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   EuGH, 13.12.1973 - 37/73   

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https://dejure.org/1973,454
EuGH, 13.12.1973 - 37/73 (https://dejure.org/1973,454)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1973 - 37/73 (https://dejure.org/1973,454)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - 37/73 (https://dejure.org/1973,454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - DRITTLANDSHANDEL - ANWENDBARE REGELUNG

  • EU-Kommission

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Indiamex u.a.

  • Wolters Kluwer

    Einseitige Einfuhr neuer Abgaben oder Erhöhung bestehender Abgaben für Direkteinfuhren aus dritten Ländern seit Inkrafttreten eines gemeinsamen Zolltarifs; Veranlassung der Senkung oder Abschaffung bestehender Abgaben bei Direkteinfuhren aus dritten Ländern als Sache der ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177; ; EWG Art. 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177; EWG Art. 113
    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - DRITTLANDSHANDEL - ANWENDBARE REGELUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 1609
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.12.1973 - 38/73
    Auszug aus EuGH, 13.12.1973 - 37/73
    urteil vom 13.12.1973 - verbundene rechtssachen 37 und 38/73 Ländern nicht einseitig neue Abgaben einführen oder seit diesem Zeitpunkt bestehende Abgaben erhöhen.

    In den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73 jeweils betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von der Arbeidsrechtbank Antwerpen in den vor diesem Gericht anhängigen Streitsachen,.

    die schlichte Gesellschaft De BELDER, Antwerpen, und ihre Gesellschafter Joris W. L. De Belder und Robert De Belder (Rechtssache 38/73), vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Bestimmungen des EWG-Vertrags und der Verordnung Nr. 950/68 (ABl. 1968, L 172) zur Errichtung des Gemeinsamen Zolltarifs am 1. Juli 1968 bei der Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung auf Einfuhren aus dritten Ländern durch die Mitgliedstaaten nach diesem Zeitpunkt, erläßt.

  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

    Auszug aus EuGH, 13.12.1973 - 37/73
    Liegt darin, daß ein Mitgliedstaat eine bestehende Abgabe zollgleicher Wirkung, die bei der Direkteinfuhr von Erzeugnissen aus dritten Ländern erhoben wird, über den 1. Juli 1968 hinaus beibehält, eine Änderung oder Ergänzung des Gemeinsamen Zolltarifs im Sinne der Urteile des Gerichtshofes vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69 (Bollmann) und 18. Juni 1970 in der Rechtssache Nr. 74/69 (Krohn)? 4. Waren die Mitgliedstaaten trotz des Inkrafttretens des Gemeinsamen Zolltarifs berechtigt, bestehende Abgaben zollgleicher Wirkung aufrechtzuerhalten, oder waren sie verpflichtet, diese Abgaben abzuschaffen?.
  • EuGH, 01.07.1969 - 2/69

    Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.12.1973 - 37/73
    Das Urteil erging am 1. Juli 1969 (Slg. 1969, 211).
  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Sie müßten aber dafür Sorge tragen, daß die Anwendung oder etwaige Anpassung dieser Maßnahmen die Einführung einer Gemeinschaftsregelung nicht beeinträchtige und das Gemeinschaftsinteresse an der Erhaltung und rationellen Nutzung der Fischbestände nicht gefährde (vgl. EuGH 13. Dezember 1973 - Diamantarbeiders, "Nationale Abgaben gleicher Wirkung", 37 und 38/73 - Slg. 1973, 1609).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-126/94

    Cadi Surgelés u.a.

    14 Nach ständiger Rechtsprechung zielt der Gemeinsame Zolltarif auf eine Angleichung der Zollbelastungen bei Importerzeugnissen aus dritten Ländern an den Grenzen der Gemeinschaft ab, um Verzerrungen des innergemeinschaftlichen freien Warenverkehrs und der Wettbewerbsbedingungen zu verhindern (Urteil vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 9).

    15 Im Urteil Diamantarbeiders hat der Gerichtshof ausgeführt, daß zwar der Abschnitt des Vertrages über die Aufstellung des Gemeinsamen Zolltarifs (Artikel 18 bis 29 des Vertrages) im Unterschied zum Abschnitt über die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 12 bis 17 des Vertrages) nicht die "Abgaben zollgleicher Wirkung" erwähnt, daß dies jedoch nicht bedeutet, daß derartige Abgaben aufrechterhalten oder gar neu geschaffen werden dürften (Randnr. 10).

    Denn der Gerichtshof hat zwar im Urteil Diamantarbeiders hervorgehoben, daß die gemeinsame Handelspolitik darauf angelegt ist, die verschiedenartigen nationalen fiskalischen und handelspolitischen Regelungen, die den Handel mit dritten Ländern beeinträchtigen, abzubauen (Randnr. 23); er hat jedoch darauf hingewiesen, daß die Senkung oder die Abschaffung bestehender Abgaben somit Sache der Gemeinschaftsbehörden ist (Randnrn. 24 und 25).

    Denn nach dem Urteil Diamantarbeiders ist jede nach dem 1. Juli 1968 erfolgte Erhöhung, und sei sie noch so gering, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    34 Dagegen konnte die französische Regierung angesichts der Urteile Diamantarbeiders und Legros u. a. für die Zeit nach dem 16. Juli 1992 bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht mehr davon ausgehen, daß die Erhebung der zusätzlichen Abgabe und die des "octroi de mer" auf Waren aus Drittländern, die mit der Gemeinschaft kein Sonderabkommen geschlossen haben, in seiner Gesamtheit ° für den Fall, daß der "octroi de mer" als neue Abgabe qualifiziert wird ° oder hinsichtlich seiner späteren Erhöhungen ° für den Fall, daß er als bestehende Abgabe qualifiziert wird ° mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei.

  • EuGH, 05.07.1978 - 137/77

    Stadt Frankfurt / Neumann

    28. Juni 1968 (ABl. L 172/1) noch um den Betrag der allgemeinen Kostensteigerung erhöht werden?" Die vorgelegten Fragen und die Begründung des Vorlagebeschlusses vermitteln den Eindruck, daß das Bundesverwaltungsgericht davon ausging, Wildbret falle nicht unter die in Anhang II zum EWG-Vertrag enthaltene Liste landwirtschafdicher Erzeugnisse und könne daher keiner Marktorganisation unterliegen; somit sei das Problem der Vereinbarkeit der Gebührenerhebung für viehseuchenrechtliche Untersuchungen bei der Einfuhr aus Drittländern nach den Grundsätzen zu untersuchen, die für die Auswirkungen der Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs auf diese Erhebung gälten, so wie sie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Dezember 1973 (verbundene Rechtssachen 37 und 38/73 - Sociaal Fonds voor Diamantarbeiders - Slg. 1973, 1609) ausgelegt habe.

    Aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 (Diamantarbeiders II, verb. Rechtssachen 37-38/73, Slg. 1973, 1609) vertritt die Klägerin des Ausgangsverfahrens die Auffassung, daß gegen"1 die grundlegenden Normen der Artikel 3 Buchstabe b, 110 ff. EWG-Vertrag und des Gemeinsamen Zolltarifs verstoßen werde, wenn Artikel 36 der Richtlinie 72/462 die Mitgliedstaaten ermächtigte, nach ihrem Ermessen Gebühren bei der Einfuhr von frischem Fleisch zu erheben und die Gebühren der Höhe nach festzulegen.

    Rechtssachen 37-38/73, Slg. 1973, 1609) und vom 5. Februar 1973 (Van Gend en Loos, Rechtssache 26/62, Slg. 1963, 6) ergebe sich aber, daß es mit Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs allen Mitgliedstaten verboten sei, schon bestehende Abgaben einseitig zu erhöhen.

  • EuGH, 28.06.1978 - 70/77

    Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Diese Probleme seien auf die Überlegung zurückzuführen, daß die durch die Richtlinie wieder eingeführten Abgaben lediglich gemeinschaftsrechtliche Abgaben sein könnten, da die Einführung neuer innerstaatlicher Abgaben auf die Einfuhr aus dritten Ländern eindeutig verboten sei (EuGH 13. Dezember 1973 - Diamantarbeiders, verbundene Rechtssachen 37 und 38/73 - Slg. 1973, 1609).

    Was die Erhebung von Abgaben zollgleicher Wirkung im Drittlandshandel betreffe, so habe der Gerichtshof klargestellt, daß sich dieses Problem nur lösen lasse, wenn den Forderungen Rechnung getragen werde, die sich aus der Aufstellung des Gemeinsamen Zolltarifs ebenso ergäben wie aus der gemeinsamen Handelspolitik; diese Forderungen im jeweiligen Fall zu beurteilen, sei Aufgabe des Rates und der Kommission (EuGH 13. Dezember 1973 - Diamantarbeiders, verbundene Rechtssachen 37 und 38/73 - Slg. 1973, 1609).

  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    118 Der Vollständigkeit halber ist in bezug auf die Freihandelsabkommen mit den EFTA-Ländern, die einen viel engeren Gegenstand als das EWR-Abkommen haben, festzustellen, daß der Gerichtshof im Urteil Legros (a. a. O., Randnr. 26), wo es um den Abgaben gleicher Wirkung betreffenden Artikel 6 des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und dem Königreich Schweden (Verordnung [EWG] Nr. 2838/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden, ABl. L 300, S. 96) ging, entschieden hat, daß die Abschaffung der Einfuhrzölle im Rahmen der angestrebten Beseitigung der Handelshemmnisse eine wesentliche Rolle spiele und daß für die Abschaffung der Abgaben gleicher Wirkung, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in engem Zusammenhang mit den eigentlichen Zöllen stuenden (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. Dezember 1973 in den Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 12 f., sowie vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90, Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 15), das gleiche gelte.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73 (Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609) zu den Artikeln 18 bis 28 und 113 EWG-Vertrag vertrat die Haahr Petroleum außerdem die Ansicht, "daß die Mitgliedstaaten vom Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs an ... nicht einseitig neue Abgaben einführen oder seit diesem Zeitpunkt bestehende Abgaben erhöhen dürfen".
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 266/81

    Società Italiana per l'Oleodotto Transalpino (SIOT) gegen Ministero delle

    *Sociaal Fonds voor de Diamantarbciders/NK Indiamex und De Beider Joris W. L. De Beider et Robert De Beider -, Slg. 1973, 1609.

    Hat man aber davon auszugehen, daß Hafengebühren auch in Triest in bezug auf den Transit schon beim Inkrafttreten des Gemeinsamen Zolltarifs gegolten haben, so wäre nach dem genannten Urteil ihre unveränderte Weiteranwendung möglich gewesen, weil 2 - Urteil vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders/NV Indiamex und De Beider Joris \V. L. De Beider et Robert De Beider -, Slg. 1973, 1609.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    7 - Vgl. Urteile vom 13. Dezember 1973 in den Rechtssachen 37/73 und 38/73 (Diamantarbeiders/Indiamex, Slg. 1973, 1609, Randnrn. 10 bis 18) und vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81 (SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 18).

    14 - Urteile Diamantarbeiders/Indiamex (Randnr. 10), vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 (Simmenthal, Slg. 1976, 1871, Randnrn. 14 und 15) sowie Urteile SIOT (Randnr. 18) und Aprile (Randnrn. 38 bis 40).

  • EuGH, 13.03.1979 - 91/78

    Hansen

    Die unmittelbare Geltung folge darüber hinaus auch aus dem Gemeinsamen Zolltarif und der gemeinsamen Handelspolitik der Gemeinschaft, die durch den genannten Beschluß konkretisiert worden seien, ohne daß es allerdings im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37 und 38/73 (Diamantarbeiders: Slg. 1973, 1609) einer derartigen Konkretisierung bedurft hätte.
  • EuGH, 26.10.1995 - C-36/94

    Siesse / Director da Alfândega de Alcântara

    Die Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs hat jedoch zur Folge, daß die Mitgliedstaaten vom Inkrafttreten dieses Zolltarifs an bei Direkteinfuhren aus dritten Ländern nicht einseitig neue Abgaben einführen oder seit diesem Zeitpunkt bestehende Abgaben erhöhen dürfen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1973 in den verbundenen Rechtssachen 37/73 und 38/73, Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders, Slg. 1973, 1609, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-173/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25

  • EuGH, 22.04.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-213/99

    de Andrade

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-125/94

    Aprile Srl, in Liquidation gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92

    OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-228/90

    Simba SpA und andere gegen Ministero delle finanze. - Nationale Steuer auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1997 - C-100/96

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: British

  • EuGH, 03.06.1980 - 135/79

    Gedelfi / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1995 - C-36/94

    Siesse - Soluções Integrais em Sistemas Software e Aplicações Ldª gegen Director

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.1994 - C-363/93

    René Lancry SA gegen Direction générale des douanes und Société Dindar Confort,

  • EuGH, 03.02.1982 - 248/80

    Glunz

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1978 - 70/77

    Simmenthal SpA gegen Amministrazione delle finanze. - Gebühren für

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.1996 - C-126/94

    Société Cadi Surgelés, Société Sofrigu, Société Sofroi und Société Sofriber gegen

  • EuGH, 08.04.1976 - 29/75

    Kaufhof AG / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-260/90

    Bernard Leplat gegen Hoheitsgebiet Französisch-Polynesien. - Überseeische Länder

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1980 - 135/79

    Gedelfi Großeinkauf GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hambourg-Jonas. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1988 - 51/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84

    Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 267/81

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen Società petrolifera italiana SpA

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.1989 - 340/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1975 - 21/75

    I. Schroeder KG gegen Oberstadtdirektor der Stadt Köln.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1980 - 90/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1978 - 137/77

    Stadt Frankfurt am Main gegen Max Neumann.

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