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   EuGH, 13.07.1972 - 48/71   

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https://dejure.org/1972,502
EuGH, 13.07.1972 - 48/71 (https://dejure.org/1972,502)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - 48/71 (https://dejure.org/1972,502)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - 48/71 (https://dejure.org/1972,502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - ANWENDUNG - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Judicialis

    EWG-VERTRAG ART. 171; ; EWG-VERTRAG ART. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-VERTRAG ART. 171; EWG-VERTRAG ART. 16
    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - ANWENDUNG - ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1972, 529
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.10.1971 - 18/71

    Eunomia di Porro E. C.

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 48/71
    Daß der Gerichtshof in seinem Urteil 18/71 vom 16. Oktober 1971 (Eunomia di Porro gg. Italienische Republik, Slg. 1971, 811) für Recht erkannt hat, daß "Artikel 16 EWG-Vertrag seit dem 1. Januar 1962... unmittelbare Wirkungen in den Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern [erzeugt] und individuelle Rechte der einzelnen begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben", beseitige den Verstoß nicht, wenn auch die Betroffenen ihr Recht, die Zahlung der streitigen Abgabe zu verweigern, geltend machen könnten.

    Ferner hat er mit einem anderen Urteil, das am 26. Oktober 1971 in der Rechtssache 18/71 ergangen ist, in der die Firma Eunomia der Regierung der Italienischen Republik gegenüberstand, ausdrücklich festgestellt, daß das in Artikel 16 ausgesprochene Verbot im internen Recht aller Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkungen erzeugt.

  • EuGH, 05.05.1970 - 77/69

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 48/71
    Die Klägerin bemerkt in ihrer Erwiderung, der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 5. Mai 1970 in den Rechtssachen 77/69 (Kommission gg. Königreich Belgien, Slg. 1970, 237) und 8/70 (Kommission gg. Italienische Republik, Slg. 1970, 961) klar herausgestellt, daß "die Verantwortlichkeit eines Mitgliedstaats nach Artikel 169 unabhängig davon [bestehtl, welches Staatsorgan durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß verursacht hat, selbst wenn es sich um ein verfassungsmäßig unabhängiges Organ handelt".
  • EuGH, 18.11.1970 - 8/70

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.07.1972 - 48/71
    Die Klägerin bemerkt in ihrer Erwiderung, der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 5. Mai 1970 in den Rechtssachen 77/69 (Kommission gg. Königreich Belgien, Slg. 1970, 237) und 8/70 (Kommission gg. Italienische Republik, Slg. 1970, 961) klar herausgestellt, daß "die Verantwortlichkeit eines Mitgliedstaats nach Artikel 169 unabhängig davon [bestehtl, welches Staatsorgan durch sein Handeln oder Unterlassen den Verstoß verursacht hat, selbst wenn es sich um ein verfassungsmäßig unabhängiges Organ handelt".
  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Ferner sind die zuständigen nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, alle Bestimmungen zu erlassen, um die volle Geltung des Unionsrechts zu erleichtern, und so gegebenenfalls eine gegen das Unionsrecht verstoßende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1972, Kommission/Italien, 48/71, EU:C:1972:65, Rn. 7, und vom 16. Dezember 2010, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, EU:C:2010:778, Rn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    97 Vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1972, Kommission/Italien (48/71, EU:C:1972:65, Rn. 7), und vom 19. Januar 1993, Kommission/Italien (C-101/91, EU:C:1993:16, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1978 - 106/77

    Staatliche Finanzverwaltung gegen S.p.A. Simmenthal. - Nichtanwendung eines gegen

    In der Rechtssache 48/71 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik, Urteil vom 13. Juli 1972, Slg. 1972, S. 529) ist gar von einer endgültigen Beschränkung der nationalen Souveränitätsrechte die Rede - ein Gedanke übrigens, der auch in der Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes (Urteil Nr. 183) unter Hinweis auf Artikel 11 der italienischen Verfassung zu finden ist.

    Eine Fülle von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen - dazu gibt es eine ausgedehnte Rechtsprechung - haben im internen Recht aller Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkungen (Rechtssache 48/71), d. h. sie verleihen den einzelnen Rechte, auf die sie sich vor nationalen Gerichten berufen können (Rechtssache 26/62) und die von den nationalen Gerichten anzuwenden sind (Rechtssache 6/64).

    Sie wird in anderen Rechtssachen dahin präzisiert, dieser Vorrang gelte gegenüber staatlichen Vorschriften gleich welcher Art (Rechtssachen 48/71 und 118/75 - Lynne Watson und Alessandro Belmann, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, S. 1198); in diesem Zusammenhang werden spätere gesetzliche Maßnahmen (Rechtssachen 6/64 und 43/71 - Politi s.a.s./Finanzministerium der Italienischen Republik, Urteil vom 14. Dezember 1971, Slg. 1971, S. 1039) sowie das Verfassungsrecht (Rechtssache 11/70) ausdrücklich genannt.

    Demzufolge sind - wie es in der Rechtssache 167/73 heißt - "sämtliche entgegenstehenden Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts unanwendbar geworden", sie "stehen der Anwendbarkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung ... nicht entgegen" (Rechtssache 6/64), können also gegen das Gemeinschaftsrecht nicht ins Feld geführt werden (Rechtssachen 48/71 und 118/75).

    An anderer Stelle wird - wie in der Rechtssache 48/71 - generell hervorgehoben,.

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