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   EuGH, 28.06.1972 - 37/71   

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https://dejure.org/1972,1279
EuGH, 28.06.1972 - 37/71 (https://dejure.org/1972,1279)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1972 - 37/71 (https://dejure.org/1972,1279)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1972 - 37/71 (https://dejure.org/1972,1279)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 483
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die teilweise, auf die mit der Entscheidung verbundenen Bedingungen beschränkte Nichtigerklärung einer Entscheidung möglich, soweit sich die Bedingungen vom übrigen Teil der Entscheidung abtrennen lassen (siehe dahin gehend die Urteile vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 37/71, Jamet/Kommission, Slg. 1972, 483, Randnr. 11, und vom 23. Oktober 1974 in der Rechtssache 17/74, Transocean Marine Paint/Kommission, Slg. 1974, 1063, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Zum einen darf der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nicht ultra petita entscheiden (siehe Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 837, 854, und vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 37/71, Jamet/Kommission, Slg. 1972, 483, Randnr. 12); die Nichtigerklärung darf daher nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen.
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Mit seinem Urteil NTN Corporation und Koyo Seiko/Rat hat das Gericht den Klagen dieser Gesellschaften im Rahmen der gestellten Anträge stattgegeben, d. h. indem es Artikel 1 der Verordnung Nr. 2849/92 nur insoweit für nichtig erklärt hat, als er den Unternehmen NTN Corporation und Koyo Seiko einen Antidumpingzoll auferlegt hatte; hierbei richtete sich das Gericht nach der Rechtsprechung, wonach der Gemeinschaftsrichter im Rahmen einer Nichtigkeitsklage nicht ultra petita entscheiden (Urteile vom 14. Dezember 1962 in den Rechtssachen 46/59 und 47/59, Meroni/Hohe Behörde, Slg. 1962, 837, 854, und vom 28. Juni 1972 in der Rechtssache 37/71, Jamet/Kommission, Slg. 1972, 483, Randnr. 12) und demgemäß die Nichtigerklärung nicht über den Antrag des Klägers hinausgehen darf (Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 52).
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