Rechtsprechung
   EuGH, 22.10.1975 - 109/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2143
EuGH, 22.10.1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
EuGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 109/75 (https://dejure.org/1975,2143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1975, 1193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Wenn diese Ausführungen eines Beweises bedürften, so könne er in dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company Limited/Kommission, Slg. 1975, 1193) gefunden werden.
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Ferner findet sich im Beschluss des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, im Folgenden: Beschluss NCC) keinerlei Rechtfertigung für die von NDC und NDC Health im Wege der Analogie gezogene Schlussfolgerung, dass die Antragstellerin das Fehlen einer plausiblen Rechtsgrundlage für die angefochtene Entscheidung glaubhaft machen müsse.
  • EuGH, 11.04.2002 - C-481/01

    NDC Health / IMS Health und Kommission

    In diesem Zusammenhang hat der Präsident des Gerichts in den Randnummern 58 bis 64 des angefochtenen Beschlusses mehrere Beschlüsse des Gerichtshofes und des Gerichts untersucht (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 22. Oktober 1975 in derRechtssache 109/75 R, National Carbonising Company/Kommission, Slg. 1975, 1193, vom 29. September 1982 in den Rechtssachen 229/82 R und 228/82 R, Ford/Kommission, Slg. 1982, 3091, und vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165; Beschlüsse des Gerichts vom 21. Mai 1990 in der Rechtssache T-23/90 R, Peugeot/Kommission, Slg. 1990, II-195, und vom 10. März 1995 in der Rechtssache T-395/94 R, Atlantic Container u. a./Kommission, Slg. 1995, II-595), angesichts deren er folgende Ausführungen gemacht hat: "65 Aus der erwähnten Rechtsprechung ergeben sich keine Grundsätze, die das Vorbringen, das die Kommission, unterstützt durch [NDC], geltend gemacht hat, untermauern würden, das sich auf die besondere Natur des Fumus boni iuris bezieht, der bei einem Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf eine vorläufige Entscheidung der Kommission, mit der Sicherungsmaßnahmen erlassen wurden, vorliegen muss.
  • EuGH, 17.01.1980 - 792/79

    Camera Care / Kommission

    Wie der Präsident des Gerichtshofes mit Bezug auf den EGKS-Vertrag in seinem Beschluß im Verfahren auf Erlaß einstweiliger Anordnungen vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (Nationell Carbonising Company, Sig. 1975, 1193) ausgeführt hat, ist es mit den Grundsätzen des Aufbaus der Gemeinschaft vereinbar, daß möglicherweise notwendige einstweilige Maßnahmen von demjenigen Gemeinschaftsorgan getroffen werden, dessen Aufgabe es ist, die Beschwerden der Regierungen oder Privatpersonen entgegenzunehmen, Untersuchungen durchzuführen und im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen die angemessenen Entscheidungen zu erlassen, wobei die Rolle des Gerichtshofes darin besteht, die gerichtliche Kontrolle über das Vorgehen der Kommission auszuüben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (54) - Beschluß vom 17. Januar 1980 in der Rechtssache 792/79 R (Camera Care, Slg. 1980, 119, Randnr. 20), in dem der Gerichtshof mit Bezug auf den EWG-Vertrag dieselben Grundsätze des Aufbaus der Gemeinschaft als anwendbar erachtet hat, wie sie nach der Entscheidung in der Rechtssache National Carbonising Company für den EGKS-Vertrag gelten: Beschluß vom 22. Oktober 1975 in der Rechtssache 109/75 R (National Carbonising Company, Slg. 1975, 1193, Randnr. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht