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   EuGH, 12.07.1973 - 28/72   

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https://dejure.org/1973,780
EuGH, 12.07.1973 - 28/72 (https://dejure.org/1973,780)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - 28/72 (https://dejure.org/1973,780)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - 28/72 (https://dejure.org/1973,780)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Tontodonati / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 5
    BEAMTE - AUFGABEN - NIVEAU - HÖHERE LAUFBAHN - BEREITERKLÄRUNG - NEUEINSTUFUNG - ANSPRUCH - FEHLEN EINES SOLCHEN ANSPRUCHS

  • EU-Kommission

    Tontodonati / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Beamten in eine Laufbahngruppe; Übernahme von zur einer höheren Laufbahn gehörenden Arbeiten durch einen Beamten

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG/EAG BeamtStat Art. 91 Abs. 2 S. 2
    BEAMTE - AUFGABEN - NIVEAU - HÖHERE LAUFBAHN - BEREITERKLÄRUNG - NEUEINSTUFUNG - ANSPRUCH - FEHLEN EINES SOLCHEN ANSPRUCHS

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 779
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.12.1971 - 17/71

    Tontodonati / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1973 - 28/72
    Der Gerichtshof (Erste Kammer) erklärte mit Urteil vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 17/71 (Slg. 1971, 1062) die von Herrn Tontodonati am 13. April 1971 gegen die Kommission eingereichte Klage, mit der dieser geltend machte, daß die Kommission weder eine Änderung seiner Dienstbezeichnung noch seine rückwirkende Einstufung in die Laufbahngruppe B vorgenommen habe, wegen Fristversäumnis für unzulässig.
  • EuGH, 16.06.1971 - 77/70

    Prelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1973 - 28/72
    Die Beklagte stützt sich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 77/70 (Slg. 1971, 561), wonach es zur Rechtfertigung einer Neueinstufung nicht ausreicht, daß ein Beamter Aufgaben eines Dienstpostens einer höheren Laufbahn wahrnimmt.
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren ist somit eine unerläßliche Voraussetzung für die Ernennung eines Beamten in einer höheren Laufbahngruppe (vgl. Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779, Randnr. 8), die zum tatsächlichen Zeitpunkt der Ernennung erfüllt sein muß.
  • EuGH, 06.10.1982 - 9/81

    Williams / Rechnungshof

    Ein derartiges Vorgehen stelle einen neuen Umstand dar, und der Eintritt eines derartigen neuen Umstandes erlaube es, vorher erworbene Positionen zu überprüfen, wie es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1973 (Tontodonati, Rechtssache 28/72, Slg. 1973, 779) zugelassen habe.

    Hinsichtlich des ersten Punkts ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 1973 (Tontodonati, Rechtssache 28/72, Slg. 1973, 779) anerkannt hat, daß eine erneute Prüfung des Dienstverhältnisses eines Beamten im Zusammenhang mit Strukturveränderungen in der Verwaltung, der er angehört, verlangt werden kann.

  • EuGH, 30.05.1984 - 326/82

    Aschermann / Kommission

    Die Kommission übersehe nicht, daß die Beamten und die sonstigen Bediensteten die zuständige Verwaltungsbehörde ersuchen könnten, eine frühere Entscheidung dann zu überprüfen, wenn sie auf eine neue Tatsache verweisen könnten, die geeignet sei, die Voraussetzungen, die der ursprünglichen Entscheidung zugrunde gelegen hätten, zu ändern (vgl. Urteil vom 12.7. 1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779).

    Es ist daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat (vgl. die Urteile vom 16.12.1964 in den Rechtssachen 109/63 und 13/64, Muller/Kommission, Slg. 1964, 1411, vom 12.7.1973 in der Rechtssache 28/72, Tontodonati/Kommission, Slg. 1973, 779, und vom 18.6.1981 in der Rechtssache 173/80, Blasig/Kommission, Slg. 1981 1649), die Anstellungsbehörde außer bei Vorliegen einer wesentlichen neuen Tatsache nicht verpflichtet ist, eine unanfechtbar gewordene Entscheidung abzuändern.

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