Kommission auf der Grundlage des Artikels 13 Absatz 2 des Vertrages für rechtswidrig erklärt worden sei.
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Dieses schon in früheren Rechtssachen vorgebrachte Argument, (14. Dezember 1972 - Marimex, Rechtssache 29/72 - Slg. 1972, 1309; Cadsky, Rechtssache 63/74) sei vom niederländischen Gericht zurückgewiesen worden.
  • EuGH, 05.02.1976 - 87/75

    Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Die Conceria Daniele Bresciani bezieht sich in vollem Umfang auf die dem Gerichtshof eingereichten Erklärungen der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache 29/72 (Marimex - Slg. 1972, 1309).

    Wie im Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 29/72 (S.p.A. Marimex/Italienische Finanzverwaltung - Slg. 1972, 1309) entschieden worden ist, sind finanzielle Belastungen, die aus Gründen der gesundheitspolizeilichen Kontrolle der Waren beim Grenzübertritt erhoben werden und sich nach eigenen Kriterien bestimmen, die mit denjenigen für die Bemessung der von gleichartigen inländischen Erzeugnissen zu tragenden Belastungen nicht vergleichbar sind, als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen.

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