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   EuGH, 17.05.1972 - 93/71   

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https://dejure.org/1972,396
EuGH, 17.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1972 - 93/71 (https://dejure.org/1972,396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - INDIVIDUELLE RECHTE - FORDERUNGSRECHTE GEGEN DEN STAAT - GEWÄHRUNG - ENTSTEHUNG - AUSÜBUNG

  • EU-Kommission

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Prämienzahlung an Landwirte für die Schlachtung von Milchkühen; Rechtliche Wirkungen von Verordnungen auf Gemeinschaftsebene; Möglichkeit der Nationalstaaten zur Schaffun von Sonderregelungen für die Prämienzahlung an Landwirte für die Schlachtung von ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art 189; ; Verordnung Nr. 1975/69; ; Verordnung Nr. 2195/69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - VERORDNUNG - UNMITTELBARE GELTUNG - INDIVIDUELLE RECHTE - FORDERUNGSRECHTE GEGEN DEN STAAT - GEWÄHRUNG - ENTSTEHUNG - AUSÜBUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 287
  • NJW 1972, 1639
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 17.05.1972 - 93/71
    Doch sei diese Änderung des innerstaatlichen Rechts nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1971 (Politi gegen Finanzministerium der Italienischen Republik, Rechtssache 43/71, Slg. 1971, 1039) ohne Einfluß auf die Befugnis des Gerichtshofes, über das Ersuchen des Pretore in Lonato zu entscheiden.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    teien Nach Darlegung der Lage auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse in der Gemeinschaft und insbesondere der vom Rat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Überschüsse führt die Kommission aus, in seinem Urteil vom 17. Mai 1972 (Orsolina Leonesio/Ministerium für Landwirtschaft und Forsten der Italienischen Republik, ergangen auf Ersuchen um Vorabentscheidung des Pretore in Lonato, Rechtssache 93/71, Slg. 1972, 287) habe der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Verordnungen Nr. 1975/69 und 2195/69, sobald die in ihnen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt seien, für die Landwirte einen Anspruch auf Zahlung der Schlachtprämie begründeten, ohne daß sich der betreffende Mitgliedstaat demgegenüber auf innerstaadiche Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken berufen könne.
  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Da Gemeinschaftsverordnungen im innerstaatlichen Bereich unmittelbar anwendbar seien, müßten die nationalen Gerichte die sich aus einem Verstoß gegen eine solche Verordnung für widersprechende mitgliedstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergebende Unwirksamheit von Amts wegen beachten (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287).

    Daraus folge dann in der Regel, daß sich der durch die Vorschriften begünstigte Bürger vor den nationalen Gerichten zur Durchsetzung persönlicher Ansprüche, die sich aus dieser Norm ergäben, auf die Bestimmung berufen könne (Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil,.

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Verordnungen haben aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (vgl. Urteile vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5, und vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 25) oder der Unionsgesetzgeber ergänzende Regelungen erlassen müsste.
  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    25 Hierzu ist daran zu erinnern, dass Verordnungen aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Gemeinschaftsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen haben, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71, Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • EuGH, 07.07.2011 - C-523/09

    Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für

    Im Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen einer Verordnung aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen haben, ohne dass die nationalen Behörden Durchführungsmaßnahmen erlassen müssten (vgl. Urteile vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5, und vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Siehe auch Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

    12 - Urteil Handlbauer (zitiert in Fn. 9, Randnr. 25, unter Verweis auf das Urteil vom 17. Mai 1972, Leonesio, 93/71, Slg. 1972, 287, Randnr. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über

    38 - Urteile vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnr. 5) und vom 10. Oktober 1973 in der Rechtssache 34/73 (Variola, Slg. 1973, 981, Randnrn. 8 bis 10).
  • EuGH, 26.11.1975 - 99/74

    Société des Grands Moulins des Antilles / Kommission

    In ihrer Gegenerwiderung führt die Kommission aus, in der Rechtssache 23/71 - Leonesio (Slg. 1972, 287), in der es um eine Schlachtprämie gegangen sei, die zu 50 % von der Gemeinschaft finanziert worden sei, habe die italienische Regierung den Verzug bei der Zahlung der Prämie mit dem Hinweis auf das italienische Haushaltsrecht gerechtfertigt Diese Argumentation habe der Gerichtshof verworfen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-129/00

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STEHEN DIE ITALIENISCHE VERWALTUNGSPRAXIS UND

    Vgl. auch Urteil vom 17. Mai 1972 in der Rechtssache 93/71 (Leonesio, Slg. 1972, 287, Randnrn. 22 und 23).
  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

  • EuGH, 08.02.1973 - 30/72

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95

    Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1973 - 39/72

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Prämien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1977 - 80/76

    North Kerry Milk Products Ltd. gegen Minister für Landwirtschaft und

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